Freitag, 27. November 2015
Bank- und Kreditrecht

Gegen das Aus für den "Widerrufsjoker" bei Immobiliendarlehen

Kreditnehmer können ihr altes Immobiliendarlehen auch später noch widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung der Bank falsch war. Doch die Regierung plant eine Gesetzesänderung. Anwaltskanzleien haben deshalb eine Arbeitsgruppe für den Erhalt des "Widerrufsjokers" gegründet.

"Arbeitsgruppe Widerruf" stellt sich auf die Seite der Kreditnehmer – Geplante Gesetzesänderung würde Banken bevorteilen

Berlin/Soest, den 27.11.2015. Das so genannte "ewige Widerrufsrecht" bei Immobiliendarlehen soll entgegen einer geplanten Gesetzesänderung erhalten bleiben. Das fordert die von 14 renommierten Anwaltskanzleien gegründete "Arbeitsgruppe Widerruf". Bislang konnten Verbraucher ihren Immobilienkredit bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auch noch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen. Dieses "ewige Widerrufsrecht" soll nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung bald auslaufen. Betroffen wären davon auch Altverträge. Dagegen wehren sich die Anwaltskanzleien, die mit Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer aus Düsseldorf einen Sprecher wählten und erste gemeinsame Aktionen koordinieren.

Sehr viele Altverträge betroffen

In den Jahren 2002 bis 2010 enthielt die Mehrzahl der damals abgeschlossenen Darlehensverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen wurde dadurch nicht in Gang gesetzt. "Kreditnehmer haben in den vergangenen Jahren diese Chance genutzt und ihren Vertrag widerrufen. Das ewige Widerrufsrecht ist bis heute Bestandteil der EU-Verbraucherschutz-Richtlinien. Nun rückwirkend in bestehende Verträge einzugreifen und das Widerrufsrecht derart zu beschneiden, wäre ein schwerer Schlag für die Bankkunden. Mit der Gesetzesänderung würden zahlreiche Kreditnehmer zugunsten der Banken-Lobby, die hier offensichtlich starken politischen Druck ausgeübt hat, benachteiligt", erklärt Rechtsanwalt André Tittel von der Berliner Kanzlei Kälberer & Tittel, die zu den Gründungsmitgliedern der Arbeitsgruppe gehört.

Neues Gesetz zum 21. März 2016 geplant

Mit der für den 21. März 2016 geplanten Gesetzesänderung will die Bundesregierung die EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten in nationales Recht umsetzen. Der so genannte "Widerrufsjoker" soll mit Inkrafttreten des Gesetzes im März 2016 oder möglicherweise mit einer kurzen Übergangsfrist zum 21. Juni 2016 auslaufen – und nach dem bisherigen Gesetzentwurf soll dies nicht nur für Neuverträge gelten, sondern auch für alte Verträge.

Information und Öffentlichkeitsarbeit

Dass die neue Regelung auch Altverträge betreffen soll, würde vielen Tausenden von Immobilienkreditnehmern das wichtigste Instrument nehmen, um fehlerhafte Verträge rückgängig machen zu können. Die Arbeitsgruppe Widerruf möchte dieser aktuellen Problematik zu mehr öffentlicher Aufmerksamkeit verhelfen. "Wir positionieren uns in diesem wichtigen Punkt des Kreditrechts klar auf der Seite der Verbraucher. Durch Öffentlichkeitsarbeit wollen wir die Diskussion darüber anregen, ob die Gesetzesänderung noch verhindert werden kann", erklärt Anwalt Dr. Martin Heinzelmann, Stuttgart, aus dem Leitungsteam der AG. "Ebenso wichtig ist es, die betroffenen Immobilienkreditnehmer darüber zu informieren, dass ihnen möglicherweise nur noch wenige Monate bleiben, um den Widerrufsjoker einzusetzen. Denn falls wir das Gesetz nicht mehr verhindern können, so können wir doch ein Alarmsignal geben, damit Kreditnehmer die verbleibende Zeit nutzen und gegenüber ihrer Bank tätig werden!"

"Umschuldung" zu günstigeren Zinsen

Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit fehlerhaften Darlehensverträgen ist, dass Kreditnehmer mit einem Widerruf aus einem alten Vertrag vorzeitig aussteigen können, ohne die übliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen - und dann mit einem neuen Kreditvertrag zu heute deutlich günstigeren Zinsen viel Geld sparen können. Ein anderer Aspekt ist, dass viele Kreditnehmer, die aus ihrem Vertrag bereits ausgestiegen sind, nach der bisher geltenden Regelung die Chance haben, eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückzuverlangen. Anwälte können Verträge auf die darin enthaltene Widerrufsbelehrung prüfen und Kreditnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen, denn Kreditinstitute leisten erfahrungsgemäß oft erheblichen Widerstand.

Aktionen der Arbeitsgemeinschaft

Die Gruppe plant deutschlandweit Informationsveranstaltungen, die ab Februar 2016 aufgenommen und in jeder größeren Stadt Deutschlands stattfinden werden. Weitere Hinweise zum Thema, zu den teilnehmenden Kanzleien sowie die vorläufige Auflistung der Termine mit Anmeldemöglichkeiten gibt es auf www.jetzt-widerrufen.de

 

Die 14 Gründungsmitglieder der "Arbeitsgruppe Widerruf" sind Kanzleien aus dem ganzen Bundesgebiet mit dem Schwerpunkt Bank- und Kapitalanlagerecht. Weitere Kanzleien sind aufgerufen, sich der Arbeitsgruppe anzuschließen!

Pressekontakt:
Bernd Frank, Berlin
Tel. 030 / 887 178 123 -  frank(at)kaelberer-tittel.de

Udo Schmallenberg, Soest
Tel. 02921 / 3455971 -  usch(at)talking-text.de

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Dietmar Kälberer

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