Darlehenswiderruf | Aktuelle Rechtsfälle

Widerruf von Immobiliendarlehen weiterhin möglich

Bei falscher Widerrufsbelehrung - für Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden

Im Juni 2016 lief das "ewige Widerrufsrecht" für zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossene Immobiliendarlehen aus. Nicht betroffen sind jedoch Kreditverträge, die nach dem 10. Juni 2010 vereinbart wurden. Diese können im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch heute noch widerrufen werden. Von dem Ende des "Widerrufsjokers" bei Altverträgen nicht betroffen sind also alle nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossenen Verträge - und diese sind ebenfalls häufig fehlerhaft. Ein erfolgreicher Darlehenswiderruf kann Kreditnehmern eine große Zinsersparnis bringen! Denn die Zinsen waren von etwa Mitte 2010 bis Mitte 2013 – im Vergleich zu heute – noch relativ hoch. Eine entsprechende "Umschuldung" – mit einem Neudarlehen zu heutigen Zinskonditionen – würde sich ggfls. lohnen. Hinzu kommt: Bei einem erfolgreichen Widerruf und einer entsprechenden Rückabwicklung des Baudarlehens kann man auch die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückerhalten.

Im Einzelfall kommt es auf die tatsächlichen Formulierungen in der Widerrufsbelehrung des Kreditvertrags an. Lassen Sie sich beraten. Unsere Kanzlei ist auch Mitglied der Initiative "Jetzt widerrufen!", die weitere Informationen und Tipps auf der Website (www.jetzt-widerrufen.de) bringt.

04.04.2017 von André Tittel

BGH-Urteile zum Darlehenswiderruf /Widerrufsrecht

BGH stellt sich in zwei Urteilen auf die Seite der Kreditnehmer

In zwei aktuellen Urteilen jeweils vom 12. Juli 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten von Kreditnehmern entschieden, die ihre Darlehensverträge mehrere Jahre nach Abschluss noch widerrufen hatten.

In dem einen Fall ging es um einen im Jahr 2008 abgeschlossenen Immobilienkredit bei einer Sparkasse. Diese hatte den Kunden nicht ausreichend deutlich über den Beginn der Widerrufsfrist aufgeklärt, wie der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH feststellte. Die Widerrufsbelehrung wich demnach gravierend von einer gesetzlich festgelegten Musterbelehrung ab. So konnte der Kunde den Vertrag auch noch Jahre später wirksam widerrufen (Az. XI ZR 564/15, Vorinstanz OLG Nürnberg).

Hintergrund: Die Kläger schlossen im April 2008 mit der beklagten Sparkasse einen Darlehensvertrag über nominal 50.000 Euro ab. Im Juni 2013 widerriefen sie den Vertrag. In der Widerrufsbelehrung stand, die Widerrufsfrist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung". Damit sei der Beginn nicht hinreichend deutlich; auf die Musterbelehrung des Verordnungsgebers könne sich die beklagte nicht berufen, weil sie gegenüber dem Muster erhebliche Veränderungen vorgenommen hat.

Unvorteilhafte Investition

In dem zweiten Fall stellte der BGH klar, dass Kreditnehmer zwar ihr Widerrufsrecht je nach den Umständen des Einzelfalls auch verlieren können. Dabei dürfe dem Kunden allerdings nicht zur Last gelegt werden, dass er sich von den negativen Folgen einer unvorteilhaften Investition lösen wolle – auch wenn der Zweck des Widerrufsrecht eigentlich ein anderer sei, nämlich der Schutz des Verbrauchers vor einer übereilten Entscheidung. "Das Oberlandesgericht dufte das Motiv des Klägers für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht allein deshalb zulasten des Klägers in seine Gesamtabwägung einbeziehen, weil es außerhalb des Schutzzwecks des Haustürwiderrufsgesetzes lag", so der BGH (Az. XI ZR 501/15). Er verwies den Fall an das Oberlandesgericht Hamburg zur erneuten Entscheidung zurück.

Hintergrund: Der Kläger schloss noch unter Geltung des Haustürwiderrufsgesetzes im November 2001 mit einer Landesbank einen Darlehensvertrag, der der Finanzierung einer Fondsbeteiligung diente. Die Widerrufsbelehrung war dabei nicht korrekt. Der Kläger führte das Darlehen bis 2007 vollständig zurück. Erst im Jahr 2014 widerrief er den Darlehensvertrag. Das Oberlandesgericht hielt dies für rechtsmissbräuchlich. Das Oberlandesgericht hätte bei seiner Entscheidung dem Kläger aber nicht zur Last legen dürfen, dass er sich mit dem Widerruf "von den negativen Folgen einer unvorteilhaften Investition lösen wollte", so der BGH.

14.07.2016

Widerrufsjoker - Revision vor dem BGH zurückgezogen

Banken verhindern BGH-Rechtsprechung zum Darlehenswiderruf

Das Thema Darlehenswiderruf infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung beschäftigt nach wie vor viele Immobilienkreditnehmer und auch die Gerichte. Das Recht zum Widerruf auch bei alten Verträgen, die zum Beispiel vor fünf oder zehn Jahren abgeschlossen wurden und eine falsche Widerrufsbelehrung enthielten, besteht nur noch kurze Zeit fort. Es endet aufgrund einer Gesetzesnovelle im Juni 2016. Nur noch bis dahin ist Zeit, den so genannten "Widerrufsjoker" zu ziehen und einen Widerruf bei der kreditgebenden Bank zu erklären, um auf einen neuen zinsgünstigen Vertrag "umzusteigen" und so möglicherweise viel Geld zu sparen.

Viele Banken reagieren erst einmal ablehnend auf einen Widerruf eines Altvertrags, auch wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Schaltet der Kreditnehmer dann einen Anwalt ein, bröckelt über kurz oder lang meist die Abwehrhaltung. Es kommt aber auch immer wieder zu Gerichtsverfahren, manchmal geht ein Fall auch bis zum Bundesgerichtshof (BGH) als höchster Instanz. Am Ende verhindern Banken aber dann doch eine Rechtsprechung durch den BGH, indem sie kurz vor dem entscheidenden Verhandlungstermin ihre Revision gegen ein Oberlandesgerichtsurteil zurückziehen oder die betroffenen Kläger durch großzügige außergerichtliche Vergleiche zur Rücknahme einer Revision bewegen. Sie wollen verhindern, dass der BGH ein weitreichendes Urteil zu ihren Ungunsten fällt, aus dem hervorgeht, dass sie den Darlehenswiderruf eines Kunden auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags akzeptieren müssen, wenn der Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielt. Dies war insbesondere bei rund 70 bis 80% der Verträge aus den Jahren 2003 bis 2010 der Fall.

Revision zurückgezogen

Auch jüngst wieder hat eine Bank, wie der BGH in einer Pressemitteilung kürzlich mitteilte, eine für den 5. April 2016 terminierte BGH-Entscheidung (Az. XI ZR 478/15) verhindert, indem sie wenige Tage vorher ihre Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 29. September 2015 (Az. 6 U 21/15) zurückzog. Unter anderem war auch im Dezember 2015 ein entsprechender Termin vor dem BGH geplatzt (Az. XI ZR 180/15), weil sich die beklagte Bank kurz zuvor außergerichtlich mit dem Kläger geeinigt hatte.

Leider haben Banken in der Vergangenheit schon häufig zunächst auf die Verweigerungs- und Zermürbungstaktik gegenüber anspruchsberechtigten Kreditkunden gesetzt, dann aber in Erwartung eines für sie nachteiligen Grundsatzurteils doch noch dem Kläger ein Angebot für eine außergerichtliche Einigung unterbreitet. Wie lange diese Taktik anhält, bleibt abzuwarten.

07.04.2016

Widerruf von Immobilienkreditverträgen

Bundestag beschliesst Gesetzesnovelle zum Darlehenswiderruf - Frist bis 21.06.2016

Das Ende des "ewigen" Widerrufsrechts bei Immobiliendarlehen (inkl. Altverträge aus der Zeit von 2002 bis 2010) naht. Der Bundestag hat das neue Gesetz - zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie - bereits beschlossen. Darin ist eine dreimonatige Übergangsfrist vorgesehen: Nun ist nur noch bis zum 21. Juni 2016 Zeit, ein "Alt"-Darlehen zu widerrufen!

Kreditnehmer mit "Altverträgen" sollten nun schnell ihre Chance prüfen, ob sie per Widerruf aus einem teuren (zu  hohen Zinsen abgeschlossenen) Kredit aussteigen und einen günstigeren (zu den heute sehr niedrigen Zinsen) neu abschließen möchten. Sie könnten damit viel Geld sparen.

Geld sparen per Widerruf !

In früheren Jahren enthielten viele Immobiliendarlehensverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen - insbesondere war dies bei ca. 70-80% der Verträge der Fall, die zwischen November 2002 und Ende 2010 abgeschlossen wurden. Aus solchen Verträgen können Sie jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus- und auf die heutigen Niedrigzinsen umsteigen. Noch ist Zeit dafür, der Bank ein Widerrufsschreiben zu senden oder seinen Vertrag von einem Anwalt prüfen und sich beraten zu lassen.

Wir gehören zu den bundesweit 22 Kanzleien, die sich zur "Arbeitsgruppe Widerruf" zusammengeschlossen haben, um die Rechte von Kreditnehmern zu vertreten (Website www.jetzt-widerrufen.de - dort finden Sie auch noch mehr Informationen).

21.03.2016

Unbefristetes Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen soll wegfallen

Widerrufsjoker: Altverträge von 2002 bis 2010 betroffen – Wer jetzt handelt, kann viel Geld sparen

Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen konnten Verbraucher ihren Immobilienkredit bisher widerrufen. Dieses unbefristete Widerrufsrecht ("Widerrufsjoker") soll nun nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung bald wegfallen. Betroffen wären Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Verbraucherschützer sprechen mit Bezug auf den Gesetzentwurf von einer "unfairen Lösung".

Das Aus des unbefristeten Widerrufsrechts ist zwar noch nicht beschlossene Sache, erscheint aber aus heutiger Sicht wahrscheinlich. Deshalb sollten Darlehensnehmer, für die ein solcher Darlehenswiderruf in Frage kommt, diese Entscheidung nicht mehr auf die lange Bank schieben und ihren Kreditvertrag nun hinsichtlich der dort enthaltenen Widerrufsklausel prüfen lassen.

Widerrufsrecht hilft Geld sparen

Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so bietet dies für Sie als Darlehensnehmer die Möglichkeit, per Widerruf aus einem "teuren" Kreditvertrag (mit relativ hohem Zins) auszusteigen und zu den heute deutlich günstigeren Zinsen ein neues Darlehen abzuschließen! Hier kann es in vielen Fällen um eine Ersparnis von mehr als 10.000 Euro gehen.

Auch wenn Sie Ihren Kreditvertrag bereits vorzeitig gekündigt haben, kann ein Fehler in der Widerrufsbelehrung für Sie bares Geld bedeuten: Denn bei erfolgreichem Widerruf können Sie eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern!

Altverträge meist fehlerhaft - Hintergrund

Nach Zahlen der Stiftung Warentest und von Verbraucherschutzverbänden ist die weit überwiegende Mehrzahl der in dem betreffenden Zeitraum – 2002 bis 2010 – abgeschlossenen Immobilienkreditverträge hinsichtlich der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. In solchen Fällen beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Einen solchen Vertrag kann der Darlehensnehmer deshalb auch noch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen.

Dieses Recht des Kreditnehmers galt bislang unbefristet. Nun ist aber seit Monaten eine Gesetzesänderung in Deutschland in Arbeit, um die EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten umzusetzen. Der Vorschlag des Bundeskabinetts dazu sieht vor, das "ewige" Widerrufsrecht für Altverträge, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes auslaufen zu lassen. Das wäre dann im Juni 2016, denn nach aktueller Planung soll das Gesetz am 21. März 2016 wirksam werden. Es ist auch nicht auszuschließen, dass der "Widerrufsjoker" bereits sofort mit Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen wird.

Einschränkung: Das "ewige" Widerrufsrecht soll aber auch in Zukunft gelten für Verbraucher, die über ihr Recht bislang gar nicht aufgeklärt wurden.

Widerrufsjoker: Jetzt Vertrag prüfen lassen

Betroffene Darlehensnehmer sollten jetzt handeln und ihren Kreditvertrag von einem spezialisierten Rechtsanwalt daraufhin prüfen lassen, ob die darin enthaltene Widerrufsbelehrung ebenfalls fehlerhaft ist und welche Schritte man einleiten sollte. Kreditinstitute leisten bei einem Darlehenswiderruf oft erheblichen Widerstand bzw. versuchen, entsprechende Ansprüche abzuwehren. Hier ist professionelle Unterstützung und Beratung unumgänglich, damit Sie zu ihrem Recht kommen.

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Falls Sie Fragen haben – kommen Sie auf uns zu. Wir prüfen Ihren Kreditvertrag schnell und kostengünstig.

15.10.2015

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