Immobilienfonds: Aktuelle Rechtsfälle

Immobilienfonds: Renditeversprechen oft auf Sand gebaut

Von „Betongold“ ist häufig die Rede, wenn man in Immobilien investiert. Bei geschlossenen Immobilienfonds sollte man eigentlich speziell auch von der Expertise des Fondsmanagements und der „wohl überlegten“ Auswahl der Objekte profitieren, wobei die teilweise Kreditfinanzierung noch als „Hebel“ für die erwartete Rendite fungieren sollte. Doch am Ende sieht bzw. sah es – das zeigt die Erfahrung - oft ganz anders aus. Und zwar häufig nicht deshalb, weil „der Markt“ sich unerwartet schwach entwickelt oder unvorhersehbare Widrigkeiten dem Erfolg im Weg gestanden hätten. Gründe des Verlustes bei der Geldanlage in Immobilienfonds waren bzw. sind oft: zu hohe Kaufpreise für die Immobilien (manchmal auch interessengesteuert, da der Fondsemittent oder die kreditgebende Bank in irgendeiner Weise mit dem Verkäufer verbunden war), hohe bzw. risikoreiche Kreditfinanzierungen (teils in nicht abgesicherter Fremdwährung), zu optimistische Miet- und Marktprognosen.

Es geht somit um Faktoren, die schon zu Beginn, also bei Auflegung und Verkauf des Immobilienfonds, absehbar waren. In den Verkaufsprosekten wurden die Chancen der Fondsbeteiligung oft übertrieben gut dargestellt und zugleich die Risiken des Verlustes verharmlost. Auf der Basis solcher Fondsprospekte lief dann auch die Beratung in den Banken häufig nicht anlage- oder anlegergerecht ab. Eine Beratung muss aber auch die Risiken einer Anlage hinreichend darstellen – ebenso wie die Kosten. Auch über die Kosten („Weichkosten“) wurden die Anleger häufig im Unklaren gelassen.

Kosten und Risiken unzureichend dargestellt

Banken erhielten in der Regel von den Fondsemittenten Vertriebsprovisionen (Rückvergütungen), die sie ihren Anlegern/Kunden gegenüber verschwiegen. So konnten diese das eigene Verdienstinteresse der Bank aus der Vermittlung der jeweiligen Fondsanlage nicht erkennen. Zudem wurde den Immobilienfonds-Anlegern der Emissionsprospekt oft nicht oder nicht rechtzeitig ausgehändigt.

Anspruch auf Schadensersatz

Bei Falschberatung haben Anleger Anspruch auf Schadensersatz. Hierzu hat es bereits in sehr vielen Fällen Urteile zugunsten von Klägern gegeben, die ihre Fondsbeteiligung rückabwickeln durften und so von Verlusten (weitgehend) verschont blieben. Viele andere wiederum haben Vergleichen zugestimmt, um wenigstens einen Teil ihres eingesetzten Kapitals zurück zu bekommen.

Die Chancen auf Schadensersatz bei Verlusten aus Immobilienfonds müssen in jedem Fall individuell geprüft werden. Für Fragen wenden Sie sich jederzeit an uns – wir helfen Ihnen gerne weiter! Auch vertreten wir Ihre Interessen auf Wunsch offensiv auf den jeweiligen Gesellschafterversammlungen.

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