Donnerstag, 01. Oktober 2015
Immobilienfonds

IVG 14 "The Gherkin": Skandal geht in die letzte Runde

Rund 9.000 Anleger bleiben nach Zwangsverkauf voraussichtlich auf ca. 80 Prozent Verlust sitzen. Die IVG AG - Hauptverantwortliche der Fondsmisere - soll auf Kosten der Anleger bis zu etwa 25 Mio. Pfund erhalten.

Berlin, 01.10.2015. Den Anlegern des geschlossenen Fonds IVG EuroSelect 14 mit der berühmten Londoner Büroimmobilie "The Gherkin" bleibt nach dem erfolgreichen Verkauf des Fondsobjekts nur ein kleiner Bruchteil ihres Kapitaleinsatzes. In einem aktuellen Rundschreiben teilt die Fondsverwaltung mit: Anders als im Fondsprospekt zur Frage der Erlösverteilung beschrieben, sollen die Anleger nur einen Teil des Verkaufsüberschusses erhalten, den der Zwangsverwalter Deloitte nach Abzug aller Kosten auf 43 bis 45 Mio. Pfund (58 bis 61 Mio. Euro) schätzt. Denn: Der Venture-Partner des IVG 14 - die Skyline Unit Trust (SUT) - fordere rund die Hälfte des Überschusses und drohe mit Klage für den Fall, dass der Fonds den Überschuss komplett einbehält. Dem Schreiben zufolge soll die IVG AG die Zahlung anstelle der SUT direkt erhalten.

"Nach all den Problemen mit ihrem Investment, drohen die Fondsanleger nun erneut massiv übervorteilt zu werden", sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer, der mehr als 1.000 Anleger des IVG 14 betreut. "Trotz Rekordverkaufspreis von angeblich 726 Mio. GBP und damit wohl 126 Mio. GBP Brutto-Gewinn sollen nach Abzug von Kosten nur bestenfalls etwa 45 Mio. GBP übrig bleiben. Und nachdem die Fondsverwaltung die Anleger seit dem Objektverkauf im November 2014 im Unklaren gelassen hat, schlägt sie den Anlegern jetzt einen Vergleich vor, der diese nach unserer Einschätzung massiv übervorteilt", so Kälberer. "Das Ganze halten wir für einen ausgesprochenen Skandal. Letztlich hat der Initiator die ganzen Probleme wie Frankenkredite, Swap-Verluste, etc. zu verantworten. Es ist ungeheuerlich, dass diese riskanten Fehlentscheidungen nunmehr dazu führen sollen, der IVG AG extreme Sondervorteile zu gewähren." Nun seien die Anleger laut Rundschreiben aufgefordert, bis zum 29. Oktober darüber abzustimmen, ob sie per Vergleich auf über 50 Prozent des Verkaufsüberschusses verzichten.

"Nach den Angaben im Fondsprospekt steht ihnen der Verkaufsüberschuss eigentlich komplett zu", so Rechtsanwalt Kälberer. "Man muss dazu wissen, dass der eigentliche Fondsinitiator, die IVG AG, sich selbst mit einem Darlehen von 52 Mio. Pfund finanziell beim Venture-Partner SUT engagiert hat." Diese Umstände seien im Prospekt erst ganz hinten "im Kleingedruckten" ersichtlich, während weiter vorne im Prospekt (Seite 96, unter "1. Eigenkapital") suggeriert werde, als habe SUT ein Eigenkapital von rd. 130,4 Mio. GBP erbracht.

Etwa 80 Prozent Verlust für die Anleger

"Die beschriebene Übervorteilung ist für die Anleger in dem Rundschreiben der Fondsverwaltung nur schwer ersichtlich", warnt Kälberer. "Es ist zudem ein starkes Stück, dass die DFH Deutsche Fonds Holding, die die Verwaltung des Fonds vom Immobilienkonzern IVG übernommen hatte, die Anleger so lange – wider besseres Wissen – im Unklaren lässt und hinter deren Rücken diesen Vergleich zu Gunsten der IVG AG aushandelt", so Kälberer. "Am Ende nun stehen die Anleger trotz einer Londoner Immobilie in herausragender Lage bei guter Vermietung und einem unerwartet hohen Verkaufserlös mit einem Verlust von voraussichtlich etwa 80 Prozent ihres Einsatzes da."

Der Fonds war 2007 von der IVG aufgelegt worden, ca. 9.000 Anleger investierten rund 164 Mio. Pfund (inkl. Agio). Ursachen für die Probleme des Fonds waren insbesondere ein sehr hoher Kaufpreis für die Immobilie, die hohe Fremdfinanzierung in Schweizer Franken sowie verlustreiche Swap-Geschäfte des Fonds. Am Ende konnten die Banken ihre Kredite kündigen, es folgte der Zwangsverkauf der "Gurke".

Kapitalanleger-Musterverfahren beantragt

Um möglichst vielen Anlegern eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit zur Schadenersatzklage zu geben, hat Rechtsanwalt Kälberer ein Kapitalanleger-Musterverfahren beantragt. Beklagte sind die Vertriebsbanken Commerzbank und Deutsche Bank wegen Falschberatung ihrer Kunden auf Basis eines unrichtigen bzw. irreführenden Fondsprospekts.

Beim Kapitalanleger-Musterverfahren klagt ein Musterkläger stellvertretend für alle Anleger, die sich dem Verfahren anschließen. Diese erhalten dadurch eine rechtliche Klärung, ohne selbst durch alle drei Instanzen klagen zu müssen. Sie sparen sich dadurch nicht nur viel Zeit und Mühen, sondern senken auch erheblich die Kosten. "Wir sehen aus  mehreren Gründen sehr gute Chancen für einen Erfolg des Verfahrens", so Kälberer. Seine auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei hat vor den Landgerichten München und Stade bereits zwei Urteile erstritten, die ihren Mandanten jeweils Schadensersatz durch die sie beratende Bank zusprachen.

Banken-Ombudsfrau gibt Anleger Recht

Weiteren Rückenwind erhielt er kürzlich beim OLG Celle, wo die Commerzbank in einem Verfahren ihre Berufung gegen ein Landgerichtsurteil zurückzog. Hinzu kommt, dass sogar die Ombudsfrau der privaten Banken in einem Schlichtungsverfahren vor einigen Wochen auf einen "durchgreifenden Aufklärungsmangel" der Commerzbank erkannt und einem Anleger die Rückabwicklung seiner Beteiligung und vollen Schadensersatz zugesprochen hat. Die Bank habe den Prospekt erst in unmittelbarem Zusammenhang  mit der Fondszeichnung und damit nicht rechtzeitig ausgehändigt und auch mündlich nicht ausreichend über die Risiken dieser Anlage aufgeklärt. "Von unseren Mandanten wissen wir, dass bei ihnen ebenfalls meist keine rechtzeitige Prospektübergabe erfolgte", sagt Rechtsanwalt Kälberer. Auch das OLG Celle monierte eine nicht rechtzeitige Aushändigung des Fondsprospekts.

Pressekontakt:
Dietmar Kälberer

Tel. 030 / 887178-0
Kaelberer@kaelberer-tittel.de

Top Ansprechpartner