Anwalt Versicherungsrecht | Tätigkeitsgebiet unserer Rechtsanwälte

Versicherte haben es oft schwer, im Schadensfall Geld zu bekommen

Unsere Kanzlei betreut Mandanten im Versicherungsrecht. In unserem Team haben wir mehrere Anwälte mit dem Schwerpunkt Versicherungsrecht. Dabei vertreten wir stets nur Versicherungsnehmer, nie die Versicherungsunternehmen.

Wenn Versicherer die Zahlung verweigern, kann ein Anwalt für Versicherungsrecht helfen

Aus der Praxis ist uns bekannt, dass Versicherer nicht selten - und teils auch sehr hartnäckig - versuchen, Leistungsansprüche von Versicherten abzuwehren oder zumindest Leistungen hinauszuzögern. Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen AnwaltVerein (DAV) hatte bereits 2014 mit einer Forsa-Umfrage bei mehr als 1.200 Anwälten auf Probleme im Regulierungsverhalten der Versicherer aufmerksam gemacht. 70% der teilnehmenden Rechtsanwälte/innen gaben an, dass sich das Regulierungsverhalten in den vorherigen fünf Jahren  verschlechtert habe. Es werde knallhart kalkuliert, ob es günstiger sei zu regulieren, oder abzuwarten, wer denn wirklich Klage erhebt. Insbesondere bei größeren Schadenssummen zeigen sich die Unternehmen oft hart. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, zögern Sie nicht, einen Anwalt für Versicherungsrecht zu Rate zu ziehen.

Unsere Anwälte für Versicherungsrecht stehen für Erstauskünfte gern zur Verfügung.

Die von unserer Kanzlei u. a. bearbeiteten Bereiche im Versicherungsrecht sind:

Die Versicherung zahlt nicht?
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Ein Anwalt für Versicherungsrecht ist für Sie da, wenn die Versicherung die Leistung "verzögert, verschleppt, verweigert"

Wie unsere Erfahrung als Kanzlei, die seit langem Verbraucher im Versicherungsrecht vertritt, zeigt, versuchen Versicherer mit Verzögerungstaktiken oder einfach mit der Behauptung, der konkrete Fall falle gar nicht unter den abgeschlossenen Versicherungsschutz, ihre Kunden abzuweisen bzw. hoffen darauf, dass die Kunden aufgeben und ihren Anspruch im Leistungsfall nicht weiterverfolgen. Oft reagieren sie erst dann auf das Anspruchsbegehren eines Versicherten, wenn mehr Druck ausgeübt wird – z. B. indem der Versicherte einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuzieht. Auch in der Presse, wie beispielsweise im "Spiegel" (Ausgabe vom 24.07.2015: "Versichert und verraten"), war die teilweise Leistungsverweigerung der Versicherer bzw. der entsprechende Umgang mit den Kunden schon mehrfach ein Thema. Hilfe werde "verzögert, verschleppt, verweigert". "Im Streitfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren", empfiehlt laut Spiegel-Bericht das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Ein spezielles Thema, mit dem sich ein Anwalt für Versicherungsrecht beschäftigt, ist das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen: Vor dem Jahr 2008 wurden Versicherungsnehmer häufig nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht belehrt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil vom Mai 2014 die Kunden in dieser Sache gestärkt. Demnach können Versicherungsnehmer ihre Renten- und Lebensversicherungen noch nach Jahren widerrufen, wenn sie bei Vertragsabschluss – betroffen sind Altverträge aus der Zeit von 1994 bis 2007 – nicht umfassend über ihre Rechte informiert wurden.

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