Wohngebäudeversicherung – Schutz für Ihre Immobilie

Für viele Menschen ist der Kauf einer Immobilie die wohl größte Investition im Leben. Deswegen sollte der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung für jeden Immobilienbesitzer selbstverständlich sein. Eine Wohngebäudeversicherung ist sinnvoll, denn wer sie abschließt, ist gegen Schäden direkt am Gebäude abgesichert. Erfahren Sie hier unter anderem, auf welche Leistungen der Wohngebäudeversicherung Sie außerdem achten sollten, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wann die Wohngebäudeversicherung nicht greift.

Braucht man eine Wohngebäudeversicherung? Wer benötigt sie wofür?

Jeder Immobilienbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung haben, um sich vor finanziellen Belastungen im Schadensfall abzusichern. Der Sinn der Wohngebäudeversicherung ist der Schutz vor erheblichen finanziellen Belastungen oder gar dem finanziellen Ruin durch Schäden an der eigenen Immobilie.

Tipp: Vereinbaren Sie einen Selbstbehalt

Eine Wohngebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung hat einer Wohngebäudeversicherung ohne Selbstbeteiligung gegenüber entscheidende Vorteile: Sie sparen nicht nur sich und der Versicherung eine Menge Verwaltungsaufwand, wenn Sie für kleine Schäden selbst aufkommen, sondern verhindern so auch die Erhöhung des Versicherungsbeitrags nach einem Schaden.

Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Wann greift die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung besteht aus den drei Basisdeckungen der Feuerversicherung, der Sturmversicherung und der Leitungswasserversicherung; häufig sind auch Überspannungsschäden von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Die Basisdeckung greift bei verschiedenen Szenarien. So gehören zu den Basisleistungen der Wohngebäudeversicherung die Übernahme der Kosten für direkt am Gebäude entstandene Schäden durch…

  • Leitungswasser (Leitungswasserversicherung)
  • Brand, Blitzschlag, Explosion / Implosion (Feuerversicherung)
  • Sturm, Hagel (Sturmversicherung)
  • Überspannung

Zusätzlich zu der Schadenregulierung kommt die Wohngebäudeversicherung auch für Reparatur- und Instandsetzungskosten und die Kosten für den Gebäudeabbruch auf. Im Falle eines Totalschadens trägt die Gebäudeversicherung alle Kosten für den Neubau des Hauses inklusive der Kosten für den Architekten.

Mietkosten

Wenn Sie aufgrund eines Schadens vorübergehend nicht in Ihrer Immobilie wohnen können, trägt die Wohngebäudeversicherung auch die Kosten für die Mietwohnung, bis Sie wieder zurück in Ihr Haus können.

Wohngebäudeversicherung – welche Risiken zusätzlich versichern?

Es ist möglich, die Leistungen der Wohngebäudeversicherung durch verschiedene Zusatzbausteine zu erweitern. So können Sie neben einer Glasbruchversicherung auch beispielsweise Anlagen für Photovoltaik und Wärmepumpen versichern lassen. Ob sich eine solche Zusatzversicherung wegen der damit verbundenen höheren Versicherungsprämie für Sie lohnt, müssen Sie im Einzelfall abwägen.

Tipp: Elementarschäden mitversichern

Unbedingt empfehlenswert ist es, im Rahmen der Wohngebäudeversicherung auch Elementarschäden zu versichern. Zu diesen zählen Schäden durch Überschwemmung, Erdsenkung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Rückstau und Schneedruck).

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt nicht bei Schäden, die nicht direkt am Wohngebäude entstanden sind. Beispielsweise müssen Möbel und persönliche Habseligkeiten über eine Hausratversicherung abgedeckt werden. Ob Nebengebäude oder Garagen, Zäune und Mauern mitversichert sind, wird von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandhabt.

Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Die Wohngebäudeversicherung gehört nicht zu den Versicherungen, die steuerlich absetzbar sind. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Teile des Wohngebäudes beruflich genutzt werden. Dann kann die Wohngebäudeversicherung anteilig bei der Steuer geltend gemacht werden.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Was eine Gebäudeversicherung kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zu diesen zählen der Neuwert der Immobilie, der Standort, die Bausubstanz und die allgemeine Ausstattung des Wohngebäudes. Im Schnitt muss man bei einem Einfamilienhaus für die Wohngebäudeversicherung mit Kosten von circa 400-500 Euro jährlich rechnen, wenn man Elementarschäden mitversichern möchte.

Tipp: Änderungen mitteilen

Als Versicherungsnehmer ist man verpflichtet, dem Versicherer Änderungen in Bezug auf die Gebäudenutzung sofort mitzuteilen, weil sich beispielsweise aus dem Leerstand eines Gebäudes eine andere Gefahrenlage ergeben kann. Hier muss der Versicherungsbeitrag dann angepasst werden.

Wohngebäudeversicherung – was tun im Versicherungsfall?

Achten Sie im Versicherungsfall darauf, Ihre Versicherung sofort über einen entstandenen Schaden in Kenntnis zu setzen. Wichtig ist es auch, dass Sie einen Schaden so gut es geht dokumentieren, schriftlich und durch Fotos oder Videos, um den Versicherungsfall auch nachweisen zu können. Darüber hinaus sind Sie als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um Folgeschäden abzuwenden. Außerdem sollten Sie mit Ihrem Versicherer sprechen, bevor Sie Schäden eigenmächtig beheben oder beheben lassen und dann schlicht die Rechnung einreichen. Hier kann es zu einem Streit mit der Versicherung kommen.

Tipp: Wohngebäudeversicherung bei Immobilienfinanzierung

Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht. Ohne ein Nachweis über die Versicherung ist eine Immobilienfinanzierung also schlicht nicht möglich, weil der Bank das Risiko zu groß ist.

Was ist bei Ablauf des Versicherungsvertrages zu beachten?

Wenn Sie Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, können Sie dies mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres. Achten Sie darauf, dass sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn Sie die Wohngebäudeversicherung vergessen zu kündigen. Sollten Sie eine längere Laufzeit der Wohngebäudeversicherung vereinbart haben, ist eine Kündigung erst am Ende möglich. Ein Sonderkündigungsrecht für die Wohngebäudeversicherung haben Sie nach einem Schadensfall. Bedenken Sie aber, dass auch der Versicherer seinerseits das Recht hat, Sie nach einem Schadensfall zu kündigen oder die Versicherungspolice zu erhöhen.

Kontakt zu André Tittel

Rechtsanwalt
André Tittel
Tel.: 030 / 290223612
tittel(at)kaelberer-tittel.de

Top Ansprechpartner