Versicherungsmakler vs. Versicherungsagent
Wer eine Versicherung abschließen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Neben dem Vertragsabschluss übers Internet gibt es die Möglichkeit der Beratung durch einen Versicherungsmakler oder Versicherungsagenten. Doch was ist der Unterschied von Versicherungsmakler und Versicherungsagent? Für welchen von beiden sollte man sich entscheiden? Wir informieren Sie im Folgenden darüber, worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich von einen Versicherungsmakler oder einen Versicherungsagenten beraten lassen möchten
Versicherungsagenten sind weisungsgebunden
Der wohl wichtigste Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsagent ist der Grad der Abhängigkeit von einzelnen Versicherungsgesellschaften. So heißt es im Versicherungsvertragsgesetz:
- § 59 Satz 2 VVG:
„Versicherungsvertreter [Versicherungsagent] im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.“ - § 59 Satz 3 VVG:
„Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein.“
Demnach ist ein Versicherungsvertreter bzw. Versicherungsagent weisungsgebunden und arbeitet im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Versicherungsmakler hingegen vermitteln und betreuen Versicherungsverträge verschiedener Versicherungsgesellschaften.
Wie hoch ist die Beratungsgebühr bei einem Versicherungsagenten?
Der Versicherungsagent bzw. Versicherungsvertreter erhält für seine Beratungstätigkeit im Vorfeld des Vertragsabschlusses in der Regel keine Gebühr von seinen Mandanten. Er erhält seine Bezahlung von der Versicherung, für die er tätig ist.
Haften Versicherungsmakler und Versicherungsagent für Beratungsfehler?
Versicherungsvermittler, also sowohl Versicherungsmakler als auch Versicherungsagenten, sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Interesse ihrer Mandanten zu handeln und diese ordnungsgemäß zu beraten. Grundlage hierfür bilden die Paragrafen 61 VVG und 62 VVG. Verletzen Versicherungsvermittler diese Pflicht, so liegt eine Beratungspflichtverletzung vor und sie sind nach § 63 VVG schadenersatzpflichtig:
- „Der Versicherungsvermittler ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Versicherungsnehmer durch die Verletzung einer Pflicht nach § 60 oder § 61 entsteht. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsvermittler die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.“
Hat der Versicherungsmakler Vorteile gegenüber dem Versicherungsagenten?
Weil der Versicherungsagent im Auftrag einer Versicherung arbeitet und für diese die passenden Kunden sucht, ein Versicherungsmakler aber im Auftrag seiner Mandanten aus verschiedenen Versicherungsgesellschaften die jeweils passende heraussucht, erhält der Kunde beim Versicherungsmakler eher einen umfassenden Marktüberblick als beim Versicherungsvertreter. Wer also das beste Produkt vermittelt haben möchte, sollte sich eher an einen Versicherungsmakler als an einen Versicherungsvertreter wenden. Weil Versicherungsvertreter weisungsgebunden sind, müssen sie natürlich die Produkte der Versicherung an den Mann bringen, für die sie arbeiten. Versicherungsmakler hingegen wählen aus einer Vielzahl an verschiedenen Angeboten auf dem Markt das aus, das für ihren Kunden am besten passt.