Tierhalterhaftpflichtversicherung
Braucht man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Wenn Sie Tiere haben, haften Sie für Schäden, die diese Dritten gegenüber verursachen, in unbegrenzter Höhe. Hierbei ist es egal, ob Ihr Hund auf die Straße rennt und einen Unfall verursacht, Ihr Pferd einen Zaun beschädigt oder Ihre Ziege heimlich ausbüxt und Nachbars Gemüsegarten aberntet. Im Schadensfall kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Schutz bieten. Doch bei der Wahl der passenden Tierhalterhaftpflicht gibt es einiges zu beachten.
Wir informieren Sie im Folgenden unter anderem darüber, wann die Tierhalter Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben beziehungsweise wann die Tierhalter Haftpflicht sinnvoll ist, was Sie im Schadensfall beachten müssen und wie Sie die Tierhalter Haftpflicht wechseln können.
Wofür benötigt (wer) die Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Tierhalter haften nach § 833 BGB auch dann für von ihrem Tier verursachte Schäden, wenn sie selbst keine Schuld trifft. Wer also ein Tier hält und sich für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (beispielsweise Verdienstausfall, Pflegekosten und Mietwagenkosten) absichern möchte, der sollte unbedingt eine Tierhalterhaftpflicht abschließen. Der Sinn einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist es also, Sie vor finanziellen Belastungen zu schützen, die durch von Ihrem Tier verursachten Schäden entstehen können.
Tierhalterhaftpflicht – welche Tiere müssen versichert werden?
Für einige Tierarten kann bereits im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz bestehen. So ist beispielsweise eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht für Katzen oft nicht notwendig. Auch zahme Nagetiere, Fische, Papageien und Vögel und in einigen Fällen auch Ziege oder Schafe können über eine Privathaftpflicht versichert sein. Informieren Sie sich also bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung über eventuell bereits bestehenden Schutz, bevor Sie beispielsweise eine Tierhalterhaftpflicht für Schafe oder eine Tierhalterhaftpflicht für Ziegen abschließen.
Der Schutz für Hunde, Pferde, Esel und Ponys ist allerdings auf keinen Fall in einer privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Wenn Sie ein solches Tier halten, sollten Sie also eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht für Hunde beziehungsweise eine Tierhalterhaftpflicht für Esel oder Pferde und Ponys abschließen.
Was ist bei Abschluss des Tierhaftpflichtversicherungsvertrages zu beachten?
Beim Abschluss des Versicherungsvertrages für eine Tierhaftpflichtversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So gibt es beispielsweise die Tierhalterhaftpflicht ohne Selbstbeteiligung und die Tierhalterhaftpflicht mit Selbstbeteiligung. Die Tierhalterhaftpflicht Deckungssumme hängt darüber hinaus von der Beitragshöhe ab.
Achten Sie beim Abschluss des Versicherungsvertrages auch darauf, welcher Schutz in der Versicherung im Einzelnen enthalten ist. Wie sieht es beispielsweise aus, wenn ein anderer auf Ihr Tier aufpasst und es währenddessen zu einem Schaden kommt? Greift Ihre Tierhaftpflichtversicherung auch bei Reisen ins Ausland? Sind Sie auch geschützt, wenn Sie an einem Schaden eine Mitschuld tragen oder kann es passieren, dass in diesem Fall Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht zahlt?
Unter anderem diese Fragen sollten Sie mit Ihrem Versicherer vor Abschluss des Versicherungsvertrages besprechen.
Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalles und während der Laufzeit des Vertrages zu beachten?
Tritt ein Versicherungsfall ein, so sind Sie als Versicherungsnehmer in der Pflicht, der Versicherung den Schaden umgehend zu melden und ihn so gut es geht zu dokumentieren. Unter Umständen prüft die Tierhalterhaftpflicht ein Mitverschulden des Geschädigten. Ein solches könnte unter Umständen dazu führen, dass Sie nur teilweise oder gar nicht haftbar gemacht werden können.
Was ist bei Ablauf des Tierhaftpflichtversicherungsvertrages zu beachten?
Eine Tierhalterhaftpflicht wird meist für die Dauer eines und maximal für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. In der Regel verlängert sich die Laufzeit immer um ein weiteres Jahr. Wenn Sie die Tierhalterhaftpflicht kündigen möchten, müssen Sie sich an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen halten. Gleiches gilt, wenn Sie die Tierhalterhaftpflichtversicherung wechseln möchten: Wenn Sie nicht zwei Versicherungen parallel bezahlen möchten, müssen Sie zunächst die eine fristgerecht kündigen und dann nahtlos eine neue abschließen.
Eine Ausnahme ist Folgende: Sie können die Tierhalterhaftpflicht beim Tod des Tieres mit sofortiger Wirkung kündigen. Grund hierfür ist schlicht der sogenannte Wegfall des versicherten Risikos, sprich des jeweiligen verstorbenen Tieres.