Risikolebensversicherung – sichern Sie Ihre Familie für den Todesfall ab

Über die eigene Sterblichkeit denkt niemand gern nach. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch sinnvoll, seine Familie für den Fall des eigenen Todes mit einer Risikolebensversicherung abzusichern. Die Risikolebensversicherung zählt zu den Individualversicherungen und zahlt der im Vertrag begünstigten Person im Falle des Todes des Versicherungsnehmers die vertraglich vereinbarte Summe aus. Wir informieren Sie über die Risikolebensversicherung Vor- und Nachteile und beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Risikolebensversicherung.

Braucht man eine Risikolebensversicherung? Wer benötigt sie wofür?

Eine Risikolebensversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Einkommen eines Partners im Todesfall des anderen nicht ausreichen würde, um alle laufenden Kosten zu decken und die Familie zu versorgen. Ebenso sollte man über eine Risikolebensversicherung beim Hauskauf nachdenken: Stirbt ein Partner unvorhergesehen, können die Raten unter Umständen vom Hinterbliebenen nicht getragen werden.

Was ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu beachten?

Bevor Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, sollten Sie einige Fragen klären. Soll beispielsweise nur ein Partner abgesichert werden oder beide in einer verbundenen Risikolebensversicherung? Natürlich sollten Sie sich auch im Klaren darüber sein, wie hoch die Risikolebensversicherung Versicherungssumme sein soll, die im Todesfall ausgezahlt wird. Bei Risikolebensversicherungen gibt es außerdem die Möglichkeit, die Versicherungssumme über die Jahre hinweg zu senken.

Tipp: annuitätisch fallende Versicherungssumme

Eine annuitätisch fallende Versicherungssumme lohnt sich beispielsweise, wenn Sie einen Kredit abbezahlen müssen. Hier sinkt die Versicherungssumme dann gleichzeitig mit der jeweiligen Restschuld des Kredits.

Weitere wichtige Fragen zur Risikolebensversicherung

Wann greift die Risikolebensversicherung?
Die Leistung der Risikolebensversicherung besteht darin, dass sie im Todesfall des Versicherten eine vereinbarte Summe an die in der Versicherung begünstigte Person zahlt.

Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht?
Bei Suizid zahlt die Risikolebensversicherung nicht. Bei Mord zahlen die meisten Versicherer erst, wenn geklärt ist, dass die begünstigte Person nicht der Mörder ist. Ebenso zu Problemen bei der Auszahlung kann es kommen, wenn herauskommt, dass der Versicherte beispielsweise bei den Gesundheitsfragen falsche Angaben gemacht und eine bereits bei Vertragsabschluss bestehende Erkrankung verschwiegen hat.

Zahlt die Risikolebensversicherung auch bei Unfalltod?
Ja, die Risikolebensversicherung zahlt auch beim Unfalltod. Einige Versicherer bieten hier sogar doppelten Schutz und zahlen die doppelte Versicherungssumme aus.

Tipp: Warum eine Risikolebensversicherung über Kreuz sinnvoll ist

Wenn Partner gegenseitig eine Risikolebensversicherung abschließen und den anderen als Begünstigten einsetzen, so übergehen sie die Erbschaftssteuer im Todesfall, die auf die Versicherungsleistung entfällt.  

Ist die Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?

Eine Risikolebensversicherung kann nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Höchstbeträge im Bereich Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft sind.

Wann wird die Risikolebensversicherung ausgezahlt?

Zur Auszahlung der Risikolebensversicherung kommt es nur dann, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Ebenso wird die vereinbarte Summe erst nach dem Tod des Versicherten ausgezahlt und erst dann, wenn feststeht, dass es sich bei dem Tod um einen Versicherungsfall handelt.

Risikolebensversicherung – welche Laufzeit ist sinnvoll?

Welche Laufzeit für die Risikolebensversicherung sinnvoll ist, kann pauschal nicht gesagt werden. In der Regel läuft eine Risikolebensversicherung circa 25 Jahre, also mindestens so lange, bis der Nachwuchs auf eigenen Beinen steht und bestehende Kredite abgezahlt sind.

Welche Arten der Risikolebensversicherung gibt es?

Insgesamt gibt es drei Arten der Risikolebensversicherung. Erstens kann ganz klassisch eine natürliche oder juristische Person begünstigt werden. Zweitens gibt es die Möglichkeit der verbundenen Risikolebensversicherung zur gegenseitigen Absicherung von zwei Personen. Und drittens kann eine sogenannte Restschuldversicherung abgeschlossen werden, mit der die Abzahlung eines Darlehens im Todesfall abgesichert wird.

Tipp: Nachteil der verbundenen Risikolebensversicherung

Sollte es zu einer Trennung kommen, kann eine bestehende verbundene Risikolebensversicherung nicht aufgeteilt, sondern muss gekündigt werden. Beide Versicherten stehen dann ohne Schutz da. 

Risikolebensversicherung – welche Gesundheitsfragen werden gestellt?

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung werden zahlreiche Gesundheitsfragen gestellt, die wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Andernfalls kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Gesundheitsfragen, die gestellt werden, beziehen sich in der Regel unter anderem auf:

  • Körpergröße und Gewicht
  • bereits erfolgte Unfälle und Krankenhausaufenthalte
  • Medikamenteneinnahme
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • sonstige Erkrankungen (Magen, Darm, Galle, Leber, Blase, Niere, Stoffwechselerkrankungen, Infektionen)
  • Allergien
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • psychische Leiden
  • Raucher oder Nichtraucher

Tipp: Meldepflicht an die Versicherung

Wenn Sie erst nach Abschluss des Vertrages mit dem Rauchen (wieder) beginnen, müssen Sie der Versicherung Meldung erstatten. Auch wenn Sie riskante Hobbys aufnehmen, sollten Sie Ihre Versicherung darüber in Kenntnis setzen, damit diese die Versicherungssumme anpassen kann.

Mit welchen Kosten ist bei einer Risikolebensversicherung zu rechnen?

Die Prämien für eine Risikolebensversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben dem Alter des zu Versichernden und der gewählten Vertragslaufzeit werden auch bestehende Berufsrisiken und Freizeitrisiken miteinberechnet. Riskante Hobbys wie Fallschirmspringen, Motorradfahren oder Klettern schlagen sich beispielsweise in höheren Policen nieder. Natürlich werden auch die Gesundheitsrisiken aus den Gesundheitsfragen berücksichtigt. Nicht zuletzt ist die auch die Versicherungssumme für die Höhe der Beiträge ausschlaggebend. Bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro liegen die Kosten für eine Risikolebensversicherung bei durchschnittlich 100 bis 300 Euro jährlich.

Tipp: Versicherungsfall umgehend melden

Denken Sie daran, einen Versicherungsfall umgehend zu melden. Auch wenn man sicherlich zunächst andere Dinge im Kopf hat, ist es bei vielen Versicherern Pflicht, dass ein Versicherungsfall innerhalb von 72 Stunden gemeldet wird.

Kann man die Risikolebensversicherung kündigen?

Bei der Kündigung der Risikolebensversicherung muss die jeweilige Kündigungsfrist eingehalten werden, die vertraglich geregelt ist und meist mit einer Frist zwischen vier Wochen und drei Monaten möglich ist – je nachdem, in welchem Turnus die Beiträge bezahlt werden. Bedenken Sie aber, dass bei einer Restschuldversicherung eine Kündigung nicht immer ohne Weiteres möglich ist, wenn das Darlehen beispielsweise mit der Risikolebensversicherung verbunden ist. Generell sollte man gut überlegen, ob es sinnvoll ist, eine Risikolebensversicherung zu kündigen, weil keine Beitragserstattung erfolgt. 

Die Lebensversicherung zahlt nicht? Wir setzen uns für Sie ein.

Sie haben eine gute Möglichkeit, dagegen vorzugehen, wenn die Lebensversicherung nicht zahlt oder die Regulierung unverhältnismäßig hinauszögert. Es ist in einem solchen Fall sinnvoll, einen spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen.

Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen eine Einschätzung. Schließlich unterstützen wir Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Risikolebensversicherung geltend zu machen.

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