Reiserücktrittsversicherung – so sind Sie gut geschützt
Es ist mehr als ärgerlich, wenn man eine gebuchte Reise aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen nicht antreten kann oder zwischendrin abbrechen muss. In einem solchen Fall bleibt nicht nur die gewünschte Erholung aus, sondern man hat auch noch die Reisekosten verloren. Um sich vor finanziellen Einbußen bei einem Reiserücktritt zu schützen, empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung. Wer eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchte, sollte den Anbieter allerdings mit Bedacht auswählen.
Wenn Sie sich informieren möchten, was Sie bei einer Reiserücktrittsversicherung beachten müssen, wann die Reiserücktrittsversicherung einspringt und ob es eine Reiserücktrittsversicherung Abschlussfrist gibt, finden Sie im Folgenden alles Wichtige auf einen Blick.
Braucht man eine Reiserücktrittsversicherung? Wer benötigt sie wofür?
Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht in jedem Fall sinnvoll. Wer beispielsweise als Single eine spontane und recht günstige Last-Minute-Reise bucht, kann in den meisten Fällen auf eine Reiserücktrittsversicherung verzichten. Anders sieht es aus, wenn eine Reise schon lange im Voraus gebucht wird und darüber hinaus teuer ist: Hier ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll. Ebenso empfehlenswert ist eine Reiserücktrittsversicherung für Senioren oder für Familien mit Kindern, weil hier ein recht hohes Stornierungsrisiko besteht.
Was ist bei Abschluss des Reiserücktrittsversicherungsvertrages zu beachten?
Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchten, ist es empfehlenswert, keine Versicherung zu wählen, die Ihnen im Zuge einer Reisebuchung übers Internet auf Buchungsportalen angeboten wird. Hier sind viele schwarze Schafe unterwegs, die undurchsichtige Verträge mit teils schlechtem Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten. Grundsätzlich sollte man eine Reiserücktrittsversicherung also gesondert von der Reisebuchung bei einem seriösen Anbieter abschließen und sich vor der Buchung über die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung informieren.
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?
Nicht alle Reiserücktrittsversicherungen decken alle Fälle ab. Allerdings gibt es einige Fälle, die immer versichert sind. Hierzu zählen nicht vorhersehbare schwere Krankheiten, schwere Unfälle, der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes, Schwangerschaftskomplikationen oder auch ein Todesfall in der Familie. Wer zusätzliche Szenarien versichern möchte, muss die jeweiligen Optionen zusätzlich wählen. Hier kann man sich beispielsweise noch für den Reiserücktritt aufgrund einer Scheidung oder der Wiederholung einer Prüfung versichern lassen. Informieren Sie sich gegebenenfalls auch über eine Reiserücktrittsversicherung bei Flugausfall und eine Reiserücktrittsversicherung mit Vorerkrankung
Was ist bei der Reiserücktrittsversicherung sonst noch zu beachten?
Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung richten sich immer nach dem Reisepreis. Es ist also wichtig, dass Sie den vollen Reisepreis angeben. Bei einigen Anbietern gibt es die Möglichkeit, zwischen einer Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Allerdings ist eine Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung wenig sinnvoll – schließlich soll die Versicherung Ihrem finanziellen Schutz für den Fall des Reiserücktritts dienen.
Achten Sie beim Eintritt des Versicherungsfalls darauf, Ihrem Versicherer sofort Bescheid zu geben. Wichtig ist es auch, dass Sie Arztbesuche dokumentieren und Atteste aufheben. Ansonsten kann es mit der Versicherung zum Streit kommen, ob beispielsweise ein Reiserücktritt wegen Krankheit wirklich notwendig war.
Was ist bei Ablauf des Versicherungsvertrages zu beachten?
Bei Reiserücktrittsversicherungen gibt es Einmalversicherungen und Jahresversicherungen. Bei Einmalversicherungen müssen Sie keine Kündigung schreiben, sondern die Versicherung endet automatisch. Wenn Sie allerdings einen Jahresvertrag abschließen, so ist eine Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres je nach Tarif ein bis drei Monate im Voraus erforderlich. Sollten Sie Ihren Jahresvertrag der Reiserücktrittsversicherung vergessen zu kündigen, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Am sichersten ist es, einen Reiserücktrittsversicherung Jahresvertrag gleich nach Abschluss für das Ende des Versicherungsjahres zu kündigen.