Aktuelle Rechtsfälle: Lebensversicherung/Widerspruch

Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen

Bei nachträglicher Belehrung: Schnell handeln!

Wenn Lebensversicherungskunden bei Vertragsabschluss nicht oder nicht richtig über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden, können sie ihre Policen auch später noch rückabwickeln. Doch jetzt müssen Versicherte aufpassen und ggfls. schnell handeln, denn die Nürnberger Lebensversicherung hat nun vielen ihrer Kunden eine zusätzliche Widerspruchs-Belehrung geschickt.

Im Mai 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Versicherungsnehmern, die zwischen 1994 und 2007 einen Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrag abschlossen, auch noch Jahre später ein Widerspruchsrecht zusteht, wenn über das Widerspruchsrecht nicht aufgeklärt wurde (Az. IV ZR 76/11). Betroffene Verbraucher können dann ihre gesamten eingezahlten Prämien zuzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen und aus dem Vertrag aussteigen.

Diese Möglichkeit versucht die Nürnberger Lebensversicherung jetzt anscheinend "auszuhebeln", indem sie die Versicherungsnehmer erneut über deren Vertragslösungsrechte belehrt – und auf eine Frist von 14 Tagen hinweist, dem zu widersprechen. Das bedeutet: Kunden, die jetzt eine solche Belehrung erhalten und nicht schnell widersprechen, können dies voraussichtlich später nicht mehr nachholen (und sich somit nicht mehr auf das BGH-Urteil berufen).

Es ist nun rechtlich noch ungeklärt, ob das frühere Versäumnis hinsichtlich der Belehrung durch die neue Belehrung tatsächlich "geheilt" werden kann. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Kunden, die ein Schreiben mit einer Nachbelehrung erhalten und sich aber aus ihrem Vertrag lösen wollen, schnell handeln und Widerspruch einlegen (eine Begründung ist nicht erforderlich)! Betroffen sind dem Vernehmen nach aktuell in erster Linie Nürnberger-Kunden mit fondsgebundenen Kapitaltarifen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns – wir helfen Ihnen weiter.

16.12.2015, von André Tittel

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