Krankenhausversicherung und Zahnzusatzversicherung

Wann ist der Extraschutz sinnvoll?

Die medizinische Versorgung in Deutschland zeichnet sich im internationalen Vergleich durch einen hohen Standard aus. Trotzdem kann es insbesondere für gesetzlich Versicherte unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, sich für bestimmte Fälle gesondert abzusichern. Gute Möglichkeiten für einen Extraschutz bieten beispielsweise die Krankenhaus- und die Zahnzusatzversicherung. Wann diese Versicherungen für Sie sinnvoll sind und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Wichtige Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung

Braucht man eine Krankenhauszusatzversicherung? Wann ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich ist eine Krankenhauszusatzversicherung kein Muss, aber unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll. Weil die gesetzliche Versicherung nur die medizinisch notwendigen medizinischen Leistungen übernimmt, kann die Genesung durch eine Krankenhauszusatzversicherung unter Umständen beschleunigt werden. Sinnvoll ist die Krankenhauszusatzversicherung für alle, die im Falle des Falls die bestmögliche Behandlung erhalten möchten.

Was zahlt die Krankenhauszusatzversicherung?

Die Krankenhauszusatzversicherung kommt für die Behandlung durch teils teure Spezialisten auf und trägt die Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer. Außerdem haben Sie als Patient mit einer Krankenhauszusatzversicherung das Recht, sich das Krankenhaus auszusuchen. Unter welchen Umständen eventuell die Krankenhauszusatzversicherung nicht zahlt, sollte im Vorfeld eines Vertragsabschlüsses überprüft werden.

Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?

Wie hoch die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung sind, hängt maßgeblich vom Alter des Versicherten ab. Je älter man ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthaltes beziehungsweise generell einer Erkrankung. Tarife für unter 30-jährige kosten ca. 25-50 Euro monatlich, während man im mit über 50 Jahren mit monatlichen Kosten von 50-100 Euro rechnen muss. Auch bestehende Vorerkrankungen können zu einem höheren Monatsbeitrag führen.

Tipp: Krankenhauszusatzversicherung mit Altersrückstellungen

Wer sich für eine Krankenhauszusatzversicherung mit Altersrückstellungen entscheidet, zahlt von Anfang an einen etwas höheren Monatsbeitrag, der sich aber auch im Alter nicht ändert. Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Altersrückstellungen startet mit geringeren Monatsbeiträgen, die jedoch im Alter stark ansteigen können.

Wichtige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Braucht man eine Zahnzusatzversicherung? Wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Über eine Zahnzusatzversicherung sollte jeder gesetzlich Versicherte nachdenken, weil diese bei den Kosten für Zahnersatz immer einen Eigenanteil tragen müssen. Obwohl junge Menschen sie oftmals noch nicht brauchen, ist ein früher Abschluss der Zahnzusatzversicherung sinnvoll, weil ältere Menschen häufig nur Verträge mit Einschränkungen bekommen.

Was zahlt die Zahnzusatzversicherung?

Die Zahnzusatzversicherung trägt zusätzlich zu dem Zuschuss der Krankenkasse Ihren Eigenanteil am Zahnersatz (zum Beispiel Implantate, Kronen, Brücken). Auch Zahnbehandlungen wie Füllungen oder Wurzelbehandlungen und Vorsorgeleistungen wie eine Zahnreinigung werden häufig von der Zahnzusatzversicherung getragen.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Auch die Kosten der Zahnzusatzversicherung sind altersabhängig. Mit 30 Jahren beträgt der Monatsbeitrag durchschnittlich ca. 15-20, mit 40 Jahren 20-30 und ab 50 Jahren um die 35 Euro. Vorerkrankungen und bereits bestehende Zahnlücken führen zu einer höheren Versicherungspolice.

Tipp: je früher desto besser

Wer sich für den Zusatzschutz durch eine Krankenhaus- oder Zahnzusatzversicherung entscheidet, sollte den Vertrag so früh wie möglich abschließen, um mit einem günstigen Tarif einzusteigen und später nicht durch Vorerkrankungen Schwierigkeiten zu haben, überhaupt einen Versicherer zu finden. 

Was ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu beachten?

Insbesondere über die Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung sollten Sie sich im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung genau informieren und genau darauf achten, ob der Vertrag Klauseln enthält, mit denen Leistungen eingeschränkt werden sollen. Wichtige Fragen sind beispielsweise:

  • Sind „gesondert berechenbare ärztliche Leistungen“ in Ihrem Vertrag gänzlich abgedeckt?
  • Wünschen Sie auch eine Abdeckung für Privatkliniken und sogenannte Gemischte Anstalten (Krankenhäuser mit Kur- oder Reha-Zentrum)?
  • Besteht der Versicherer auf eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme vor der Behandlung?
  • Gibt es sonstige Leistungsbeschränkungen wie die Begrenzung des Höchstsatzes der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)?
  • Sind auch Leistungen im Ausland versichert?

Tipp: Wartezeiten einkalkulieren

Nach dem Abschluss der Versicherung ist es oft nicht sofort möglich, deren Leistungen in Anspruch zu nehmen. Oftmals ist eine Wartezeit von drei Monaten vertraglich festgehalten.

Worauf sollten Sie bei einer Krankenhaus- oder Zahnzusatzversicherung sonst noch achten?

Lesen Sie vor dem Vertragsabschluss unbedingt auch das Kleingedruckte und achten darauf, dass wichtige Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung oder der Zahnzusatzversicherung keinen Einschränkungen unterliegen. Insbesondere die Zahnzusatzversicherung sollte vor allem beim Thema Zahnersatz einen wirklich guten und umfassenden Schutz bieten.
Wenn Sie Ihre Krankenhaus- oder Zahnzusatzversicherung kündigen möchten, denken Sie an die meist dreimonatige Kündigungsfrist. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie dann, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht.

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