Kfz-Haftpflichtversicherung – ein Muss für jeden Autofahrer
In Deutschland muss jedes motorisierte Fahrzeug, das auf der Straße unterwegs ist, haftpflichtversichert sein. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist es nicht einmal möglich, sein Fahrzeug anzumelden. Im Falle eines Unfalls kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung dann für die Schäden am fremden Fahrzeug und entstandene Personenschäden auf. Im Folgenden können Sie sich näher zu allen wichtigen Fragen rund um die Kfz-Haftpflichtversicherung informieren.
Wofür benötigt (wer) eine Kfz-Haftpflichtversicherung? Braucht man eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Jeder Fahrzeughalter ist dazu verpflichtet, für sein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist notwendig, um sich gegen Schäden abzusichern, die man mit seinem Fahrzeug anderen Fahrzeugen und Personen zufügt.
Häufige Fragen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Ist die Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar?
Die Beiträge der Kfz-Haftpflichtversicherung können als Sonderausgaben im Bereich der Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Sie können Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung also steuerlich geltend machen.
Gibt es eine Kfz-Haftpflichtversicherung auch mit Selbstbeteiligung?
Nein, bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung kann keine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Verträge mit Selbstbeteiligung sind nur im Rahmen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung möglich.
Was deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung ab?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet für Schäden an fremden Fahrzeugen (zum Beispiel Abschleppkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden) und Personenschäden (zum Beispiel Schmerzensgeld, Rente, Verdienstausfall). Auch Sachschäden wie Schäden an Gebäuden oder Verkehrsschildern sind von der Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.
Greift die Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei Alkohol?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt auch bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss für entstandene Schäden auf, darf den Versicherten allerdings in Regress nehmen. Das bedeutet, dass sich der Versicherte an den Zahlungen beteiligen muss.
Kfz-Haftpflichtversicherung – Beitragserhöhung nach Schaden?
Nach einem Schaden wird der Versicherte von der Versicherung hochgestuft, muss also einen höheren Beitrag bezahlen als vor dem Schaden. Bleibt er dann unfallfrei, sinken die Beiträge mit der Zeit wieder.
Was ist bei Abschluss des Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages zu beachten?
Beim Abschluss des Versicherungsvertrages sollten Sie insbesondere auf die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung achten. Weil die gesetzliche Mindestdeckungssumme recht niedrig angesetzt ist, empfiehlt sich die Vereinbarung einer höheren Deckungssumme. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro pauschal für Personen,- Sach- und Vermögensschäden.
Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten?
Beim Eintritt des Versicherungsfalls sind Sie dazu verpflichtet, die Versicherung umgehend über den Schaden zu informieren. Haftbar sind Sie im Übrigen als Halter eines Fahrzeugs auch dann, wenn Sie nicht selbst der Fahrer sind. Grundlage hierfür ist § 7 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz, der wie folgt lautet:
- „Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Diese Ausnahme von dem Rechtsgrundsatz, nur für Schäden haftbar zu sein, die man auch verschuldet, ergibt sich aus der sogenannten Betriebsgefahr eines Fahrzeuges: Ein zugelassenes Kraftfahrzeug ist eine potenzielle Gefahr und für diese Gefahr haftet der Fahrzeughalter.
Was ist bei Ablauf des Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages zu beachten?
Wenn Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kündigen beziehungsweise Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln möchten, geht dies jedes Jahr bis spätestens einem Monat vor Ende der Vertragslaufzeit. Stichtag ist hier meistens der 30. November eines Jahres. Wenn Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung vergessen zu kündigen, so verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht haben Sie nach einem verursachten Schaden, wenn die Schadensregulierung offiziell abgeschlossen ist.