Hausratversicherung – das müssen Sie wissen

Die Hausratversicherung zählt zu den Sachversicherungen. Zu den Leistungen der Hausratversicherung gehört vor allem der Versicherungsschutz für das gesamte Inventar von Privathaushalten. So greift eine Haushaltsversicherung im Falle eines Wasserschadens, Feuers, Unwetterschadens oder auch bei Vandalismus oder Einbruch. In der Regel sind zusätzlich zu den Sachschäden auch mit dem Versicherungsfall zusammenhängende Aufwendungskosten (beispielsweise Hotel und Reinigung) abgedeckt.

Wenn Sie sich darüber informieren möchten, wer eine Hausratversicherung benötigt, wann eine Hausratversicherung sinnvoll ist und was man bei der Hausratversicherung beachten sollte, erfahren Sie im Folgenden mehr.

Ist eine Hausratversicherung sinnvoll? Wer braucht eine Hausratversicherung?

Sinn der Hausratversicherung ist die Kostenübernahme im Schadensfall. Wer also möchte, dass im Falle eines Einbruchs oder eines Wasserschadens in Mitleidenschaft gezogene oder abhanden gekommene Gegenstände ersetzt werden, der benötigt eine Hausratversicherung. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn man einen großen Hausrat besitzt und es einen in finanzielle Schwierigkeiten bringen würde, ihn im Schadensfall aus eigener Tasche ersetzen zu müssen.

Wer eher einen kleinen Hausrat und kaum wertvolle Gegenstände besitzt, kann unter Umständen auf eine Hausratversicherung verzichten. Hier gilt es, gut abzuwägen und sich über verschiedene Angebote zu informieren.

Hausratversicherung Deckungssumme – diese zwei Möglichkeiten gibt es

Die Höhe der Hausratversicherung hängt von der Höhe der gewählten Deckungssumme ab. Hier haben Sie zum einen die Möglichkeit, pro Quadratmeter einen bestimmten Betrag zu veranschlagen. Die Regel sind hier ca. 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter, so dass man beispielsweise bei einer Wohnungsgröße von 100 Quadratmetern auf eine Hausratversicherung Versicherungssumme von 65.000 Euro kommt.

Alternativ können Sie eine Wertaufstellung Ihres gesamten Hausrats vornehmen und anhand des Neuwerts aller Gegenstände die gewünschte Versicherungssumme ermitteln. Diese Variante ist allerdings mit wesentlich mehr Aufwand verbunden.

Was ist bei Abschluss des Hausratversicherungsvertrages zu beachten?

Achten Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung darauf, dass die Hausratversicherung Versicherungssumme nicht zu einer Unterdeckung führt, so dass die Hausratversicherung im Schadenfall auch die vollen Kosten übernimmt. Eine Hausratversicherung Unterversicherung liegt dann vor, wenn die Deckungssumme Ihrer Versicherung nicht dem Wert Ihres Hausrates entspricht. Außerdem sollten Sie auf Ihren Hausratversicherung Umfang achten.

Wenn Sie beispielsweise eine Hausratversicherung mit Fahrrad oder eine Hausratversicherung mit Garten abschließen möchten, müssen Sie diese Optionen zusätzlich wählen, sonst zahlt die Hausratversicherung nicht. Auch wenn die Hausratversicherung bei grober Fahrlässigkeit greifen soll, muss das vertraglich abgesichert sein.

Tipp: Versichern Sie auch Ihren digitalen Hausrat

Mittlerweile bieten einige Versicherer die Möglichkeit an, auch digitalen Hausrat zu versichern. Wenn Sie diese Option wählen, werden im Hausratversicherung Schadensfall auch die Kosten für die Rettung elektronischer Daten wie Fotos, Videos und anderen Dokumenten übernommen.

Was versteht man unter grober Fahrlässigkeit?

Grundsätzlich gibt es nicht viele Anbieter einer Hausratversicherung, die grob fahrlässig verursachte Schäden miteinschließen. Doch was ist im Einzelfall unter grober Fahrlässigkeit zu verstehen? Als Maß für grobe Fahrlässigkeit bei der Hausratversicherung wird die Sorgfalt zugrunde gelegt, die eine Person aller Wahrscheinlichkeit nach an den Tag gelegt hätte, wenn sie keine Hausratversicherung hätte. Grob fahrlässig handelt eine Person beispielsweise dann, wenn sie...

  • bei laufender Waschmaschine für längere Zeit das Haus verlässt.
  • das Fenster eine Parterrewohnung bei Abwesenheit gekippt lässt.
  • die Wohnungstür beim Verlassen nicht abschließt.
  • ein Zimmer mit brennenden Kerzen unbeaufsichtigt lässt.
  • in Urlaub fährt, ohne den Zulaufhahn der Waschmaschine zuzudrehen.

Tipp: Informieren Sie sich genau, welche Schäden von der Hausratversicherung abgedeckt sind

Unter Umständen kann es sein, dass Ihre Hausratversicherung zwar Brandschäden, nicht aber beispielsweise Schäden durch Rauch oder Ruß abdeckt. Außerdem sollten Sie in bestimmten Fällen Extras dazu buchen. So können Sie beispielsweise eine Fahrradklausel miteinschließen oder eine Hausratversicherung mit Aquarium, eine Hausratversicherung mit Garten oder eine Hausratversicherung mit Glasbruch abschließen. Auch ein Schaden durch ein Wasserbett ist nicht automatisch abgedeckt.

Was ist während der Laufzeit des Versicherungsvertrages zu beachten?

Während der Laufzeit der Hausratversicherung haben Sie als Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten, die Sie gegenüber dem Versicherer zu erfüllen haben, damit die Hausratversicherung im Schadensfall anstandslos zahlt. Hierzu zählt beispielsweise die Anbringung der gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder in Wohnungen. Weil die Regelungen hierzu von Bundesland zu Bundesland noch stark differieren, sollten Sie sich gut informieren, wenn Sie eine Hausratversicherung ohne Rauchmelder abschließen möchten. Denken Sie außerdem daran, dass die Versicherungssumme bei Neuanschaffungen unter Umständen angepasst werden muss.

Was muss ich der Hausratversicherung melden?

In bestimmten Situationen müssen Sie Ihre Hausratversicherung informieren, um für den Schadensfall abgesichert zu sein. Eine Meldung an die Hausratversicherung sollte beispielsweise stattfinden, wenn Sie teure Anschaffungen vornehmen, weil hier die Versicherungssumme angepasst werden muss. Darüber hinaus hat ein Versicherungsnehmer bestimmte Anzeigeobliegenheiten. Beispielsweise sollten Sie ein Gerüst der Hausratversicherung melden, weil ein Gerüst die Einbruchgefahr erhöht.

Melden Sie auch unbedingt einen bevorstehenden Umzug, weil Ihr Hausrat ohne Meldung an die Hausratversicherung in der neuen Wohnung nicht versichert ist. Einige Versicherer verlangen auch, während einer längeren Urlaubsreise über die Abwesenheit informiert zu werden. Kommen Sie als Versicherter den vereinbarten Obliegenheitspflichten nicht nach, können Sie Ihren Versicherungsschutz unter Umständen verlieren.

Tipp: Hausratversicherung und Steuer

Eine Hausratversicherung ist nicht obligatorisch und als Sachversicherung ist die Hausratversicherung nicht pauschal steuerlich absetzbar. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Hausratversicherung anteilig steuerlich absetzbar, beispielsweise wenn Sie zuhause ein Arbeitszimmer haben. Je nach gewähltem Tarif können auch durch die anteilige Absetzbarkeit erhebliche Kosten eingespart werden.

Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten?

Tritt der Versicherungsfall ein, muss man als Versicherungsnehmer schnell aktiv werden. Hier gibt es verschiedene Obliegenheitspflichten. Welche Obliegenheiten Sie gegenüber Ihrer Hausratversicherung im Schadenfall haben, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgelegt. Grundsätzlich sind Sie aber verpflichtet...

  • der Hausratversicherung jeden Schaden unverzüglich melden.
  • den Schaden so klein wie möglich zu halten.
  • alle Maßnahmen zu ergreifen, um Folgeschäden zu vermeiden.
  • den Schaden zu dokumentieren (Fotos, Videos, Listen).

Was muss ich bei der Hausratversicherung beim Einbruchdiebstahl beachten?

Der bedeutendste Fall bei der Hausratversicherung ist der Einbruchdiebstahl. Auch hier ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, der Versicherung den Schaden unverzüglich zu melden. Bei einem Einbruchdiebstahl ist der Geschädigte außerdem verpflichtet, unverzüglich eine Stehlgutliste zu erstellen. Heben Sie auch möglichst alle wichtigen Kaufbelege auf, um im Zweifelsfall den Besitz eines Gegenstandes beweisen zu können.

Tipp: Wertgegenstände sind nur begrenzt geschützt

Für Wertgegenstände wie Schmuck oder auch Antiquitäten und Kunst gilt bei Hausratversicherungen eine sogenannte Wertobergrenze. Das bedeutet, dass die Versicherungen für die Erstattung solcher Wertgegenstände einen prozentualen Anteil an der Versicherungssumme festlegen. Wenn Sie darüber hinaus Versicherungsschutz möchten, müssen Sie entweder die Versicherungssumme anheben oder gesonderte Versicherungen abschließen.

Was ist bei Ablauf des Versicherungsvertrages zu beachten?

Für jede Hausratversicherung besteht eine Kündigungspflicht. Wenn Sie eine Hausratversicherung kündigen oder einen Wechsel der Hausratversicherung vornehmen möchten, müssen Sie sich an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen halten. In der Regel gibt es keine Hausratversicherungen ohne Mindestlaufzeit, sondern sie sind meist auf mindestens ein Jahr angelegt und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine rechtzeitige Kündigung der Hausratversicherung stattfindet. Eine längere Mindestlaufzeit ist möglich und oft mit niedrigeren Beiträgen verbunden.

In bestimmten Fällen haben Sie ein Hausratversicherung Sonderkündigungsrecht. Hier kommt es dann statt zu einer ordentlichen zu einer außerordentlichen Kündigung. Beispielsweise ist die Kündigung der Hausratversicherung bei Beitragserhöhung oder beim Umzug ins Ausland vorzeitig möglich. Der Versicherer hat seinerseits das Recht, eine Kündigung der Hausratversicherung nach einem Schadenfall vorzunehmen.

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