(Privat-)Haftpflichtversicherung – ein Muss für jeden
Nach § 823 Abs. 1 BGB ist , wer „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, […] dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Handelt es sich nur um ein kleines Missgeschick, wie beispielsweise ein verschüttetes Glas Wein, so halten sich die Kosten für die Reinigung meist in einem überschaubaren Rahmen. Anders sieht es allerdings bei großen Schäden aus, zum Beispiel einem Unfall mit Personenschaden. Ohne private Haftpflichtversicherung kann das, wenn es schlecht läuft, zu lebenslangen finanziellen Schwierigkeiten führen.
Wichtige Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung
Braucht man eine private Haftpflichtversicherung? Wer braucht eine private Haftpflichtversicherung?
Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Grundsätzlich sollte jeder, der nicht bei einem anderen mitversichert ist, eine eigene Privathaftpflichtversicherung haben, um sich vor den finanziellen Folgen eines verursachten Schadens zu schützen.
Was deckt die private Haftpflichtversicherung ab?
Die private Haftpflichtversicherung deckt Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden ab, die Sie als Versicherungsnehmer bei Dritten verursachen. Nicht abgedeckt sind Schäden, die vorsätzlich verursacht werden oder Folge einer Straftat sind. Auch Schäden durch Vertragspflichtverletzungen, mit Vorsatz verursachte Schäden oder Schäden am eigenen Körper sind von der privaten Haftpflichtversicherung nicht gedeckt.
Steigt die private Haftpflicht bei einem Schaden?
Nein, bei privaten Haftpflichtversicherungen sind Beitragserhöhungen nach einem Schaden nicht vorgesehen. Allerdings gibt es in den Versicherungsbedingungen die Regelung, dass Haftpflichtversicherungen die Beiträge aller Versicherten entsprechend der Veränderung des allgemeinen Schadensvolumens anpassen darf. Hier haben die Versicherten aber ein Sonderkündigungsrecht.
Ist eine private Haftpflichtversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung sinnvoll?
Oftmals ist die Vereinbarung eines Selbstbehaltes bei einer Haftpflichtversicherung sinnvoll, weil sich der Beitrag für die Versicherung so senken lässt. Wie hoch der jährliche Selbstbehalt bei der Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung sein soll, hängt von Ihren finanziellen Möglichkeiten und persönlichen Wünschen ab.
Zahlt die private Haftpflicht bei Alkohol?
In den gängigen Privathaftpflichtversicherungskonzepten greift der Versicherungsschutz auch bei Alkoholkonsum. Trotzdem sollte jeder Versicherer diese Frage im Voraus klären und auch bedenken, dass Einzelfälle von den Versicherungen unter Umständen geprüft werden, bevor eine Schadenübernahme stattfindet.
Zahlt die private Haftpflichtversicherung bei Demenz?
Nein, bei einer fortgeschrittenen Demenz zahlt die Haftpflichtversicherung nicht und bietet somit keinen Schutz mehr. Sollte ein Demenzkranker allerdings im Anfangsstadium der Erkrankung in einem klaren Moment einen Schaden verursachen, muss die Versicherung dafür aufkommen, weil Deliktsfähigkeit vorliegt.
Was ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu beachten?
Achten Sie beim Abschluss unbedingt auf eine möglichst hohe Deckungssumme. Um gut abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro und mindestens 10 Millionen pro geschädigter Person. Private Haftpflichtversicherungen sind auch mit hohen Deckungssummen zu äußerst moderaten Preisen zu haben. So müssen Sie beispielsweise bei einer Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung von 150 Euro als Single mit einer Jahrespolice von ca. 60 Euro rechnen. Familien zahlen einen jährlichen Beitrag von etwa 80 bis 100 Euro. Guter Schutz ist bei privaten Haftpflichtversicherungen also nicht teuer.
Wichtige Klauseln bei der privaten Haftpflichtversicherung
Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen, können Sie sich für besondere Fälle zusätzlich absichern lassen. Beispielsweise können Sie eine Klausel aufnehmen, die Sie gegen Schlüsselverlust absichert und dann die Kosten für teils teure Schließanlagen übernimmt. Ebenfalls eine Überlegung wert ist es, auch Schäden durch deliktunfähige Kinder, also Kinder unter sieben Jahren, in den Vertrag mitaufzunehmen. Vereinbaren Sie auch unbedingt die sogenannte Deckung bei Forderungsausfall. Hier übernimmt Ihr Versicherer auch dann die Kosten, wenn Sie selbst einen Schaden erlitten haben, der Verantwortliche aber nicht in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen.
Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten?
Beim Eintritt des Versicherungsfalls sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Versicherung umgehend über den entstandenen Schaden zu informieren. Bedenken Sie auch, dass Sie in der Pflicht sind, den entstandenen Schaden zu beweisen. Denken Sie also daran, alles so gut wie möglich zu dokumentieren.
Was ist bei Ablauf des Haftpflichtversicherungsvertrages zu beachten?
Wenn Sie Ihre private Haftpflichtversicherung wechseln möchten, müssen Sie sich an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen halten. Sollte nach einem Schadensfall Ihre private Haftpflichtversicherung kündigen, kann es sein, dass Sie bei anderen Versicherern nur noch Tarife mit Selbstbeteiligung abschließen können.
Wer eine mehrere Jahre alte Haftpflichtversicherung hat, sollte sich außerdem informieren, ob der Wechsel in einen anderen Vertrag nicht sinnvoll sein kann: Weil sich die Tarife in den letzten Jahren teils erheblich verbessert haben und teilweise Leistungen wie den privaten Drohnenschutz umfassen, erhalten Sie unter Umständen für den gleichen Preis eine bessere Leistung.