Auslandsreisekrankenversicherung – im Urlaub gut geschützt

Wer im Urlaub krank wird oder einen Unfall hat, bleibt auf den Kosten für Arztbesuche und Medikamente häufig sitzen. Vor allem wenn Krankenhausaufenthalte notwendig sind oder ein medizinischer Rücktransport ins Heimatland durchgeführt wird, sind die Kosten oft unerwartet hoch und betragen meist mehrere 1000, unter Umständen sogar mehrere 10.000 Euro. Schutz bietet eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Doch wann ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll? Wie lange ist eine Auslandsreisekrankenversicherung gültig? Und was zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung, was zahlt sie nicht? Über diese und weitere Fragen informieren wir Sie im Folgenden.

Braucht man eine Auslandsreisekrankenversicherung? Wer benötigt sie wofür?

Jeder gesetzlich Versicherte sollte bei Reisen ins Ausland unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, obwohl die Krankenkassen innerhalb der Europäischen Union zumindest für einen Teil der im Ausland entstandenen Arzt- und Krankheitskosten aufkommen. In der Realität ist dieser Teil allerdings oft verschwindend gering: Erstattet wird immer nur der für die jeweilige Behandlung im Urlaubsland übliche Betrag. Außerdem haben Sie immer einen Eigenanteil selbst zu begleichen und müssen oft auch noch für Verwaltungskosten aufkommen.
Gleiches gilt für Island, Liechtenstein und Norwegen und Länder, für die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen existiert. In allen anderen Ländern müssen Sie ohne Auslandsreisekrankenversicherung für alle Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Operationen usw. selbst aufkommen.

Tipp: Auslandsreisekrankenversicherung für Privatversicherte

Privatversicherte sind je nach Versicherung meist im europäischen Ausland, Island, Liechtenstein und Norwegen geschützt, sollten das aber trotzdem vor Antritt einer Reise überprüfen. Bei Reisen ins nicht europäische Ausland besteht der Schutz ohne Zusatzversicherung oft nur wenige Wochen.

Was ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu beachten?                             

Beim Abschluss des Versicherungsvertrages für eine Auslandsreisekrankenversicherung gibt es einiges zu beachten. Hier finden Sie nun alle wichtigen Punkte auf einen Blick:

Was beinhaltet die Auslandsreisekrankenversicherung?

Achten Sie bei Abschluss der Versicherung darauf, dass auch wirklich alle relevanten medizinischen Behandlungen im Leistungsumfang enthalten sind. Wichtig sind beispielsweise Zahnbehandlungen, umfassender Schutz bei Sportverletzungen, Schwangerschaftsbeschwerden und auch bei psychischen Erkrankungen.

Auslandsreisekrankenversicherung mit Vorerkrankung

Sollten Sie eine Reise mit einer Vorerkrankung antreten, stellen Sie im Voraus sicher, dass Ihre Auslandsreisekrankenversicherung auch hierfür anfallende Kosten übernimmt. Gleiches gilt für chronische Erkrankungen. Hier sollten Sie auch vorher klären, ob Ihre Auslandsreiseversicherung chronische Krankheiten mit abdeckt.

Auslandsreiseversicherung Reisedauer

Je nach Reisedauer haben Sie die Möglichkeit, Versicherungen für einen bestimmten Zeitraum abzuschließen. So gibt es Auslandsreisekrankenversicherungen für 1 Woche, Auslandsreisekrankenversicherungen für 14 Tage oder auch Auslandsreisekrankenversicherungen für 6 Monate oder ein ganzes Jahr.

Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport

Es ist wichtig, dass Ihr Tarif für die Kosten eines Rücktransports nach Deutschland aufkommt. Achten Sie hier im Besonderen auf die Formulierung: Auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport sollte eingeschlossen sein, nicht nur ein medizinisch unbedingt notwendiger. Je nach Urlaub kann es auch sinnvoll sein, Bergungskosten in der Auslandsreisekrankenversicherung mitzuversichern.

Haben Sie eventuell schon eine Auslandsreisekrankenversicherung, ohne es zu wissen?

Unter Umständen haben Sie eine Kreditkarte mit Auslandsreisekrankenversicherung oder sind als Mietglied in einem Autoclub automatisch auslandsreisekrankenversichert. Prüfen Sie diese Optionen, bevor Sie eine extra Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.

Welchen Geltungsbereich hat die Auslandsreiserankenversicherung?

Hier gibt es teils erhebliche Unterschiede. Beim Abschluss eines Vertrages müssen Sie also darauf achten, dass er für das Land gilt, in das Sie reisen. Es gibt sowohl Verträge mit weltweitem Schutz als auch solche, die nur für bestimmte Länder und Gebiete gelten.

Welche Tarife gibt es bei Auslandsreisekrankenversicherungen?

Auslandsreisekrankenversicherungen sind sehr günstig zu haben. So gibt es gute Auslandsreiseversicherungen für Singles schon für circa 10 Euro jährlich und Auslandsreisekrankenversicherungen für Familien für circa 20 Euro. Außerdem gibt es spezielle Auslandsreisekrankenversicherungen für Senioren und Auslandsreisekrankenversicherungen für Studenten.

Der genaue Preis für eine Auslandsreisekrankenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Nicht nur das Alter des Versicherten ist entscheidend, sondern auch die Reisedauer. Natürlich spielt auch das Reiseziel eine Rolle: Auslandsreisekrankenversicherungen für Kanada und die USA sind beispielsweise vergleichsweise teuer, weil die Kosten für medizinische Leistungen dort erheblich höher sind als in europäischen Ländern.

Tipp: Keine Begrenzung auf akute und unvorhersehbare Erkrankungen

Achten Sie darauf, dass in Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung die Kostenübernahme nicht auf akute und unvorhersehbare Erkrankungen beschränkt ist. Oft finden sich auch zweideutige Formulierungen, mit denen die Versicherungen die Leistungen im Schadensfall drücken können.

Was muss ich bei einer Auslandsreisekrankenversicherung sonst noch beachten?

Eine Auslandsreiseversicherung können Sie auch noch sehr kurzfristig einen Tag vor Reiseantritt abschließen. Denken Sie unbedingt daran, die Notrufnummer Ihrer Versicherung bei sich zu tragen und Ihre Versicherung zeitnah zu informieren, wenn Sie krank werden. Bedenken Sie auch, dass Sie für kleinere Rechnungen vor Ort zunächst in Vorkasse treten müssen.
Wenn Ihr Vertrag nicht automatisch aufläuft, müssen Sie Ihre Auslandsreisekrankenversicherung kündigen. Denken Sie an die rechtzeitige fristgerechte Kündigung.

Tipp: Langzeitreisen und berufliche Tätigkeit im Ausland

Wenn Sie eine Langzeitreise unternehmen, gibt es dafür spezielle Tarife. Auch für berufliche Tätigkeiten im Ausland muss gegebenenfalls eine extra Geschäftsreiseversicherung abgeschlossen werden.

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