Mittwoch, 04. November 2015
Sonstige Anlagen

VW-Skandal - neue Dimension: Bis zu 800.000 Fälle von Steuerhinterziehung möglich?

Die VW-Mitteilung zu falschen CO2-Werten bei Benzinmotoren lässt Schlimmes befürchten. Denn oft hängt die Steuerbelastung der Kfz-Inhaber auch von den CO2-Werten ab.

Berlin, 4.11.2015. Der VW-Skandal bringt immer mehr schlechte Nachrichten für den Konzern ans Tageslicht. Waren es zunächst Abgasmanipulationen bei VW-Dieselmotoren, so stehen nun nicht auch noch Anschuldigungen im Raum, dass auch Porsche-Dieselmotoren manipuliert wurden. VW räumte nun zusätzlich selbst ein, dass bei rund 800.000 Fahrzeugen die CO2-Angaben unrichtig waren. Das Problem: In Deutschland, Frankreich, Niederlande, Dänemark und weiteren Ländern wird die Steuerbelastung der Kfz-Inhaber auch aus den CO2-Werten abgeleitet. Insbesondere werden teilweise sehr hohe "Zulassungssteuern" erhoben (bis zu ca. 50.000 Euro pro Pkw). "Hier wird sich  für VW ein extremes Problem ergeben, wenn dies Fahrzeuge betreffen sollte, die in diesen Ländern zugelassen wurden. Dann können sich die Fahrzeughalter auf teure Steuerbescheide einrichten und VW auf Ermittlungen wegen systematischer Steuerhinterziehung", erklärt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer von der Kanzlei Kälberer & Tittel.

"Bezeichnenderweise hat VW in seiner Ad hoc–Mitteilung nicht mitgeteilt, in welchen Ländern die betroffenen 800.000 Fahrzeuge zugelassen wurden. Es ist deshalb Schlimmes zu befürchten", so Anwalt Kälberer. "Das könnte rechtlich enorme Konsequenzen haben und wir sprechen womöglich über Steuerhinterziehungen im hohen Millionen-, wenn nicht sogar im Milliardenbereich. Dadurch erhält der Skandal nochmal eine ganz neue Dimension."

Schaden könnte auf ein Vielfaches steigen

Anwalt Kälberer bewertet diese Vorgänge: "Wenn in Ländern, die Steuern abhängig von CO2-Werten erheben, vorsätzlich falsche CO2-Daten angegeben wurden, so wäre dies nichts anderes als systematische Steuerhinterziehung. Sollte sich diese Befürchtung bestätigen, so dürfte das aktuell von VW auf 2 Mrd. Euro geschätzte wirtschaftliche Risiko – das sind gerade umgerechnet 2.500 Euro pro Fahrzeug - auf ein Vielfaches davon steigen. Ohnehin ist angesichts der bisherigen Salamitaktik in der VW-Kommunikation zu befürchten, dass noch mehr als 800.000 Fahrzeuge betroffen sind."

Das einzig Positive daran ist laut Kälberer, dass VW begriffen habe, dass derartige Manipulationen Ad-hoc-pflichtig sind. "Dies dürfte aber mehr den bereits eingereichten Klagen zu verdanken sein", so Kälberer. Die Kanzlei Kälberer & Tittel hat Anfang Oktober für durch Kursverluste geschädigte VW-Aktionäre ein Kapitalanleger-Musterverfahren beantragt. "Das Unternehmen bzw. der Vorstand hätten Aktionäre und Öffentlichkeit frühzeitig über die Abgas-Manipulationen bzw. die Ermittlungen der US-Behörden informieren müssen", so Rechtsanwalt Kälberer. "Das ist aber offensichtlich nicht geschehen."

Musterverfahren für geschädigte VW-Aktionäre

Bei einem Kapitalanleger-Musterverfahren klagt ein Musterkläger stellvertretend für alle Anleger, die sich dem Verfahren anschließen. Diese erhalten dadurch eine rechtliche Klärung, ohne selbst durch alle drei Instanzen klagen zu müssen. Sie sparen sich dadurch nicht nur viel Zeit und Mühen, sondern senken auch erheblich die Kosten. Voraussetzung sind mindestens zehn gleichgerichtete Klagen von Aktionären. Danach wird eine (Muster-)Klage herausgegriffen, die dann am zuständigen OLG (hier: Braunschweig) verhandelt wird.

Diesem Verfahren können sich nicht nur geschädigte VW-Aktionäre, sondern auch die Inhaber einer Wandelanleihe anschließen, die nun am 9. November fällig wird und von VW in eigene Aktien umgetauscht wird (Volumen 3,7 Mrd. Euro). Die Inhaber der Wandelanleihe hatten bei ihrem Kauf einen zu hohen Preis für die Anleihe bezahlt, als der Kurs der VW-Aktie noch bei 155 bis 160 Euro notierte.

Pressekontakt:
Dietmar Kälberer

Tel. 030 / 887178-0
Kaelberer@kaelberer-tittel.de

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