Dienstag, 12. November 2013
Schiffsfonds

MPC Flottenfonds Santa-R-Schiffe offenbar insolvent

Nun hat ein weiterer Schiffsfonds - der MPC Santa-R mit sieben Containerschiffen - Insolvenz angemeldet. Anlegern droht der Totalverlust.

Anleger müssen Rückforderung von Ausschüttungen befürchten

Berlin, 12.11.2013. Nach Medienberichten ist der MPC Flottenfonds Santa-R-Schiffe insolvent. Die MPC-Treuhandgesellschaft TVP habe in einem Schreiben an die Anleger mitgeteilt, dass die Fondsgeschäftsführung sowohl der Beteiligungsgesellschaft MS Santa-R Schiffe mbH & Co. KG als auch der sieben Schifffahrtsgesellschaften am 4. November Insolvenzanträge gestellt hätten, schreibt manager magazin online. Das Handelsblatt berichtet, MPC habe ihm gegenüber die Meldung bestätigt. Auch unserer Kanzlei liegt inzwischen ein entsprechendes Schreiben (vom 7.11.2013) an einen Mandanten vor. Demnach sei eine sowohl für die Gesellschafter als auch für die Banken umsetzbare Lösung nicht mehr zu erzielen. Damit wären laut MPC rund 2.300 Anleger betroffen, die während der Platzierungsphase des Fonds 2001 und 2002 insgesamt 92 Mio. Euro Eigenkapital in die sieben Containerschiffe investiert haben.

"Für die betroffenen Anleger steht nun leider ein Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals zu befürchten – zudem könnte der Insolvenzverwalter eventuell von den Anlegern bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückfordern", sagt Rechtsanwältin Stephanie Quast von der Kanzlei Kälberer & Tittel. "Die Nachricht vergrößert zudem die ohnehin schon bestehende Unsicherheit bei Anlegern anderer Santa-Fonds des Emissionshauses MPC Münchmeyer Petersen Capital."

Sanierungskonzepte scheiterten

Die Schwesternfonds des MS Santa-R - MPC Santa B, Santa L und Santa P - sind wie viele andere Containerschiffsfonds schon seit einiger Zeit in wirtschaftlicher Schieflage. Beim Flottenfonds Santa R wurden die Anleger wegen der äußerst angespannten Lage zweimal aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen. Auch beim Santa P-Fonds war von den Fondsgesellschaftern frisches Kapital angefordert worden. Trotzdem sind die Sanierungskonzepte gescheitert. "Und beim Fonds Santa B ist der Verkauf der Schiffe bereits beschlossen", so Anwältin Quast. "Beim Santa L laufen dagegen die Festcharterverträge noch bis 2017 - aber danach müssen die Schiffe neu verchartert werden, möglicherweise zu erheblich niedrigeren Preisen, und der Fonds läuft noch bis mindestens 2021. Anleger sollten sich deshalb auch hier nicht in falscher Sicherheit wiegen."

Frühzeitig gewarnt

"Wir hatten bereits im Herbst letzten Jahres in gesonderten Schreiben die Santa-R-Anleger davor gewarnt, dass sie mit einem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals und mit der Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen rechnen müssen und dass nach unserer Auffassung zusätzliches Kapital die Insolvenz wahrscheinlich nur verzögern, aber nicht verhindern kann", sagt Anlegeranwältin Quast. Ein "Warten auf bessere Zeiten", um den Fonds mit frischem Kapital mehr Zeit zu geben und bei einer Erholung des Chartermarktes die Schiffe zu höheren Preisen verkaufen zu können, werde sich nicht lohnen.

Anders als beim Fonds "MPC Santa-R Schiffe", der von den Anlegern vor mehr als zehn Jahren gezeichnet wurde, ist für Anleger der Schwesternfonds die zehnjährige Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen noch nicht abgelaufen. "Sie haben noch die Chance auf Schadensersatz, wenn beispielweise die beratende Bank sie nicht über den Erhalt und die Höhe der so genannten Rückvergütung aufgeklärt hat", so Anwältin Quast. "Bei den Santa-Fonds waren nach unserer Kenntnis deutlich über dem Marktdurchschnitt liegende Vertriebsprovisionen geflossen."

Häufig Falschberatung bei der Bank

Nach BGH-Rechtsprechung muss ein Bankberater den Anleger ungefragt über die Rückvergütung aufklären. Tut er dies nicht oder macht falsche Angaben über die Höhe der Rückvergütung, so liegt eine Falschberatung vor.

Bei Schiffsfonds haben Vertriebsbanken oft fehlerhaft beraten; zahlreiche Gerichtsurteile bestätigen die Klagechancen von Anlegern. "Wir haben bereits in vielen Fällen für Mandanten den vollen Ausgleich ihres eingesetzten Kapitals bei geschlossenen Fonds erstritten. In vielen Urteilen wurden die Anleger so gestellt, als hätten sie die Beteiligung nicht gezeichnet", sagt Anlegeranwältin Quast. Anleger der MPC-Fonds Santa B, Santa P und Santa L sollten nun individuell prüfen lassen, ob sie falsch beraten wurden und ob gute Chancen auf Schadensersatz bestehen. "Dies kann aber jeweils nur im Einzelfall bewertet werden." Allerdings ist bei Santa L und Santa P wegen der zehnjährigen Verjährungsfrist Eile geboten, da diese Fonds bereits ab 2003 gezeichnet wurden.

Pressekontakt:
Dietmar Kälberer

Tel. 030 / 887178-0
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