IVG 14: Absolute Verjährung im "Gurken-Skandal"
Rund 9.000 Anleger haben beim Immobilienfonds IVG EuroSelect 14, der vor zehn Jahren am 3. September 2007 seinen Vertriebsstart hatte, etwa 90 Prozent ihres Kapitaleinsatzes verloren. Die absolute Verjährung von Schadensersatzansprüchen steht nun an.
Letzte Chance für IVG14-Anleger, Ansprüche auf Schadensersatz anzumelden
Berlin, 04.09.2017. Der Countdown beim IVG EuroSelect 14 läuft: Ab jetzt verjähren für Anleger alle Ansprüche auf möglichen Schadensersatz. Vor zehn Jahren, am 3. September 2007, war der Vertriebsstart für diesen Immobilienfonds mit dem berühmten Londoner Büroturm "The Gherkin" (Die Gurke). Eine architektonisch preisgekrönte Immobilie in Londoner Top-Lage, die später zu einem Rekordpreis verkauft wurde – und dennoch erlitten die rund 9.000 Anleger am Ende hohe Verluste. Rund 90 Prozent des Kapitaleinsatzes gingen verloren. Nun, nach zehn Jahren, tritt die absolute Verjährung von Ansprüchen ein – jeweils individuell taggenau ab Zeichnungsdatum. Wer also beispielsweise am 20. September 2007 seine Unterschrift unter die Fondsbeteiligung setzte, der kann nur noch bis zum 20. September 2017 Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.
Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) läuft
"Viele Anleger haben ihre Ansprüche bereits gerichtlich angemeldet, etliche davon über das laufende Kapitalanleger-Musterverfahren. Aber es gibt immer noch viele, die bisher nicht in dieser Richtung tätig geworden sind, und für diese läuft die Verjährungsfrist jetzt in den kommenden Tagen und Wochen ab", erklärt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer (Kanzlei Kälberer & Tittel, Berlin), der ca. 1.000 Anleger im Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) vertritt. Diese erhalten dadurch eine rechtliche Klärung, ohne selbst durch alle drei Instanzen klagen zu müssen. "Solange die zehn Jahre nach Zeichnung der Fondsbeteiligung noch nicht vorbei sind, besteht noch die Möglichkeit, tätig zu werden", so Kälberer. "Eine bloße Anmeldung zum Musterverfahren geht zwar nicht mehr, aber man kann über eine Klage und eine Beiladung nach wie vor noch vom Musterverfahren profitieren." Eine andere Möglichkeit ist, sich beim Ombudsmann der privaten Banken zu melden, der in Streitfragen zwischen Banken und ihren Kunden schlichtet.
Kälberer schätzt, dass von den rund 9.000 Anlegern, die in den IVG 14 investiert haben, etwa 2.000 bisher bereits entschädigt worden sind, bei weiteren 2.000 Anlegern die Verfahren laufen und bei ungefähr 5.000 Anlegern nun die Verjährung ihrer Ansprüche in den nächsten Tagen und Wochen ansteht. Der Anwalt sieht aus mehreren Gründen sehr gute Chancen für einen Erfolg von Klägern. Die Schadensersatzansprüche richten sich u. a. gegen die Commerzbank AG und die Deutsche Bank AG. Deren Berater haben damals ihren Kunden vielfach den Fonds zur Anlage empfohlen, bei dieser Beratung aus Sicht der Kanzlei aber verschiedene Fehler gemacht bzw. wichtige Informationen, insbesondere zu den Risiken dieser Fondsanlage, verschwiegen.
Falschberatung durch die Bank – Risiken verschwiegen
"Den Beklagten wird eine fehlerhafte Beratung durch die Verwendung eines fehlerhaften Emissionsprospektes vorgeworfen", so Anwalt Kälberer. "Der Emissionsprospekt ist nach unserer Einschätzung schon aufgrund mehrerer erheblicher Mängel - unter anderem irreführende Informationen zum Kaufpreis der Immobilie, zur Kreditfinanzierung und zu den finanziellen Verhältnissen des Joint-Venture-Partners sowie das Verschweigen erheblicher Risiken aus einem verlustreichen Swapgeschäft – ungeeignet, dem Anleger die Risiken der Beteiligung hinreichend deutlich zu machen." Kälberer führt - neben einer völlig unzureichenden Darstellung der Risiken - als weiteres Argument für begründete Ansprüche geschädigter Anleger ins Feld, dass der Emissionsprospekt zum IVG 14 von der Bank oft erst in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fondszeichnung und damit nicht rechtzeitig den Anlegern ausgehändigt wurde. Gerichte wie das OLG Celle haben bereits die nicht rechtzeitige Aushändigung des Fondsprospekts moniert.
Hintergrund des "Gurken-Skandals":
Der Fonds IVG EuroSelect 14 war 2007 von der Fondsinitiatorin IVG aufgelegt worden, ca. 9.000 Anleger investierten rund 164 Mio. Pfund (inkl. Agio). Ursachen für die Probleme des Fonds waren insbesondere ein sehr hoher Kaufpreis für die Immobilie, die hohe Fremdfinanzierung in Schweizer Franken sowie verlustreiche Swap-Geschäfte des Fonds. Im Jahr 2014 kam der Fonds unter Zwangsverwaltung, die Banken kündigten ihre Kredite , im November 2014 folgte der Zwangsverkauf der „Gurke“. Obwohl bei diesem Verkauf ein Rekordpreis von über 700 Mio. Pfund erzielt werden konnte, blieben den Anlegern - u. a. wegen der Swap-Verluste und der nachteilhaften Franken-Finanzierung - nur hohe Verluste.