Mittwoch, 05. Juli 2017
Bank- und Kreditrecht

BGH: Unternehmer können Bearbeitungsentgelte für Bankdarlehen zurückfordern

Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann zu teurer Rückerstattungswelle für Banken führen. Darlehensnehmer sollten auf die Verjährung von Ansprüchen achten.

Berlin, 05.07.2017. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) haben Banken und Sparkassen jahrelang bei Unternehmerdarlehen unzulässige Bearbeitungsentgelte kassiert. Die Darlehensnehmer können diese nun von ihrer Bank zurückfordern. "Da diese unzulässigen Preisklauseln in sehr vielen Verträgen mit teils hohen Darlehenssummen verwendet wurden, kann dies für die Kreditinstitute insgesamt sehr teuer werden", sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer von der auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Kälberer & Tittel. Im Einzelfall kann dies von wenigen hundert Euro bis zu sechsstelligen Beträgen gehen. Beispiel: Bei einer Kreditsumme von 2 Mio. Euro und einem Bearbeitungsentgelt von 1,5% wären dies 30.000 Euro, die der Unternehmer zuviel gezahlt hätte und nun zurückfordern kann.

Laut BGH (Az. XI ZR 436/16, XI ZR 233/16) war die Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte "mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren, weshalb gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners anzunehmen ist".

Solche sog. "Preisnebenabreden" waren bereits im Zusammenhang mit Verbraucherdarlehen kritisiert und im Jahr 2014 bereits vom BGH für unzulässig erklärt worden. Unter anderem mit der Begründung, die Bearbeitung eines Kreditantrags – wie insbesondere die Prüfung der Kundenbonität – sei keine Leistung für den Kunden, sondern erfolge im Interesse der Bank. Die Kosten dürften dementsprechend auch nicht auf den Kunden abgewälzt werden.

"Bei den Verbrauchern haben die Banken die Praxis dieser Gebührenerhebung deshalb auch eingestellt", so Rechtsanwalt Kälberer. "Von Unternehmern allerdings haben sie diese Gebühren zumeist weiterhin verlangt. Jetzt müssen sie diese zurückzahlen, und das geht richtig ins Geld. Nach diesem Urteil dürfte fast jeder deutsche Unternehmer die Rückerstattung bereits gezahlter Bearbeitungsentgelte verlangen."

Verjährungsgefahr - Kurzer Verjährungskorridor 

Generell können alle Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden, die in den letzeten 10 Jahren gezahlt wurden. "Das kann für die Banken in die Milliarden gehen", so Kälberer. Aber Vorsicht: Möglicherweise greift aufgrund früherer OLG-Urteile zu diesem Themenkreis aber eine kürzere dreijährige kenntnisabhängige Verjährung. RA Kälberer: "Um sicher zu gehen, sollten Unternehmer, die die Gebühr zurückhaben wollen, deshalb möglichst bald, spätestens aber zum 31.12.2017 entsprechende rechtliche Schritte zur Verjährungshemmung einleiten."   

Pressekontakt:
Dietmar Kälberer

Tel. 030 / 887178-0
Kaelberer@kaelberer-tittel.de

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