Freitag, 15. Januar 2016
Bank- und Kreditrecht

Baufinanzierung zinsgünstig umschulden, bevor der "Widerrufsjoker" abgeschafft wird

Rechtsanwälte bundesweit bieten Informationsveranstaltungen für Kreditnehmer an, denn das "ewige" Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen steht vor dem Aus. Die Zeit, fehlerhafte Altverträge noch zinsgünstig umzuschulden, läuft bald ab.

Bundesweite Veranstaltungsreihe zum Thema Darlehenswiderruf und dem drohenden Aus für den "Widerrufsjoker"

Berlin, 15.01.2016. Die Gesetzesänderung ist für den 21. März vorgesehen, es bleibt nicht mehr viel Zeit. Doch vielen Kreditnehmern ist die geplante Abschaffung des so genannten "Widerrufsjokers" bei älteren Darlehensverträgen immer noch nicht bewusst. Deshalb bietet die von mehr als 20 Anwaltskanzleien getragene "Arbeitsgruppe Widerruf" zwischen Mitte Januar und 21. März 2016 bundesweit - von München bis Flensburg - kostenlose Informationsveranstaltungen an, um Kreditnehmer über die Möglichkeit zum Widerruf von Altverträgen und zur Neufinanzierung zu heutigen Zinsen aufzuklären.

"Selten haben sich Anwälte und Kanzleien bundesweit zu einer so großen Informationskampagne zusammengeschlossen", sagt Rechtsanwalt André Tittel von der Berliner Kanzlei Kälberer & Tittel, die zu den Gründungsmitgliedern der "Arbeitsgruppe Widerruf" gehört. "Wir wollen mit unserer Öffentlichkeitsarbeit Kreditnehmer und Verbraucher stärker über die aktuelle Rechtslage und die bevorstehende Änderung aufklären. Bei unseren Informationsveranstaltungen, die in vielen Städten angeboten werden, wollen wir vor Ort informieren und Fragen von Kreditnehmern beantworten." Die Termine und Orte stehen auf der Website www.jetzt-widerrufen.de.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Altverträgen

Vom unbefristeten Widerrufsrecht sind insbesondere Darlehensabschlüsse aus der Zeit zwischen November 2002 und Ende 2010 betroffen, denn in diesen Jahren enthielten ca. 70-80% der Verträge falsche Widerrufsbelehrungen. Der Ausstieg per Widerruf (und ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung) ist bei Immobiliendarlehen wegen deren Höhe und der meist langen Laufzeit besonders interessant. Es sind große  Einsparungen möglich – oft mehrere Tausend Euro pro Jahr. Denn bei erfolgreichem Widerruf kann man sich mit einem neuen Darlehensabschluss die aktuell sehr niedrigen Zinsen für lange Zeit sichern.

Voraussetzung einer solchen "Umschuldung" per Widerruf ist, dass die Widerrufsbelehrung im Altvertrag fehlerhaft ist. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Aber Untersuchungen von Verbraucherverbänden haben ergeben, dass die überwiegende Mehrzahl der Immobilienkreditverträge, die zwischen November 2002 und Ende 2010 abgeschlossen wurden, Fehler enthielten. Bei solchen Verträgen ist die üblicherweise 14-tägige Widerrufsfrist nie angelaufen, und viele Kreditnehmer haben den "Widerrufsjoker" in den vergangenen Jahren auch schon für sich genutzt. Damit soll aber bald Schluss sein.

Umsetzung der EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten

Denn seit Monaten ist in Deutschland eine Gesetzesänderung in Arbeit, um die EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten umzusetzen. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, das "ewige" Widerrufsrecht für Altverträge drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes auslaufen zu lassen. Das wäre im Juni 2016, denn nach aktueller Planung soll das Gesetz am 21. März 2016 wirksam werden. Es ist auch nicht ganz auszuschließen, dass der "Widerrufsjoker" bereits sofort mit Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen wird. Auch Verbraucherverbände raten deshalb, schnell zu handeln.

Außerdem: Viele Kreditnehmer, die aus ihrem Vertrag bereits ausgestiegen sind, haben nach der bisher geltenden Regelung in diesem Zusammenhang noch die Chance, eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückzuverlangen.

Große Zinsersparnis möglich - Fallbeispiel

Matthias Kaiser hat im Dezember 2008 eine Eigentumswohnung gekauft und dafür bei der Bank ein Darlehen von 280.000 Euro aufgenommen – mit einem Zins von 4,50% und zehnjähriger Zinsbindung. Heute beträgt seine Restschuld noch etwa 210.000 Euro. Er würde nun gerne die derzeit sehr niedrigen Kreditzinsen nutzen, aber sein Darlehen läuft erst Ende 2018 aus. Er lässt seinen Vertrag prüfen, und tatsächlich stellt sich heraus, dass die Widerrufsbelehrung mit der Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ fehlerhaft war, da das Wort „frühestens“ Unklarheit erzeugt und fälschlicherweise suggeriert, die Frist könne eventuell auch später beginnen.

Die Bank sperrt sich zunächst gegen den Widerruf; nach hartnäckigen Verhandlungen akzeptiert sie diesen aber. Damit ist ein Darlehensausstieg ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Zuvor hat Herr Kaiser bei einer anderen Bank bereits eine Zusage für einen neuen Darlehensvertrag über 210.000 Euro eingeholt, denn er muss den Altkredit nun kurzfristig (binnen 30 Tagen) ablösen. Durch den extrem günstigen Nominalzins von 1,50% kommt er auf eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro pro Jahr. Zudem hat er sich den Niedrigzins für zehn Jahre gesichert.

Dieser fiktive Fall zeigt, worum es beim Darlehenswiderruf geht und dass er finanziell große Vorteile bringen kann. Fehler in der Widerrufsbelehrung können wie im Beispiel in den Angaben zum Fristbeginn liegen, aber auch andere Ursachen haben.

Arbeitsgruppe Widerruf:

Die 22 Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Kanzleien aus dem ganzen Bundesgebiet mit dem Schwerpunkt Bank- und Kapitalanlagerecht.

www.jetzt-widerrufen.de   (mit Anmeldemöglichkeit zu Info-Veranstaltungen)

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