Pkw-Finanzierungen | Aktuelle Rechtsfälle
Widerruf von Pkw-Finanzierungen kann sich lohnen
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
Viele Verbraucher kennen bereits den so genannten „Widerrufsjoker“ bei Immobilienkrediten, der bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Darlehen zur Immobilienfinanzierung greift. Ähnliches gilt nun für Darlehen im Zusammenhang mit einer Pkw-Finanzierung, denn viele Banken haben offenbar auch in diesem Bereich in der Vergangenheit mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in den Verträgen gearbeitet. In solchen Fällen können kreditfinanzierte Pkw-Käufe auch heute noch rückabgewickelt werden. Dieser Widerrufsjoker kann zum Beispiel auch von Besitzern von Diesel-Fahrzeugen, die von Fahrverboten und Wertminderungen bedroht sind, eingesetzt werden.
Da der Kauf des PKW mit dem Kreditvertrag oft verbunden wurde, handelt es sich um ein verbundenes Geschäft. Dies hat den Vorteil, dass man sich über den Widerruf auch von seinem Fahrzeug trennen kann. Wegen der hier sehr verbraucherfreundlichen Gesetzeslage muss der Pkw-Käufer unter bestimmten Voraussetzungen nun noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Pkw zahlen.
Vorteilhafte Rückgabe-Chance für Autokäufer
In Fällen falscher Widerrufsbelehrungen können die Kunden, wenn sie ihr Auto zurückgeben, ihre bislang geleisteten Tilgungen und eine eventuelle Anzahlung zurückbekommen; die Bank darf lediglich die Zinsanteile der bereits geleisteten Raten behalten. Da die Darlehen oft zu niedrigen Zinssätzen abgeschlossen wurden, fällt dies meist nicht allzu sehr ins Gewicht. Wichtig ist nun aber der Vertragszeitpunkt:
1. Bei einem ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossenen Vertrag muss der Kunde eine Nutzungsentschädigung – eine Ausgleichszahlung für den Wertverlust des Pkw bzw. für die gefahrenen Kilometer – leisten. Hier lohnt der Widerruf oft nicht mehr, da die Nutzungsentschädigung meist sehr hoch ausfallen wird.
2. Bei Darlehensverträgen ab dem 14. Juni 2014 dagegen entfällt dies - die Bank kann dann keinen Nutzungsausgleich mehr verlangen. In solchen Fällen ist der Pkw-Käufer also in einer sehr vorteilhaften Lage: Bis zum Widerruf kostet ihn die Pkw-Nutzung dann nur die Darlehenszinsen, die die Bank einbehalten darf - sonst nichts.
Viele Autobanken betroffen
Betroffen sind verbundene Pkw-Finanzierungen von vielen Autobanken – wie z. B. Volkswagen Bank, Skoda Bank, Mercedes Benz Bank, Ford Bank, BMW Bank, Audi Bank u. a. Wichtig ist, dass das Auto und die Finanzierung aus einer Hand verkauft wurden, beispielsweise beim Autohändler.
Lassen Sie sich beraten. Wir prüfen gerne Ihre Widerrufsbelehrung und welche Bedingungen in Ihrem individuellen Fall gelten, wenn Sie das Darlehen und den damit verbundenen Autokauf rückabwickeln wollen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir dort eine Deckungsanfrage zur Kostenübernahme.
12.07.2017/01.03.2018 von Mario Poberzin