Kündigung von Immobiliendarlehen

Urteil verbietet Extragebühren für vorzeitige Kreditrückzahlung

25.01.2018. Eine Bank darf für die vorzeitige und einvernehmliche Rückzahlung eines Immobilienkredits kein Zusatzentgelt berechnen. Das Landgericht Frankfurt/Main hat dies nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Degussa Bank entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil (Az. 2-10 O 177/17) aber noch nicht, wie der VZBV mitteilte.

"Banken sind gesetzlich verpflichtet, das Darlehen nach einer berechtigten Kündigung des Kunden vor dem Ende der geplanten Laufzeit abzuwickeln", kommentierte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim VZBV, das Urteil. "Das ist keine Sonderleistung, für die sie zusätzlich zu den Zinsen ein Entgelt verlangen dürfen."

Laut Preisverzeichnis sollten Degussa-Kunden für die Abwicklung einer "einvernehmlichen vorzeitigen Rückzahlung" eines Immobiliendarlehens 300 Euro extra zahlen. Damit wollte sich die Bank ihren vermeintlichen Verwaltungsaufwand vergüten lassen.

Eine einvernehmliche Rückzahlung umfasse auch Fälle, in denen der Kreditnehmer das Darlehen wirksam gekündigt habe, so das LG Frankfurt in seinem Urteil. Ein gesetzliches Kündigungsrecht steht ihm zum Beispiel zu, wenn er die Immobilie verkaufen will oder zum Ende der Zinsbindung zu einer günstigeren Bank wechseln möchte. Die ihr entstehenden Kosten für die Abwicklung des Darlehens dürfe die Bank in diesen Fällen nicht auf den Kunden abwälzen, da sie bereits mit den Zinsen für das Darlehen abgegolten seien.     (Quelle: Fonds professionell online)

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