Wirecard - Anlageskandal im Großformat

Wirecard AG meldet Insolvenz an

Der Vorstand der Wirecard AG hat am 25.06.2020 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht München wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt.

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Die Ansprüche gegenüber der Wirecard AG lassen sich auch im Insolvenzverfahren verfolgen. Daneben wird das Musterverfahren auch gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young sowie die ehemaligen Vorstände Marsalek und Braun und das Vorstandsmitglied Alexander von Knoop geführt werden.

Bankkonten mit 1,9 Milliarden Euro vermisst – 12 Milliarden Anlegerkapital verbrannt

Seit einem Artikel über Wirecard im Januar 2019 in der Wirtschaftszeitung Financial Times hatte das Unternehmen schon mehrere Milliarden Euro an Börsenwert eingebüßt. Wirecard hatte die Vorwürfe der Financial Times stets bestritten und wollte rechtlich gegen die Financial Times vorgehen.

Tja, vor kurzem hätte es jeder als einen schlechten Witz empfunden, wenn ausgerechnet ein Zahlungsdienstleister 1,9 Milliarden Euro nicht mehr finden kann. Jetzt kam es aber richtig schlimm. In der Nacht am 22.06.2020 um 2:48 Uhr teilte Wirecard u.a. mit:

"Der Vorstand der Wirecard AG geht aufgrund weiterer Prüfungen derzeit davon aus, dass die bisher zugunsten von Wirecard ausgewiesenen Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insg. 1,9 Mrd. Euro mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bestehen."

Weiter teilte Wirecard mit:

"Wirecard nimmt die Einschätzung (i) des vorläufigen Ergebnisses des Geschäftsjahres 2019 (Umsatz und operativer Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA)) vom 14. Februar 2020 (zuletzt bestätigt am 18. Juni 2020), (ii) des vorläufigen Ergebnisses des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2020 (Umsatz und EBITDA) vom 14. Mai 2020, (iii) der EBITDA Prognose für das Geschäftsjahr 2020 vom 6. November 2019 (zuletzt bestätigt am 14. Mai 2020) und (iv) der Vision 2025 zu Transaktionsvolumen, Umsatz und EBITDA vom 8. Oktober 2019 zurück. Mögliche Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse vorangegangener Geschäftsjahre können nicht ausgeschlossen werden."

Aus Sicht der Kanzlei Kälberer & Tittel wurde damit ein ungeheurer Vorgang eingeräumt, der mit hoher Sicherheit nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben wird. Nach dem Motto "Hochmut kommt vor dem Fall" wurde gegen die Financial Times vorgegangen und somit vielen Anlegern suggeriert, dass die Vorwürfe gegen Wirecard unzutreffend seien.

Nun mussten Hunderttausende von Aktionären feststellen, dass die Wirklichkeit noch viel schlimmer ist als angenommen. Der Aktienkurs befindet sich im freien Fall. Der Kurs fiel von 100 Euro innerhalb weniger Tage zeitweise unter 15 Euro. Die Marktkapitalisierung ist auf unter 2 Mrd.  Euro abgesackt.

Rechtliche Bewertung der Kanzlei Kälberer & Tittel:

"Zumindest eine gute Nachricht gibt es für die Anleger: Ein rechtliches Vorgehen gegen Wirecard hat sehr hohe Aussichten auf Erfolg. Wir sehen zwar derzeit wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs, es gilt jedoch der Satz: Je heftiger die Vorkommnisse, umso leichter wird es vor Gericht."

Wirecard-Aktionäre können und sollten sich gegen diese Kapitalvernichtung wehren. Nach dem Prinzip "Gemeinsam sind wir stark" wird die Kanzlei Kälberer & Tittel eine Kapitalanlegermusterklage und Interessengemeinschaft der geschädigten Aktionäre und Anleger initiieren.

Interessierte Anleger können sich unter folgendem Link kostenlos und unverbindlich anmelden. Wir werden Sie dann über die weiteren Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten informieren.

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