Dieselskandal-Schadensersatz | Aktuelle Rechtsfälle

Volkswagen Dieselskandal – Jetzt Vergleichsangebot prüfen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und die Volkswagen AG haben sich auf einen Vergleich in der Musterfeststellungsklage zum Diesel-Skandal einigen können. Etwa 260.000 Käufer von Fahrzeugen sollen Vergleichsangebote über etwa 15% des Kaufpreises erhalten. Man spricht von Zahlungen im Bereich von 1.350 bis 6.257 Euro.

Das Vergleichsangebot soll über eine Onlinplattform unter Betreuung von Volkswagen zwischen dem dem 20. März und dem 20. April 2020 unterbreitet werden. Verbraucher müssen sich dann bis zum 20. April 2020 entscheiden, ob sie den Vergleich annehmen möchten. Der Hintergrund hierfür ist, dass der Bundesgerichtshof am 5. Mai 2020 mit dem Dieselbetrug befasst ist und hier sowohl die Frage der Schadensersatzansprüche als auch die Frage des Nutzungsersatzes geklärt werden soll. Profitieren sollen nur Verbraucher aus Deutschland, welche das Fahrzeug vor dem 01.01.2016 erworben haben.

Vor der Annahme eines Vergleiches sollte man sich umfassend durch einen Rechtsanwalt beraten lassen. Die bisherige Rechtssprechung der Instanzgerichte ist sehr positiv für den einzelnen Verbraucher und wir gehen nicht davon aus, dass sich dies vor dem Bundesgerichtshof ändern wird.

Gerade wer Angst vor einem hohen Nutzungsersatz hat, sollte eher zum Vergleichsangebot greifen. Dies ist aber immer individuell zu betrachten und wir werden Sie hierbei gern unterstützen. Die Kosten hierfür werden von der Volkswagen AG übernommen. Wer individuell eine Klage einreichen möchte, hat hierzu jedes Recht.

Sollten Sie sich nach einer eingehenden Beratung gegen den Vergleich entscheiden, helfen wir Ihnen gern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Im Falle, dass Sie keine eigenen Kostenrisiken tragen wollen, können wir auch einen Prozessfinanzierer vermitteln, welcher gegen eine Erfolgsbeteiligung die Kostenrisiken für Sie übernimmt.

VW–Schadensersatzklagen von Autobesitzern gegen den Konzern und gegen Händler sowie von VW-Aktionären wegen Kursverlusten

Durch den VW-Dieselskandal wurden Millionen von Autobesitzern und Aktionären geschädigt. Es gibt auch schon zahlreiche Gerichtsurteile, insbesondere bei Schadensersatzklagen von Autobesitzern.

Wer seinen Schaden ersetzt bekommen und möglichst effektiv vorgehen will, muss einiges beachten. Zudem sollte man dies nicht auf die lange Bank schieben. Lassen Sie sich deshalb gut beraten.  

Durch die Manipulation der Motorsteuerung liegt ein Sachmangel vor; der Wert des Autos ist dadurch gemindert. Autobesitzer haben verschiedene Rechte und Möglichkeiten, diese durchzusetzen. In manchen Fällen kann der Kauf des Fahrzeuges rückabgewickelt werden; dies gilt auch für diejenigen, die im Verbund mit dem Autokauf einen Autokredit aufgenommen haben.

VW-Aktionäre haben infolge von Kursverlusten ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz. Die Volkswagen AG bzw. ihr Vorstand hätten frühzeitig die Aktionäre und die Öffentlichkeit über die Manipulationen bzw. die Ermittlungen der US-Behörden informieren müssen (Ad-hoc-Mitteilungspflicht über kursrelevante Informationen). Zahlreiche VW-Aktionäre haben bereits Klagen eingereicht, mit guten Erfolgschancen.

Wichtige Fragen und Antworten bzgl. Schadensersatz im Abgas-Skandal lesen Sie hier im Anschluss - FAQ Volkswagen Schadensersatz.

Gelungener Auftakt vor dem OLG Braunschweig

Die ersten zwei Verhandlungstage des Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG sollten die Anleger darin bestärken, ihre Ansprüche gegen die Volkswagen AG weiter zu verfolgen. Wer allerdings noch nicht aktiv geworden ist, sollte nicht mehr lange warten, die absolute Verjährung zum 31.12.2018 droht!

Nach der ersten Einschätzung des Senates haben alle Anleger, die nach dem 09.07.2012 Aktien erworben haben, eine gute Chance, einen Teil ihrer Verluste von der Volkswagen AG ersetzt zu bekommen. Spätestens mit dem Vertrieb der zweiten Generation des Motors im Jahr 2012 hätte wohl – so der erkennende Senat des OLG Braunschweig in seiner vorläufigen Einschätzung - eine Mitteilung an den Markt vorgenommen werden müssen, die vorliegend nicht erfolgt war. Fraglich bleibt aber, ob die Unterlassung bereits Kursrelevant war.

Erfreulich war daneben auch, dass wohl im Mai 2014 definitiv eine Kursrelevanz vorgelegen hat, als man nicht über die Gefahr der Entdeckung aufgeklärt hat. Zwischen 2012 und 2014 muss man aber jeden einzelnen Punkt genauer beleuchten. Auch sei dem Konzern das Wissen der unteren Führungsebenen zuzurechnen. Der Senat positionierte sich hier erfreulich eindeutig, dass die Volkswagen AG beweisen muss, dass ihn kein Organisationsverschulden trifft und man alles mögliche getan habe, um einen solchen Skandal zu verhindern.

Betroffenen vom Abgasskandal können wir nur raten, vor Ablauf der Verjährungsfrist am 31.12.2018 rechtzeitig alle Ansprüche geltend zu machen. Wer nicht rechtzeitig klagt, wird nach dem 31.12.2018 weder für seine erlittenen Kursverluste noch für sein mangelhaftes Fahrzeug entschädigt werden.

Abgas-Skandal: Schadensersatz für Autobesitzer und VW-Aktionäre

Fragen / Verbraucherrechte im Diesel-Skandal gegenüber dem Konzern/Hersteller:

Wer ist vom Abgasskandal betroffen?

Betroffen sind allein in Deutschland rund 2,7 Millionen Autos des VW-Konzerns, zum weit überwiegenden Teil VW-Diesel-Motoren (TDI) mit 1,2, 1,6 und 2,0 Liter Hubraum, aber z. B. auch einige Audi-Modelle (A4 bis A8). Die Abgasreinigung wurde so manipuliert, dass die Elektronik erkannte, ob der Pkw auf dem Prüfstand getestet wurde oder sich im Straßenverkehr befand. Die Abgase wurden auf dem Prüfstand so gereinigt, dass alle Grenzwerte eingehalten wurden, im Straßenverkehr hingegen nicht – so dass die Abgaswerte im realen Fahrbetrieb z. T. um ein Vielfaches höher waren als auf dem Prüfstand.

Die Motorsteuerung nur so zu verändern, dass der Wagen stets im sauberen Prüfstand-Modus fährt, reicht offenbar nicht, denn dann steigt wohl der Verbrauch und die Leistung sinkt.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat verlangt, dass die manipulierten Autos nachgerüstet werden müssen. Bei dem Großteil der kleineren VW-, Skoda-, Seat- und Audi-Modelle haben die Hersteller die Motorsteuerung bereits verändert. VW hat im Zuge der Nachrüstungen versprochen, diese würden weder zu Mehrverbrauch noch zu Leistungseinbußen führen. Das KBA hat zudem den Rückruf von etwa 130.000 Audi-Pkw der Modelle A4 bis A8 gefordert. 

Betroffen sind außerdem zahlreiche VW-Aktionäre, die zum Teil hohe Verluste erlitten haben, nachdem der Diesel-Skandal im September 2015 bekannt geworden war. Sie können von der Volkswagen AG Schadenersatz für die erlittenen Kursverluste verlangen. Weitere Informationen finden Sie etwas weiter unten bei den Fragen/Antworten zu den Aktionärsrechten.

Kann meinem Auto die Zulassung entzogen werden?

Das Kraftfahrtbundesamt hat erklärt, die vom Dieselskandal betroffenen Autos dürfen weiterhin fahren, wenn sie ordnungsgemäß zugelassen sind und eine gültige TÜV-Plakette haben. Andererseits können die jeweiligen lokalen Zulassungsstellen den Betrieb von nicht nachgerüsteten Pkw untersagen. Rechtlich einwandfrei geklärt ist dies jedoch noch nicht, denn dann müssten möglicherweise alle Skandalautos, die noch nicht nachgebessert wurden, stillgelegt werden.

Welche Schadenersatzansprüche habe ich gegenüber Hersteller, Verkäufer, Händler?

Weil die Software eingebaut wurde, welche zur Manipulation der Abgaswerte diente, dürfte ein Sachmangel im Sinn von § 434 I S. 2 Nr. 2 BGB vorliegen. Das Fahrzeug entspricht durch den Einbau nicht mehr der üblichen Beschaffenheit und ist für die gewöhnliche Verwendung nicht mehr geeignet. Käufern dieser Autos stehen dann – innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe des Autos –  Gewährleistungsansprüche zu. Leider sind diese bei vielen aber auch schon abgelaufen. Wer sich nicht frühzeitig an seinen Händler gewandt hat, wird hier keine Ansprüche mehr geltend machen können – es sei denn, der Händler gehört zu denen, die auf die Einrede der Verjährung verzichtet haben.

Daneben steht dem Käufer des Autos aber auch ein Anspruch wegen der - nach unserer Auffassung - sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung der Volkswagen AG zu. Auch hier sind alle Schäden zu ersetzen und der Kauf des Fahrzeuges kann rückabgewickelt werden. Auf eine Behebung des Fehlers muss sich der Käufer nicht einlassen, da durch die Schädigung der Käufer grundsätzlich kein Vertrauen mehr in die Redlichkeit der Volkswagen AG haben muss. Aber Achtung: Diese Ansprüche verjähren zum 31.12.2018!

Kann ich die Lieferung eines neuen Wagens verlangen?

Die Oberlandesgerichte in Hamm und in Köln haben sich in Urteilen dazu positiv geäußert und halten Klagen von betroffenen Pkw-Besitzern auf Rückabwicklung des Kaufvertrags für begründet. Ähnlich haben bisher etliche Landgerichte in erster Instanz geurteilt; viele Verfahren laufen allerdings noch und gehen in die nächste Instanz. Bei Rückabwicklung muss der Händler den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die mittlerweile mit dem Auto gefahrenen Kilometer erstatten. Beispiel Landgericht Arnsberg: Der Kläger hatte einen VW Passat 2.0 TDI gekauft. Auf seinen Rücktritt hin hat VW den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 250.000 km errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten. Das Urteil vom 12.05.2017 wurde als eines der ersten im VW-Skandal rechtskräftig (VW verzichtete auf Berufung). Ähnliche Urteile sind inzwischen an vielen Landgerichten ergangen.

Klagen auf eine Nachlieferung hatten in einigen Fällen ebenfalls Erfolg: Hier musste der Händler dann das alte Auto gegen ein identisch ausgestattetes neues Auto mit korrekter Abgasreinigung umtauschen. Der Kunde muss dabei keine Entschädigung für bis dahin gefahrene Kilometer zahlen.

Endgültige rechtliche Klarheit gibt es aber noch nicht; der Bundesgerichtshof (BGH) wird über kurz oder lang Klarheit schaffen müssen.

Muss ich meinem Händler die Chance geben, das Problem zu beheben?

Eine andere Frage ist, ob der Kunde bei einer Reklamation dem Händler bzw. dem Hersteller die Möglichkeit einer Nachbesserung des Motors geben muss. Dies ist bislang umstritten. Und ebenso, wieviel Zeit dem Händler dafür eingeräumt werden muss. Einige Beispiele:

Ein Kläger, der seinen VW Tiguan 2,0 TDI zurückgeben wollte, ohne VW die Möglichkeit zur Nachrüstung zu geben, unterlag beim Landgericht Bochum. Begründung: Wenn der Hersteller den Pkw mit einer Motorsteuerung und/oder Bauteilen nachzurüsten in der Lage ist, mit denen die Abgasgrenz­werte eingehalten werden, dann ist der Verkäufer aus der Sachmängelhaftung raus (LG Bochum, 16.03.2016). Eine andere Sicht hatte das Landgericht Krefeld: Es urteilte zugunsten des Autokäufers, der sofort vom Kaufvertrag zurücktreten dürfe. Begründung: Die Nacherfüllung sei nicht hinreichend sicher erfolgreich, zudem das Vertrauensverhältnis zu VW nachhaltig gestört (LG Krefeld, 14.09.2016).

Wenn der Anspruch auf eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch Volkswagen AG gestützt wird, muss nach unserer Auffassung keine Möglichkeit gegeben werden, den Mangel abzustellen, da das Vertrauensverhältnis wohl mit der Täuschung nicht mehr bestehen dürfte.

Ist die Nachrüstung ein Makel, der zu einer Wertminderung führt, für die ich Schadenersatz fordern darf?

Viele Autobesitzer machen die Erfahrung, dass sich ihre nachgerüsteten Autos nur schlecht verkaufen lassen und sie im Preis deutlich nachgeben müssen. Sie erhalten nicht den gleichen Preis wie für ein vergleichbares, nicht manipuliertes Auto. Zudem belastet die (offene) Frage, ob die Nachrüstung die Haltbarkeit bzw. Langlebigkeit der Motoren vermindert. Aus diesen plausiblen Gründen bestehen berechtigte Chancen, Ersatz für die Wertminderung eines manipulierten und nachgerüsteten Wagens zu erhalten.

Wann verjähren meine Ansprüche – bis wann muss ich spätestens handeln?

Sachmangelrechte verjähren in der Regel zwei Jahre nach Lieferung des Wagens. Bis dahin also muss der Käufer gerichtliche Schritte eingeleitet oder den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt haben. Aber: Händler verzichten – auf Empfehlung von VW – bislang in der Regel auf die Einrede der Verjährung. Da diese Verzichtserklärungen aber zeitlich begrenzt sind, sollte die Geltendmachung von Ansprüchen keinesfalls auf die lange Bank geschoben werden.  

Wie kann ich die Verjährung stoppen bzw. hemmen?

Indem ich rechtzeitig – vor Ablauf der Verjährungsfrist - gerichtliche Schritte einleite; unter Einschaltung eines Rechtsanwalts oder einer staatlich anerkannten Gütestelle. Das stoppt die Verjährung vom Antragszeitpunkt an für mindestens sechs Monate. Oder indem ich dem Händler rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung meinen Rücktritt vom Kaufvertrag erkläre (insbesondere, wenn ich diesen zur Nacherfüllung aufgefordert habe und er diese nicht binnen einer angemessenen Frist geleistet hat).

Wer einen Gebrauchtwagen gekauft hat, kann in der Regel auch die für den jeweiligen Wohnsitz zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen (um außergerichtlich eine Lösung zu finden bzw. eine Einigung zu erzielen).

Fragen / Verbraucherrechte im Diesel-Skandal von Leasingnehmern:

Was muss ich beachten, wenn ich ein manipuliertes Auto geleast habe?

Auch Leasingnehmer, die ein von Fahrverboten bedrohtes Diesel-Fahrzeug benutzen, sehen sich Wertverlusten gegenüber. Beim "Restwert-Leasing" droht durch den Wertabschlag am Ende der Leasing-Laufzeit eine evtl. saftige Nachforderung seitens des Leasinggebers. Denn der Restwert des Autos dürfte nun deutlich unter dem zunächst kalkulierten Wert bei Rückgabe liegen.
Sachmangelrechte: Um am Ende nicht dem Leasinggeber gegenüber für einen manipulationsbedingten Wertverlust des Autos verantwortlich zu sein, sollte man zumindest beim Leasinggeber nachfragen und sich (schriftlich) eine verbindliche Antwort geben lassen. Oder man macht selbst Sachmangelrechte direkt beim Verkäufer geltend; dann ist man auf der sicheren Seite. Insbesondere, wer ein Auto des VW-Konzerns besitzt, sollte sich an den Konzern wenden, um den Schaden bzw. die Differenz geltend zu machen. Mit anwaltlicher Hilfe dürften nach unserer Einschätzung relativ gute Erfolgschancen bestehen. Auf eine Kulanz bzw. ein freiwiliges Entgegenkommen der Hersteller sollte man eher nicht setzen. Lassen sie sich nicht hinhalten und in die Verjährung drängen!

Fragen / Verbraucherrechte im Diesel-Skandal von Autokreditnehmern:

Was gilt, wenn ich mein Auto mit einem vom Händler vermittelten Pkw-Kredit bezahlt habe?

Fehler im Vertrag: In zahlreichen ab dem 11. Juni 2010 vereinbarten Autokreditverträgen sind Verbraucherinformationen fehlerhaft. Solche Verträge können Kreditnehmer auch noch Jahre nach Vertragsunterzeichnung widerrufen. Wichtig: Wurde der Kreditvertrag durch den Autohändler vermittelt, berechtigt der Widerruf des Kreditvertrags auch zur Rückabwicklung des Autokaufs. Für ab 13. Juni 2014 abgeschlossene Kreditverträge gilt sogar: Nach berechtigtem Widerruf darf der Autobesitzer den Wagen sogar zurückgeben, ohne eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen zu müssen.

Fragen / Verbraucherrechte im Diesel-Skandal von VW-Aktionären:

Rechtliche Grundlagen

Die Volkswagen AG hat durch das Unterlassen der rechtzeitigen, unverzüglichen Ad-hoc-Meldungen über Insider-Informationen gegen das deutsche Wertpapierhandelsgesetz (§§ 13, 15, 37 WpHG) verstoßen. Durch diesen Verstoß hat sich das Unternehmen schadensersatzpflichtig gegenüber seinen Aktionären gemacht. Schadensersatz kann jeder Anleger fordern, der zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe der Abgasmanipulationen am 20. September 2015 Vorzugs- oder Stammaktien von VW besaß.

Wann habe ich als VW-Aktionär Anspruch auf Schadenersatz wegen Kursverlusten?

VW-Aktionäre haben Anspruch auf Schadenersatz für Kursverluste, die durch das Bekanntwerden des Dieselskandals entstanden sind. Spätestens seit dem Frühjahr 2015 wusste VW von dem Verdacht der US-Behörden über illegale Manipulationen bei der Diesel-Abgasreinigung. Börsennotierte Aktiengesellschaften sind verpflichtet, ihre Aktionäre unverzüglich über kursrelevante Ereignisse zu informieren (Ad-hoc-Mitteilungspflicht). VW hatte über die Vorgänge aber erst gegen Ende September 2015 informiert – und somit eindeutig zu spät. Schon die deutlich frühere Entscheidung zum Einsatz von Manipulationssoftware bei Dieselmotoren dürfte Schadenersatzansprüche von Aktionären begründen. Möglicherweise haften einzelne VW-Verantwortliche persönlich. 

Was muss ich tun, um am Musterverfahren teilzunehmen?

Die Frist zur Anmeldung am Musterklageverfahren ist im September 2017 abgelaufen. Zum Musterkläger hat das Oberlandesgericht Braunschweig die Deka Investment GmbH aus Frankfurt/Main bestimmt.

Aktueller Stand (1. Februar 2018): Beim Musterverfahren sind die Anträge von den Musterklägervertretern weiter begründet worden und die Volkswagen AG wird hierzu Stellung nehmen, hat aber Fristverlängerungen beantragt – dies kann also noch dauern. Das OLG Braunschweig hat daraufhin bereits anberaumte Verhandlungstermine aufgehoben. Die nach September 2018 angesetzten Verhandlungstermine bleiben nach derzeitigem Kenntnisstand bestehen. Mit einem Urteil im Musterverfahren ist in diesem Jahr (2018) noch nicht zu rechnen.

Wann ist bei Aktionärsklagen die Verjährung? Wie kann ich die Verjährung hemmen?

Die Ansprüche verjähren spätestens zum 31.12.2018. Wer bis dahin keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen hat, muss mit einer Verjährung seiner Ansprüche rechnen. Da die Anmeldefrist im Musterverfahren bereits abgelaufen ist, dürfte nur noch eine Klage gegen die Volkswagen AG helfen. Diese nimmt allerdings am Kapitalanleger-Musterverfahren teil. Diese und andere Fragen finden Sie auf unserer Website bereits beantwortet.

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Wir sind bereits seit vielen Jahren sehr erfolgreich im Bereich Verbraucherrechte, Bankrecht und Kapitalanlagerecht tätig und in den Medien stets – auch gerade in der VW-Sache – ein kompetenter und oft zitierter Ansprechpartner. Hier können Sie sich anmelden:

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