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Tafelpapiere verfallen zum Jahresende 2016
Anleger bewahren sich das eine oder andere Wertpapier - statt in einem Bankdepot - als physische "Urkunde" zu Hause oder im Bankschließfach auf. So schön teils die Motive auf den Wertpaieren zu betrachten sein mögen - Anleger sollten jetzt aber auf einen anderen wichtigen Aspekt schauen. Denn zum Jahresende (31.12.2016) werden solche "effektiven Stücke" bzw. Tafelpapiere - laut Gesetzgeber - "kraftlos". Das Gleiche gilt für Kupons (Dividenden- oder Zinskupons) - es gibt für sie nach dem genannten Stichtag keinen Anspruch mehr auf Einlösung gegen Bargeld. Man sollte also seine Urkunden bei seiner Bank einreichen und im Depot gutschreiben bzw. registrieren lassen. Das muss allerdings nicht unbedingt bis Ende dieses Jahres geschehen.
Anleger können sich für ihre physischen Wertpapierurkunden (von Investmentfonds, Aktien, etc.) auch noch nach dem 31.12.2016 bei der Bank als Eigentümer registrieren und sie in einem Anlagedepot gutschreiben lassen. Aber man sollte doch jetzt wenigstens schon einmal überlegen, ob man soclhe Tafelpapiere noch irgendwo hat. Das gilt auch im Falle von Erbschaften, bei denen solche Wertpapiere in dem einen oder anderen Fall dazugehören können. Es gibt aber auch noch etwas zu beachten: Echte Sammlerstücke, die aufgrund ihrer Rarität einen höheren Wert als das eigentliche Wertpapier haben, kann man natürlich gerne behalten.
25.11.2016