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ESMA verbietet Vertrieb von binären Optionen an Kleinanleger

Am 27.03.2018 hat die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktregulierungsbehörde ESMA – European Securities and Markets Authority) bekannt gegeben, dass die Maßnahmen zum Verbot von binären Optionen an Kleinanleger in einem Monat in Kraft treten.

Bereits im Sommer 2016 hatte die ESMA eine Warnung bzgl. solcher hochspekulativer und riskanter Anlagen ausgesprochen, die nicht für Privatanleger geeignet sind, sondern allenfalls professionellen und institutionellen Anlegern vorbehalten sind.

Denn binäre Optionen können eigentlich nicht als Geldanlage bezeichnet werden. Sie erfüllen vielmehr die Kriterien des Glücksspiels und der Wette. Eine binäre Option wettet auf die Entwicklung eines Basiswertes, z.B. den Dax oder einen Wechselkurs. Erreicht der Basiswert zum Laufzeitende die festgesetzte Schwelle, erhält der Anleger sehr hohe Gewinne. Wird die Schwelle jedoch nicht erreicht, ist das eingesetzte Kapital in der Regel komplett oder zumindest zu einem großen Teil verloren.

Ein Hauptproblem ist, dass sich unter den Marktanbietern von binären Optionen viele schwarze Schafe tummeln und diese ihren Sitz oft im rechtlich kaum zugänglichen Ausland haben. Risikohinweise werden oft nur versteckt und/oder in nicht ausreichender Form erteilt. Zudem haben betroffene Investoren immer wieder von unerlaubten Werbeanrufen, unlauteren Bedingungen für den Vertragsabschluss und verpflichtenden Extra-Gebühren ohne Gegenleistung berichtet.

Dem wird jetzt ein Ende gesetzt.

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich bereits mit dem Thema der binären Optionen beschäftigt und z.B. am 23.03.2018 veröffentlicht, dass sie der Capital Force Ltd., bekannt als "Option888" mit Sitz in Apia, Samoa, mit Bescheid vom 21.03.2018 aufgegeben hat, das ohne Erlaubnis betriebene Finanzkommissionsgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Laut der Verbraucherzentrale beschwerten sich Verbraucher auch über Angebote aus Zypern (z.B. www.anyoption.de und www.24option.com). Die zyprische Regierungsorganisation CySec habe eine eigene Liste mit Warnungen vor Anbietern erstellt.

10.04.2018, von Daniela Gutermuth

 

Binäre Optionen – Vorsicht Falle!

Binäre Optionen sind in den letzten Jahren zunehmend beliebter bei Anlegern geworden – auch in Deutschland. Das Versprechen von leichten und schnellen Gewinnen verführt viele offenbar zu stark erhöhter Risikobereitschaft – und Sorglosigkeit. Die Verlustgefahr ist hoch; auch weil die Vertragsparteien oft nicht auf Augenhöhe agieren, sondern "normale" Anleger häufig von vornherein übervorteilt werden; zum Beispiel durch den Kontrahenten (Gegenpart) eines solchen Optionsgeschäfts oder durch den Anbieter (Broker u. ä.) der binären Option. Denn der unregulierte Handel mit binären Optionen birgt großes Potential für (Kurs-)Manipulationen oder ähnliche Betrügereien. Dementsprechend bewegen sich in diesem Kapitalanlagesegment viele in einer Grauzone operierende oder sogar betrügerische Akteure bzw. Händler.

Einige dubiose Anbieter

Grund für die Manipulation kann sein, dass der Anbieter (Verkäufer) der Option kein Interesse an einem Gewinn des Käufers hat, sondern selbst ein gegenteiliges Gewinninteresse dabei verfolgt. Die Seriosität bzw. Vertrauenswürdigkeit von Brokern ist in diesem Bereich nur schwer zu erkennen, die Möglichkeiten für Betrügereien sind vielfältig. Die Gefahr, als "normaler" Anleger seinen Kapitaleinsatz komplett zu verlieren, ist groß. Hinzu kommt, dass Gesellschaften, die Anlegern binäre Optionen anbieten, oder entsprechende Handelsplattformen oft ihren Sitz zum Beispiel in Zypern oder auch auf Malta haben; das macht Recherchen und Klageverfahren (zur Durchsetzung von Ansprüchen seitens des Anlegers) schwierig! Die Handelsplattformen unterliegen somit auch nicht der Regulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Hochriskante Termingeschäfte

Binäre Optionen sind hochriskante Termingeschäfte. Es wird auf das Eintreffen oder Nichteintreffen eines bestimmten Ereignisses gewettet – z. B. auf das Erreichen oder Überschreiten einer vorher festgelegten Kursschwelle innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (Tag). Vom Zeitraum bzw. den Laufzeiten her reicht die Bandbreite von wenigen Minuten bis zu mehreren Monaten. Tritt das zuvor definierte Ereignis (z. B. Erreichen einer Kursschwelle) ein, erhält der Käufer der Option einen festgelegten Betrag – andernfalls verfällt die Option wertlos. Als Basiswerte kommen Indizes, Aktien, Währungspaare oder auch Rohstoffe in Frage. Es kann dann auf fallende oder steigende Kurse spekuliert werden (binäre Kauf- und Verkaufsoptionen).

Im Internet kursieren häufig geradezu Lobeshymnen auf die Gewinnchancen mit solchen Termingeschäften. Hier ist allerdings zu befürchten, dass diese oft von interessierter Seite lanciert und keineswegs von "neutralen" oder "objektiven" Anlegern verfasst werden. Es wird suggeriert, dass mit binären Optionen auf einfache Weise viel Geld verdient werden kann. Dem sollte man keinen Glauben schenken, denn die Verlustrisiken sind enorm hoch! Wer verdient, sind die Händler bzw. die Betreiber der Handelsplattformen. Verschiedene Aufsichtsbehörden in der EU haben deshalb auch schon mehrfach vor solchen Anlagegeschäften gewarnt.

Sind Sie als Anleger betroffen? Wenn Sie Fragen haben – wir helfen Ihnen gerne weiter!

20.12.2017, von Dietmar Kälberer

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