Nordcapital Schiffsportfolio 8 | Aktuelle Rechtsfälle

Nordcapital Schiffsportfolio 8 – Keine Bewegung nach oben?

28.5.2019. 2010 wurde vom Emissionshaus Nordcapital der Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio 8 aufgelegt. Es handelt sich hierbei um einen Zweitmarktschiffsfonds, welcher sich an anderen, schon bestehenden Schiffsgesellschaften beteiligte. Den Anlegern wurde dies als günstige Gelegenheit angepriesen, in einem chancenreichen Marktumfeld zu investieren. Es sollte eine Rendite von mindestens 7 % pro Jahr erwirtschaftet werden.

2010 tobte allerdings die Schifffahrtskrise und auch die Finanzkrise war aus unserer Sicht noch nicht ausgestanden. Für uns ist daher fraglich, von welchem chancenreichen Marktumfeld das Emissionshaus im Prospekt gesprochen hat. Wir gehen davon aus, dass die Gelder bei den Anlegern eingesammelt wurden, um bei bestehenden Fonds Löcher stopfen zu können. Der bisherige Verlauf des Fonds scheint diese Vermutung von uns zu tragen. Bisher (Mai 20019) wurden nur 17,5 % des eingezahlten Kapitals zurückgezahlt.

» Sprechen Sie uns an und treten einer fondsunabhängigen Interessengemeinschaft bei!

Gemeinsam sind wir stark!

Wir sind der Überzeugung, dass dieser Fonds auch noch andere erhebliche strukturelle Probleme und Mängel aufweist. Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass ein Anleger mehr erreichen kann, wenn er sich gemeinsam mit anderen Anlegern organisiert. Treten Sie deshalb im ersten Schritt einer fondsunabhängigen Interessengemeinschaft bei und lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren. Nur wenn die Anleger geschlossen auftreten, haben Sie gegenüber der Fondsgesellschaft wirklich eine Stimme und können entscheidenden Einfluss auf diese nehmen. Wir möchten eine solche Interessengemeinschaft initiieren und den Austausch unter den Anlegern fördern.

Chancen für Schadensersatz

Wer im Beratungsgespräch zur Zeichnung des Fonds von seinem Anlageberater nicht ausreichend über die Risiken der der Beteiligung aufgeklärt wurde, kann Schadensersatz verlangen. Ebenso gilt dies, wenn sie als sichere Anlage bzw. zur Altersvorsorge empfohlen wurden. In vielen Fällen von falscher Beratung haben Kunden Anspruch auf Schadensersatz. Dies sollten Sie von uns prüfen lassen.

Vorsicht: Verjährung!

Auch wenn die Absolute Verjährung erst im Jahr 2020 abläuft, sollten Sie nicht zu lange warten, ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Einige Beratungsfehler können auch früher, jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres verjähren. Sprechen Sie uns an.

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