MPC Reefer-Flottenfonds 1 | Aktuelle Rechtsfälle

Beim Fonds Reefer I droht die absolute Verjährung der Ansprüche

Kapitalanleger-Musterverfahren zum MPC Reefer Flottenfonds I

Im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern des MPC Reefer Flottenfonds I haben wir beim Landgericht Hamburg ein Kapitalanleger-Musterverfahren (gemäß KapMuG) beantragt. Dieses richtet sich gegen die Gründungskommanditisten des Fonds sowie gegen einzelne Banken, die Anleger vor ihrem Investment in diesen Schiffsfonds beraten haben. Nach unserer Einschätzung weist der Emissionsprospekt klare Fehler auf, so z. B. die verschwiegene Konkurrenz der Kühlcontainer zu den konventionellen Kühlschiffen, unrealistische Prognosen sowie irreführende Angaben zu den Kaufpreisen und Ausstattungen der Schiffe.

Der nunmehr zuständige Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) hat inzwischen leider mitgeteilt, dass das Gericht aufgrund sehr hoher Arbeitsbelastung das Musterverfahren voraussichtlich erst im Herbst oder gar Winter dieses Jahres eröffnen wird. Aber: Für die Anleger verjähren Ansprüche taggenau zehn Jahre ab dem jeweiligen Zeichnungsdatum - und in dieser Phase befinden wir uns bereits! Wir hatten bereits darauf hingewiesen und tun dies hier gerne nochmals: Haben Sie z. B. am 02.09.2006 ihre Beteiligung am Reefer I gezeichnet, so müssen Sie vor dem 02.09.2016 rechtliche Schritte einleiten, sonst verjähren Ihre Ansprüche!

Handeln Sie jetzt – Verjährungsgefahr!

Deshalb ist es dringend geboten, jetzt zu handeln. Um die Ansprüche der Anleger, die sich kostengünstig für das Musterverfahren anmelden möchten, nicht bis zur Verfahrenseröffnung durch das OLG verfallen zu lassen, haben wir bereits für viele Anleger eine kostengünstige "Sammelklage" beim Landgericht Hamburg eingereicht und konnten so die Verjährung für diese Anleger rechtzeitig hemmen. Wenn Sie sich hieran beteiligen möchten, kommen Sie auf uns zu - Sie haben so die Möglichkeit, die individuelle Verjährung (Stichtag, siehe obiges Beispiel) zu hemmen und dann später auch am Musterverfahren teilzunehmen.

Lassen Sie sich nicht von der Fondsgeschäftsführung "einschläfern": Nach  unserer Auffassung versucht diese mit ihrem Restrukturierungskonzept, den Fonds bis zum Jahresende 2016 noch "über Wasser" zu halten, damit Anleger von rechtlichen Schritten und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vorerst absehen. Abwarten und hoffen auf eine Erholung des Chartermarktes und somit letztlich auch des Fonds, ist jedoch keinesfalls empfehlenswert.

Was müssen Sie tun?

Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht verjähren. Entscheiden Sie rechtzeitig! Wir informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten, wie Sie die Verjährung Ihrer Ansprüche hemmen und wie Sie die Vorteile der "Sammelklage" (und des Kapitalanleger-Musterverfahrens) nutzen können.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

09.08.2016, von Mario Poberzin

Krise belastet Reefer-Flottenfonds 1

Nachdem sich der Fonds "Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG" nun seit längerer Zeit in einer wirtschaftlichen Krise befindet, stellte die Fondsgesellschaft noch vor Weihnachten 2012 ein Finanzierungskonzept vor, das die Krise überbrücken soll. Wir sind hingegen der Überzeugung, dass die jetzigen Verluste damals absehbar - geradezu vorprogrammiert waren.

Derzeitiges Finanzierungskonzept - Neukapital?

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation auf dem Schiffsmarkt und vor allem auch auf dem Kühlschiffsmarkt, bat die Fondsgeschäftsführung die Anleger dafür abzustimmen, dass hier neues Eigenkapital durch die Anleger eingebracht wird. Kritisch betrachten wir als Anlegerschutzkanzlei mehrere Punkte an dem vorgelegten Finanzierungskonzept:

  1. Bei einer Zustimmung der Beschlussfassung, stimmt der Anleger gleichzeitig einer weiteren Änderung des Gesellschaftsvertrages zu, nämlich, dass die Fondsgeschäftsführung berechtigt ist, ohne jede weitere Beschlussfassung jegliche Fehlbeträge, die nicht durch Neukapital der Anleger eingesammelt werden können, durch die Aufnahme von weiterem Fremdkapital und somit einer Aufnahme von weiteren Belastungen für die Gesellschaft und die Anleger, aufzunehmen! (Siehe auch Seite 77, letzter Absatz des Finanzierungskonzepts)
  2. Man versucht die Anleger über Vorabgewinne zur Neukapitaleinlage zu locken, die aber erst gezahlt werden können, wenn die dargstellten Prognosen auch wirklich eintreten. Zu bemerken ist aber, dass schon die ursprüngliche Prognose trotz dem Vorteil einer Garantie der Mindestpooleinnahmen nicht eingehalten werden konnte! Warum sollte diese Prognose bei weitaus schlechteren Ausgangsbedingungen eintreten?
  3. Anleger werden aufgefordert, gutes Geld dem Schlechten hinterher zu werfen.
  4. Es werden dem Anleger keine Alternativen dargestellt außer der Totalverlust. Andere Konzepte werden nicht vorgeschlagen. Die Anleger werden sich nun entscheiden müssen: Investieren sie noch mehr in eine hochspekulative Anlage, die schon jetzt den Totalverlust hervorgebracht hat, oder bereiten sie dem Schrecken eher ein Ende.

Anleger sollten bei dieser Entscheidung aber auch die folgenden Punkte berücksichtigen. Wir meinen, dass es bessere Alternativen gibt.

Kühlschiffe - ein Problem per se?

Im Hochglanzprospekt des Reefer-Flottenfonds 1 wurde trotz der bereits bestehenden Konkurrenz durch Kühlcontainer suggeriert, dass Kühlschiffe eine aussichtsreiche Marktnische der Schifffahrtsindustrie darstellen würden. Die katastrophale wirtschaftliche Entwicklung des Reefer-Flottenfonds I ist deshalb – zumindest auf den ersten Blick - doch sehr erstaunlich.

Allerdings wurde schon im Jahr 2006 in der Fachpresse berichtet:

"Mit Erstaunen nahm die Fachwelt Kenntnis vom Kauf der 14 großen modernen Kühlschiffe mit insgesamt 7 Mio. cbft Kühlraumkapazität durch den Schiffsfonds MPC Reefer Flotte."

Was dieses Erstaunen auslöste, nämlich die Konkurrenz durch Kühlcontainer, wird bei einem Blick auf die Marktanteile deutlich: Schon im Jahr 2006 wurde in der Fachpresse anhand der Auftragszahlen prognostiziert, dass in den Jahren 2008 – 2009 rund 4200 Containerschiffe mit 1,4 Mio. TEU (Twenty-foot Equivalent Unit, Standardcontainer) Kühlcontainerstellplätzen ausgestattet sein werden. Dies entspricht einer Ladekapazität in Höhe von 1,4 Mrd. cbft (Kubikfuß) und damit fast der vierfachen Kühlraumkapazität der im Jahr 2006 insgesamt bestehenden Kühlschiffsflotte!

Wir sind deshalb der Überzeugung: Es war seinerzeit erkennbar, dass der Markt der Kühlschiffe sich negativ entwickeln wird. Der Misserfolg des Fonds beruht damit nicht nur auf der allgemeinen Marktentwicklung, sondern maßgeblich auch darauf, dass schlichtweg in die falschen Schiffe investiert wurde.

Die einzig gute Nachricht dabei ist: Nach unserer Bewertung stellt gerade das Verschweigen der konkreten Marktentwicklung im Zusammenspiel mit den Kühlcontainern im Hochglanzprospekt des Reefer-Flottenfonds 1 einen erheblichen Prospektmangel dar, der grundsätzlich zu einer Rückabwicklung der Beteiligung berechtigt. Wir sind der Überzeugung, dass die meisten Anleger Ihre derzeitigen Verluste mit guten Erfolgsaussichten von den vertreibenden Banken und sonstigen Anbietern zurück fordern können.

Rechtliche Möglichkeiten

Klagen gegen Initiatoren, Treuhänder und Hintermänner werden zwar gerne eingelegt, wenn diese sich nicht kooperativ zeigen. Vorrangig sollte man sich aber wegen der Bonität auf die Vertriebsbank oder auch etwaige andere Finanzvertriebe, die oftmals versichert sind, konzentrieren.

Grundsätzlich bestehen nach unserer Bewertung bei Banken sogar mindestens zwei eigenständige und Erfolg versprechende Ansatzpunkte für eine Haftung:

  1. Verschweigen der Provision – die nach unseren Kenntnissen bis zu 25 % Ihres eingelegten Kapitals betrug - und
  2. Verschweigen der tatsächlichen Marktentwicklung für Kühlschiffe.

Darüber hinaus wurde der Reefer-Flottenfonds 1 – wie uns Mandanten berichteten – sogar auch als sicheres oder konservatives Investment empfohlen. Dies betrachten wir als völlig unsinnig und rechtfertigt erst recht Schadensersatzansprüche!

Wer sich nicht wehrt, bekommt auch nichts!

Freiwillig passiert bei einer Bank und anderen Finanzdienstleistern nach unserer Erfahrung heute leider nichts, d.h. Sie müssen Ihre Rechte – wahrscheinlich gerichtlich - verfolgen und durchsetzen. Außergerichtliche Vergleiche ohne vorherige erfolgreiche Gerichtsverfahren werden leider immer seltener und sind vorliegend derzeit allenfalls in Einzelfällen zu erwarten.

Wir sind der Überzeugung, dass Sie die Erstattung des Kapitalverlustes und die Übernahme sämtlicher Kosten durch die Vertriebsbank mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich durchsetzen können. Die Erfolgsaussichten müssen gleichwohl in jedem Einzelfall genau geprüft werden. Dies können wir aber erst machen, wenn wir die vollständigen Unterlagen und Informationen haben. Gern übersenden wir Ihnen auch unser kostenloses Informationspaket über Klagemöglichkeiten und etwaige Kosten auf Anfrage per Email oder per Post zu. 

19.12.2012, von Mario Poberzin

Achtung!
Ansprüche verjähren nach Ablauf von 10 Jahren ab Zeichnungsdatum!

Beispiel:
Zeichnung am 23.08.2006
Verjährung am 23.08.2016

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