Lloyd Fonds Schiffsportfolio III | Aktuelle Rechtsfälle

Lloyd Schiffsportfolio III: Achtung - akute Verjährungsgefahr!

Anlegern des Schiffsfonds Lloyd Schiffsportfolio III droht schon bald die absolute Verjährung ihrer Ansprüche. Schadensersatzansprüche verjähren nämlich taggenau zehn Jahre nach Zeichnung der Fondsbeteiligung. Beispiel: Wer seine Beteiligung am 23. August 2007 gezeichnet hat, bei dem tritt die absolute Verjährung am 23. August 2017 ein. Ab dann kann er keine Ansprüche mehr geltend machen. Anleger, die sich mit dem Verlust ihres Investitionskapitals beim Lloyd Schiffsportfolio III  nicht einfach abfinden und zumindest einen Großteil ihres Kapitaleinsatzes noch retten wollen, müssen  handeln.

Die Entscheidung hinsichtlich einer Schadensersatzklage gegen die beratende Bank sollte man wegen der drohenden Verjährung nicht auf die lange Bank schieben. Aus unserer Sicht ist es nicht empfehlenswert, darauf zu setzen, dass sich dieser Schiffsfonds nochmal entscheidend erholt. Eine rechtzeitige Besserung des Containerschiffsmarktes und der Charterraten ist nach unserer Einschätzung nicht zu erwarten: Vielmehr halten wir weitere Hiobsbotschaften für die Anleger für sehr wahrscheinlich! Hintergrund: Das Flottenwachstum in diesem Marktsegment ist mehr als doppelt so stark wie die Nachfrage.

Was können Sie tun?

Von vielen Mandanten wurde uns berichtet, dass ihnen der Fonds damals unter anderem als Investition in einen boomenden Zukunftsmarkt beschrieben wurde. Nach einer uns vorliegenden internen Bankstudie von 2006 war bereits im Emissionsjahr absehbar, dass so viele neue und größere Schiffe auf den Markt kommen würden, dass die Neutonnage im Containerbereich doppelt so schnell wachsen würde wie die Nachfrage. Danach war aus unserer Sicht ein Preisverfall nur eine Frage der Zeit. Dies hätte Ihnen die beratende Bank sagen müssen. Darüber hinaus hätte die beratende Bank auch die Höhe ihrer Rückvergütungen offenlegen müssen. 

Im Ergebnis haben deshalb Anleger derzeit nach unseren Erfahrungen noch gute Aussichten, einen Schadensersatzanspruch erfolgreich vor Gericht durchzusetzen. Anstatt nun Hunderte oder gar Tausende von Gerichtsverfahren zu verlieren, wäre es für die Vertriebsbanken günstiger, den Fonds langfristig zu sanieren. Dies müsste allerdings kurzfristig geschehen. Warum wurde hier aber bislang nichts unternommen?

Nicht einfach abwarten!

Nach unserer Einschätzung spielen die Banken – wie bei vielen anderen Fonds auch – auf Zeit. Denn wenn demnächst die absolute Verjährung nach zehn Jahren einsetzt, haben Anleger kein Druckmittel mehr. Wir möchten deshalb namens unserer Mandanten ein gemeinsames Vorgehen der Anleger initiieren. Wir möchten schon jetzt aktiv werden, bevor die Reserven im Fonds aufgebraucht und die Anlegergelder gänzlich verloren sind!

Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht verjähren. Lassen Sie sich beraten:  Für Fragen und weitere Informationen sind wir gerne für Sie da.

15.03.2017, von Mario Poberzin

Aktien oder Schiffsbeteiligung: Vom Regen in die Traufe?

LF 81 - Lloyd Fonds Schiffsportfolio III

Die Lloyd Fonds AG bietet Aktien im Tausch gegen Anteile von Einschiffsgesellschaften. Eine gute Wahl haben Anleger der Lloyd-Schiffsfonds dabei allerdings nicht wirklich: Nach unserer Einschätzung ist es wohl eher die Wahl der Qual, sich für eine der beiden Alternativen entscheiden zu müssen. Wir vertreten Anleger der drei Fonds Schiffsportfolio I bis III. In diesen Fonds müssen die Anleger leider herbe Verluste befürchten – nicht nur wegen der bisherigen Probleme, sondern auch wegen der weiterhin schwachen Aussichten vor dem Hintergrund der Marktprognosen. Nun stellt sich für alle die Frage, ob sie das Angebot des Emissionshauses, ihre Schiffsbeteiligungen in Aktien der börsennotierten Lloyd Fonds AG zu tauschen, annehmen sollen oder nicht.

Aber: Würde jemand eine Aktie, die an der Börse für etwa 2,50 Euro gehandelt wird, freiwillig für 3,54 Euro kaufen? Die Lloyd Fonds AG bietet Aktien (im Zuge einer Kapitalerhöhung) im Tausch gegen Anteile von Einschiffsgesellschaften zu einem Tauschkurs von 3,54 Euro je Aktie an. Am Bewertungsstichtag des Wertgutachtens – den 31.12.2014 – wurde die Aktie an der Börse nur zu Kursen um 1,18 Euro gehandelt. Nachdem dann das Tauschangebot bekannt wurde, stieg der Kurs deutlich an – bis zum 19.03.2015 auf etwa 2,50 Euro. Offenbar wird an der Börse eine Realisierung des Tauschangebots als vorteilhaft für das Unternehmen (nicht gleichzusetzen mit den vielen Schiffsbeteiligten und Kleinanlegern) gesehen.

Für die Lloyd Fonds AG eine angenehme Entwicklung - aber wie ist das für Sie als Anleger? Schließlich liegt auch der auf etwa 2,50 Euro gestiegene Kurs deutlich unter dem Tauschpreis für Neuaktionäre in Höhe von 3,54 Euro. Nach der geplanten Kapitalerhöhung würde sich die Zahl der Aktien von zurzeit 9,2 auf fast 55 Millionen erhöhen. Wenn alle Fondsanleger mitmachen, hätten sie zusammen einen Anteil von 83% am Unternehmen.

Sind 3,54 Euro auch nur annähernd angemessen?

Letztlich stellt sich die Frage: Ist der Aktienwert im Tauschangebot mit 3,54 Euro angemessen bewertet? Die Börse gibt dazu eine Antwort: Dort wird die Aktie zu deutlich niedrigeren Kursen gehandelt.

Aus unserer Sicht ist zudem zu berücksichtigen: Im Wertgutachten ist der jüngste Anstieg des US-Dollars zum Euro nicht berücksichtigt. Allein durch den in den letzten Monaten weiter erstarkten US-Dollar dürften die Einschiffsgesellschaften an Wert gewonnen haben. Dies ist im Tauschangebot nicht berücksichtigt; den Fondseignern müssten eigentlich mehr Aktien zustehen, wenn man den aktuellen Kurs betrachtet.

Was passiert nach dem Umtausch der Aktien?

Wir befürchten, dass viele Anleger ihre Aktien nach dem Umtausch schnell wieder verkaufen wollen und so für einen Kursrückgang sorgen werden. Die Folge: Eine weitere Minderung des eingesetzten Kapitals.

Nach unserer Auffassung müsste sich der Aktienkurs der Lloyd Fonds AG schon vervielfachen, bis die meisten Fondsanteilseigner auf einen Kapitalerhalt ihrer ursprünglichen Einlage hoffen können. Doch leider ist das Unternehmen in einem Segment tätig, in dem nach wie vor eine Krise herrscht. Und noch etwas ist zu berücksichtigen: Kursgewinne und Dividenden aus Aktien unterliegen der Kapitalertragsteuer.

Haftungsansprüche - Den Rechtsweg einschlagen?

Unabhängig von der Frage des Umtauschs machen viele Anleger bereits Haftungsansprüche geltend. An einer Schadensbegrenzung auf Fondsebene muss aber jedem Anleger gelegen sein, egal ob er klagt oder nicht.

Maßnahmen wie einen Tausch in Aktien können Sie aber nur verhindern, wenn Sie sich organisieren und im Idealfall Mehrheiten auf Gesellschafterebene bilden. Wir würden uns deshalb freuen, wenn Sie Ihre Verluste nicht einfach hinnehmen, sondern aktiv werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

23.03.2015, von Mario Poberzin


Eines von drei Schiffen des Lloyd Schiffsportfolio III verkauft

Der Lloyd Fonds Schiffsportfolio III umfasst die Beteiligung an drei Containerschiffen – MS "Sofia Schulte" (Kapazität 2.824 TEU), MS "Las Vegas" (5.085 TEU, Panamax-Klasse) und MS "Lloyd Don Pascuale" (8.204 TEU). Die Kaufpreise für die drei Schiffe summierten sich auf insgesamt ca. 231 Mio. US-Dollar bzw. ca. 194 Mio. Euro. Anleger haben rd. 70,8 Mio. Euro in diesen im Jahr 2007 vom Hamburger Emissionshaus Lloyd Fonds AG emittierten Schiffsfonds investiert, der Rest wurde über Darlehen finanziert. Die Schuldenlast betrug zum Stichtag 31.12.2012 immer noch rd. 88,5 Mio. Euro. Was Ausschüttungen betrifft, so gingen die Anleger in den letzten vier Jahren (2010 – 2013) kontinuierlich leer aus.

Weiterhin Überkapazitäten am Markt

Nachdem im Juni 2013 "aufgrund der weiterhin anhaltenden Schifffahrtskrise und den daraus resultierenden geringen Chartereinnahmen" das MS "Sofia Schulte" für 21,15 Mio. US-Dollar verkauft wurde, sind nun nur noch zwei Schiffe "mit langfristigen Charterverträgen" im Schiffsportfolio III verblieben. (Zitate aus dem aktuellen Geschäftsbericht, Stand März 2014) Nun wird der Kapitaldienst mit Zinsen und Tilgungen zwar geleistet, aber: "Auszahlungen werden die finanzierenden Banken vor dem Hintergrund der Verletzung der Loan-to-value-Klauseln (Beleihungsgrenzen der Schiffe) weiterhin nicht zulassen." Und weiter: "Angesichts der weiterhin bestehenden Überkapazitäten … blieben die Fracht- und Charterraten … unter Druck. Trotz kräftig gestiegener Verschrottungsaktivitäten und Verschiebungen von Schiffsablieferungen konnte der Angebotsüberhang bislang nicht verringert werden. … Bezogen auf den Gesamtmarkt kann vorerst nicht mit wesentlich höheren Raten gerechnet werden, da in 2013 viele neue Schiffe abgeliefert wurden und dies auch in 2014 anhalten wird."

Oft mangelhafte Bankberatung

Häufig haben die Vertriebsbanken damals die Anleger nur mangelhaft über die großen Risiken dieses Fonds, die durch die hohe Fremdfinanzierung von mehr als 60% noch gesteigert wurden, aufgeklärt. Schon damals, zur Zeit des Vertriebs der Fondsanteile, hatten Experten vor Überkapazitäten und den daraus resultierenden negativen Folgen für die Charterraten auf dem Containerschiffsmarkt gewarnt. Außerdem war damals schon bekannt, dass der Panama-Kanal ausgebaut werden sollte, mit negativen Folgen für die Wirtschaftlichkeit von Containerschiffen der Panamax-Klasse.

Die Weichkosten beliefen sich auch bei diesem Fonds – wie bei manchen anderen auch – auf über 20% bezogen auf die Einlagen, worüber Anleger vielfach ebenfalls nicht richtig informiert wurden – und ebenso nicht über die von den Banken vereinnahmte Rückvergütungen. Durch diese verdeckten Vertriebsprovisionen hatten die Banken ein eigenes Umsatzinteresse – somit bestand ein Interessenkonflikt mit dem Wunsch der Kunden nach einer unabhängigen Beratung.

Klagechancen bei fehlerhafter Beratung

Im Falle einer fehler- bzw. mangelhaften Beratung können Anleger Schadensersatzansprüche gegen ihre Bank geltend machen. Klagechancen auf Schadensersatz müssen aber jeweils im Einzelfall individuell geprüft werden. Für weitere Informationen oder eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

23.05.2014, von Mario Poberzin

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