Ideenkapital Navalia | Aktuelle Rechtsfälle
Ideenkapital Navalia-Fonds
Neue Poolgesellschaft gegen die Krise?
Das Fondshaus Ideenkapital hat vor wenigen Wochen rund 6.000 Anleger von 13 Navalia-Schiffsfonds gebeten, dem Verkauf der 15 Frachtschiffe an eine Poolgesellschaft zuzustimmen. Die Abstimmung darüber verlief im schriftlichen Umlaufverfahren mit kurzer Fristsetzung.
Abgestimmt wurde über ein Poolkonzept: Alle 15 Bulker (Massengutschiffe) aus den Navalia-Fonds will Ideenkapital in einen (Liquiditäts-)Pool einbringen. Damit würden die Ergebnisse aus den einzelnen Schiffsbetrieben zusammengeführt. An der Poolgesellschaft würden die 6.000 Anleger teilweise partizipieren – allerdings nachrangig gegenüber einem Neuinvestor!
Denn betrieben werden soll die gemeinsame Poolgesellschaft von einem neuen Investor, der selbst frisches Geld einbringt. Zweck ist, dass die kreditgebenden Banken, die ihre Forderungen wegen der Fondsmisere fällig stellen könnten, erst einmal still halten und möglicherweise mit weiteren Darlehen die finanzielle Lage der Schiffsfonds verbessern. Mit einer solchen "Stabilisierung" will man die Krise am Schiffsmarkt noch eine Weile durchstehen, bis sich Markt und Charterraten erholen und sich die Schiffe betriebswirtschaftlich wieder rechnen. So zumindest die Strategie.
Ob die aber aufgeht, ist äußerst fraglich. Sollten die Anleger dem Konzept nicht zugestimmt haben, bliebe als Alternative wohl nur der sofortige (Not-)Verkauf von Schiffen – zu vermutlich sehr niedrigen Preisen – und die Auflösung der jeweiligen Fondsgesellschaft.
Konsequenz des Pool-Konzepts: Gut laufende Fonds bzw. Schiffe würden schlecht laufende "quersubventionieren". Anders ausgedrückt: Die Anleger, die an einem vergleichsweise gut laufenden Fonds beteiligt sind, müssen mit ihrem investierten Kapital für andere, schlecht laufende Fonds mithaften. Das Gesamtvolumen der Fonds soll Schätzungen zufolge mehr als 500 Mio. Euro betragen.
Altanleger rücken im Rang nach hinten
Die Gefahr: Statt dass nur einzelne Fonds am Ende scheitern und deren Anleger leer oder weitgehend leer ausgehen, kann dies nun allen Anlegern passieren – wenn die Pool-Lösung nicht den gewünschten Erfolg bringt. Und der hängt insbesondere von zwei Dingen ab: Vom künftigen Verhalten der Banken und davon, ob sich der Markt für Massengutfrachter und somit auch die Charterraten für die Schiffe in absehbarer Zeit nachhaltig erholen. Außerdem: Diese Lösung würde den neuen Eigenkapitalinvestoren vorrangig Rechte in der Erlösverteilung – auch bei einem späteren Verkauf der Schiffe – zubilligen. Altinvestoren stünden hintenan. Hier ist bislang unklar, ob das Verhältnis in der Erlöspartizipation von Neu- und Altinvestoren letzteren eine faire Position einräumt!
Klagen bei Falschberatung möglich
Banken haben die Fonds in Beratungsgesprächen teilweise zur Altersvorsorge empfohlen oder als relativ sichere Anlage gelobt, die Risiken aber – z. B. starke Schwankungen an den Schiffsmärkten und bei den Charterpreisen – nicht ausreichend dargestellt. Außerdem haben sie die Anleger häufig nicht richtig über die von ihnen vereinnahmten Provisionen (Kick-Backs) aufgeklärt. Diese und andere Fehler in der Beratung können die Grundlage für Schadensersatzansprüche an die Vertriebsbank sein. Wie hoch die Erfolgschancen einer Klage durch einen Anleger jeweils sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Fachanwalt beraten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
30.01.2014