VLCC "Younara Glory" | Aktuelle Rechtsfälle
DS-Rendite-Fonds 127 VLCC Younara Glory
Totalverlust beim DS 127 – Abstimmung über Liquidation
Das befürchtete Szenario eines Totalverlusts für die Anleger in diesem Fonds ist nun eingetreten: Schiffsverkauf, ohne dass für die Anleger etwas übrig bleibt.
Auf Verlangen der finanzierenden Banken wurde der von den Gesellschaftern mehrheitlich gefasste Verkaufsbeschluss vom Oktober 2013 umgesetzt - mit Kaufvertrag vom 13. Mai 2014 wurde die Younara Glory für 49,0 Mio. US-Dollar an die DHT Condor Ltd., Hongkong, verkauft. Da der Verkaufserlös nicht ausreichte, um das Darlehen (ca. 52 Mio. US-Dollar) vollständig abzulösen, wurde mit den Banken – wie die Verwaltungsgesellschaft der Dr. Peters Group Ende März 2015 mitteilte – ein entsprechender Forderungsverzicht vereinbart.
Die Abstimmung mit den finanzierenden Banken über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Forderungen, die die Fondsgesellschaft gegenüber dem ehemaligen Charterer (Younara Shipping SA, Panama) bzw. dessen Muttergesellschaft und Chartergaranten (Pacific Star Holding Ltd., British Virgin Islands) hat, dauere derzeit noch an, hieß es in der Mitteilung. Und weiter: "Nach Abschluss dieser Gespräche sowie aller Rechts- und Geschäftsvorfälle kann die Gesellschaft abgewickelt und gelöscht werden." Bis 28.4.2015 können die Gesellschafter schriftlich über die Liquidation abstimmen.
Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) in Arbeit
Sie als Anleger sehen sich nun – wie bei vielen anderen Schiffsfonds auch – einem Totalverlust Ihrer Kapitalanlage gegenüber. Aber es gibt Möglichkeiten, die dafür Verantwortlichen - zum Beispiel im Falle von Falschberatung - haftbar zu machen. Unsere Kanzlei bereitet für diesen Schiffsfonds ein Kapitalanleger-Musterverfahren vor. Erforderlich sind hierfür mindestens zehn Anleger, die Schadensersatzansprüche gegenüber der beratenden Bank bzw. der Treuhandkommanditistin DS Treuhand GmbH bzw. Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG gerichtlich geltend machen und den Antrag auf Durchführung eines Musterverfahrens stellen.
Das zuständige Oberlandesgericht wählt aus allen Klägern einen Musterkläger aus, der dann – stellvertretend für alle – den Prozess vor dem OLG führt.
Innerhalb der darauf folgenden sechs Monate können alle betroffenen Anleger ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt beim OLG anmelden, ohne selbst eine Klage führen zu müssen.
Großer Vorteil dieses Verfahrens ist, dass sich nicht jeder einzelne Anleger durch alle Instanzen klagen muss. Dies spart nicht nur viel Ärger und Zeitaufwand, sondern auch sehr viele Kosten.
Jeder Anleger hat also zwei Möglichkeiten, sich am Musterverfahren zu beteiligen: im Rahmen einer Klage oder mit einer (deutlich kostengünstigeren) Anmeldung seiner Ansprüche.
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
21.04.2015, von Grischa Franke
DS-Rendite-Fonds 127 VLCC Younara Glory
Schiffsverkauf wahrscheinlich inkl. Totalverlust für die Anleger
Nach mehrfachen Zahlungsverzügen ist der Charterer (Younara Shipping S.A., Panama, zugehörig zur Pacific Star International Holding Corp., British Virgin Islands) jüngst erneut Zahlungen schuldig geblieben. In einem Anlegerschreiben vom 07.04.2014 durch die GVT mbH (Gesellschaft für die Verwaltung von Beteiligungen an Tankschiffen mbH) heißt es, der Charterer habe die am 5. März 2014 fällige Charterzahlung für März (863.000 US-Dollar) nicht geleistet und auch nicht die rückständigen Floorrates für Januar und Februar 2014 (insg. 722.000 USD) aufgeholt. Aufgrund des "schwerwiegenden, einseitigen Vertrauensbruchs" habe man mit Zustimmung der finanzierenden Banken den Chartervertrag für das Schiff gekündigt.
Nicht genug der schlechten Nachrichten, in dem Schreiben der GVT heißt es weiter: "Die Bankverhandlungen über ein Fortführungskonzept dauern nach wie vor an, gestalten sich aber schwierig. Daher scheint es aktuell wahrscheinlich, dass das Schiff auf Basis des gefassten Gesellschafterbeschlusses vom 15. Oktober 2013 kurzfristig nach der Rücklieferung verkauft werden muss."
Eigenkapital vollständig verloren?
Im dem Schreiben vom 07.04.2014 beigelegten Geschäftsbericht 2012 zum DS-Rendite-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory werden die Verbindlichkeiten gegenüber der Commerzbank, Luxemburg, mit 31,626 Mio. US-Dollar und 2,02 Mrd. Yen angegeben. Der ursprüngliche Kreditbetrag hatte sich auf 79 Mio. US-Dollar belaufen.
Im darin aufgeführten Bericht des Verwaltungsrats vom 05.03.2014 heißt es schon, die Situation der Younara Glory sei nach wie vor sehr bedrohlich. Die Liquiditätslage sei aufgrund fehlender Zahlungen des Charterers "extrem angespannt". Ohne ein Einlenken der finanzierenden Banken könne die Schiffsgesellschaft nicht weiterbestehen. Bei einem Verkauf der Younara Glory könnten – zu den aktuellen Schiffswerten – "voraussichtlich nicht einmal die Bankverbindlichkeiten vollständig beglichen werden". Fazit: Das Eigenkapital wäre vollständig verloren!
In dem Schreiben erklärt die GVT, die Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr 2012 finde im schriftlichen Beschlussfassungsverfahren (Abstimmung bis 7. Mai 2014) statt. Die Beschlussvorlage enthält u. a. die Punkte "Entlastung des Verwaltungsrates" und "Auszahlung 2013" (die gemäß Beschlussvolage ausfallen soll).
Was tun ?
Viele Anleger wurden bei dieser Schiffsfonds-Anlage von der beratenden Bank nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt – trotz der hohen Verlustrisiken bis zum Totalverlust. Auch wurde in vielen Fällen der Emissionsprospekt nicht rechtzeitig übergeben und/oder nicht über die von der Bank vereinnahmte Vertriebsprovision (Rückvergütung) aufgeklärt.
Aus solchen und ähnlichen Gründen können sich für Anleger Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank ergeben. Die Chancen müssen gleichwohl in jedem Einzelfall individuell geprüft werden. Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder sich beraten lassen möchten – wir helfen Ihnen gerne weiter.
25.04.2014, von Mario Poberzin