Dr. Peters DS 117 | Aktuelle Rechtsfälle
Schiffsfonds DS 117: Totalverlust für Anleger - Verjährung beachten!
Fondsgesellschaft fordert von Anlegern bisherige Auszahlungen zurück
Der vom Schiffsfondsinitiator Dr. Peters emittierte DS-Rendite-Fonds Nr. 117 avanciert für die Anleger zum Totalverlust. Nach Mitteilung der Fondsgesellschaft kann der kürzlich erzielte Verkaufspreis von knapp 7,0 Mio. US-Dollar für das Containerschiff DS Patriot die ausstehenden Bankverbindlichkeiten bei Weitem nicht decken. In einem Anlegerschreiben hat die Fondsgeschäftsführung Ende Juni 2016 die Anleger aufgefordert, die bisherigen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Wie von uns befürchtet, würden damit die Anleger komplett leer ausgehen – in einer Insolvenz hätte es auch nicht schlimmer kommen können! Der Verkaufsbeschluss (ohne Mindestpreis) war nur mit den Stimmen der Treuhänderin erreicht worden – wir hatten vor der Gefahr gewarnt, dass das Schiff viel zu billig freihändig verkauft wird.
Rückforderung von Auszahlungen in Höhe von 5,95 Mio. Dollar
Zwar würde auch die Commerzbank AG als kreditgebende Bank auf einen Teil der Kreditrückzahlung verzichten, heißt es in dem Schreiben an die Fondsgesellschafter. Aber vorher sollen die Anleger ihre in der Vergangenheit erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen. Die Rückforderung dieser Auszahlungen beläuft sich laut Fondsgeschäftsführung auf insgesamt rd. 5,95 Mio. US-Dollar (5,17 Mio. Euro). Die Bank verzichtet den Angaben zufolge auf einen Restbetrag von rd. 3,6 Mio. US-Dollar.
Maximalschaden für Anleger
Damit tritt für die Anleger der maximale Schaden ein. Und dies nach unserer Auffassung, ohne dass die Fondsgeschäftsführung erkennbar konstruktiv im Interesse der Anleger gehandelt bzw. das Ihrige versucht hätte, um die Commerzbank für eine mögliche Sanierung des DS 117 zu gewinnen.
Ihr Geld muss aber nicht endgültig verloren sein. Vielfach hat die – später von der Commerzbank AG übernommene - Dresdner Bank damals in der Beratung nicht ausreichend über die Risiken dieses Fondsinvestments und/oder über die von ihr erhaltenen Vertriebsprovisionen (Rückvergütungen) informiert. Im Falle fehlerhafter Beratung können Sie Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank AG (als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG) geltend machen und eine Rückabwicklung der Fondsbeteiligung verlangen.
Vorsicht: Verjährung!
Der geschlossene Schiffsfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 117 DS Patriot GmbH & Co. Containerschiff KG war im Jahr 2006 von der Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG aufgelegt worden.
Das Gros der Anleger hatte den DS 117 im Zeitraum zwischen September 2006 und Januar 2007 gezeichnet. Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung verjähren taggenau 10 Jahre ab Zeichnung. Beispiel: Sie haben die Beitrittserklärung zum Fonds am 29.09.2006 unterschrieben – dann verjähren Ihre Ansprüche am 29.09.2016.
Jetzt ist wichtig: Abwarten ist in Anbetracht der drohenden Verjährung Ihrer Ansprüche nicht ratsam. Klagen Sie Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche rechtzeitig ein! Wenn Sie nicht rechtzeitig klagen, spielen Sie der Bank in die Karten und Ihre Ansprüche gehen verloren.
Außerdem: Je mehr Anleger Klage erheben, umso eher könnte sich auch eine systematische Fehlberatung durch die vormalige Dresdner Bank darstellen lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter!
04.07.2016, von Mario Poberzin