Dr. Peters DS 117 | Aktuelle Rechtsfälle

Schiffsfonds DS 117: Totalverlust für Anleger - Verjährung beachten!

Fondsgesellschaft fordert von Anlegern bisherige Auszahlungen zurück

Der vom Schiffsfondsinitiator Dr. Peters emittierte DS-Rendite-Fonds Nr. 117 avanciert für die Anleger zum Totalverlust. Nach Mitteilung der Fondsgesellschaft kann der kürzlich erzielte Verkaufspreis von knapp 7,0 Mio. US-Dollar für das Containerschiff DS Patriot die ausstehenden Bankverbindlichkeiten bei Weitem nicht decken. In einem Anlegerschreiben hat die Fondsgeschäftsführung Ende Juni 2016 die Anleger aufgefordert, die bisherigen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Wie von uns befürchtet, würden damit die Anleger komplett leer ausgehen – in einer Insolvenz hätte es auch nicht schlimmer kommen können! Der Verkaufsbeschluss (ohne Mindestpreis) war nur mit den Stimmen der Treuhänderin erreicht worden – wir hatten vor der Gefahr gewarnt, dass das Schiff viel zu billig freihändig verkauft wird.

Rückforderung von Auszahlungen in Höhe von 5,95 Mio. Dollar

Zwar würde auch die Commerzbank AG als kreditgebende Bank auf einen Teil der Kreditrückzahlung verzichten, heißt es in dem Schreiben an die Fondsgesellschafter. Aber vorher sollen die Anleger ihre in der Vergangenheit erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen. Die Rückforderung dieser Auszahlungen beläuft sich laut Fondsgeschäftsführung auf insgesamt rd. 5,95 Mio. US-Dollar (5,17 Mio. Euro). Die Bank verzichtet den Angaben zufolge auf einen Restbetrag von rd. 3,6 Mio. US-Dollar.

Maximalschaden für Anleger

Damit tritt für die Anleger der maximale Schaden ein. Und dies nach unserer Auffassung, ohne dass die Fondsgeschäftsführung erkennbar konstruktiv im Interesse der Anleger gehandelt bzw. das Ihrige versucht hätte, um die Commerzbank für eine mögliche Sanierung des DS 117 zu gewinnen.

Ihr Geld muss aber nicht endgültig verloren sein. Vielfach hat die – später von der Commerzbank AG übernommene - Dresdner Bank damals in der Beratung  nicht ausreichend über die Risiken dieses Fondsinvestments und/oder über die von ihr erhaltenen Vertriebsprovisionen (Rückvergütungen) informiert. Im Falle fehlerhafter Beratung können Sie Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank AG (als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG) geltend machen und eine Rückabwicklung der Fondsbeteiligung verlangen.

Vorsicht: Verjährung!

Der geschlossene Schiffsfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 117 DS Patriot GmbH & Co. Containerschiff KG war im Jahr 2006 von der Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG aufgelegt worden.

Das Gros der Anleger hatte den DS 117 im Zeitraum zwischen September 2006 und Januar 2007 gezeichnet. Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung verjähren taggenau 10 Jahre ab Zeichnung. Beispiel: Sie haben die Beitrittserklärung zum Fonds am 29.09.2006 unterschrieben – dann verjähren Ihre Ansprüche am 29.09.2016.

Jetzt ist wichtig: Abwarten ist in Anbetracht der drohenden Verjährung Ihrer Ansprüche nicht  ratsam. Klagen Sie Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche rechtzeitig ein! Wenn Sie nicht rechtzeitig klagen, spielen Sie der Bank in die Karten und Ihre Ansprüche gehen verloren.

Außerdem: Je mehr Anleger Klage erheben, umso eher könnte sich auch eine systematische Fehlberatung durch die vormalige Dresdner Bank darstellen lassen.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter!

04.07.2016, von Mario Poberzin

Problematischer Verkaufsbeschluss

DS-Rendite-Fonds Nr. 117 - Schiffsverkauf zu welchem Preis?

Der Schiffsfonds DS 117 steht aktuell vor der Frage: Muss das Schiff bald verkauft werden? Und wenn ja, zu welchem Preis?

Die außerordentliche Gesellschafterversammlung am 30.11.2015 hat mehrheitlich beschlossen, das Schiff ohne Mindestpreis zu verkaufen, falls die angepeilten Finanzierungsmaßnahmen (Umfinanzierung mit neuem Schiffshypothekendarlehen, Aufnahme von Nachrangdarlehen) bis zum 31. Januar 2016 nicht durchgeführt werden (können). Ein Verkauf des Schiffes ohne Mindestpreis könnte sich aber aus unserer Sicht als großer Fehler erweisen.

Derzeit sind alle Schiffe des Pools beschäftigungslos, und dass das Schiff nun kurzfristig wieder zu halbwegs auskömmlichen Charterraten beschäftigt werden kann, ist angesichts der schlechten Marktsituation wenig wahrscheinlich. Und damit erscheint aus unserer Sicht auch eine Umfinanzierung über eine andere Bank wenig realistisch. Da aber im Februar 2016 eine größere Kreditrate fällig wird und dafür nach Auskunft der Fondsgeschäftsführung derzeit die Mittel fehlen, dürften dann Insolvenz, Kreditkündigungen oder ähnliche Probleme drohen.

Wir sehen die einzig realistische Chance für ein Überleben des Fonds derzeit in Verhandlungen mit der bisherigen finanzierenden Bank, der Commerzbank. Und in dieser Situation kann insbesondere der Verkaufsbeschluss ohne einen Mindestpreis problematisch werden – angesichts der schwachen Nachfrage nach Schiffen erscheint ein Verkauf nur mit hohen Abschlägen vom ursprünglich geschätzten Verkaufspreis möglich.

Allenfalls die Bank könnte sich freuen, wird so doch dann ihr Kredit zumindest teilweise getilgt. Wegen des Restdarlehens wird sie sich dann voraussichtlich an die Anleger halten und von diesen bereits gezahlte Ausschüttungen zurückverlangen. Hinsichtlich der Aufnahme von Nachrangdarlehen raten wir Anlegern davon ab, hier weiteres Geld zu "opfern".

Verhandlungen mit der Commerzbank

Mit Druck bzw. aus einer gestärkten Position heraus kann die Anlegerseite mit der Bank nur verhandeln, wenn diese sich einer Vielzahl von Schadensersatzklagen gegenübersieht und sie erkennt, dass die Begleichung von Schadensersatzansprüchen sehr teuer werden würde. Die Commerzbank ist nämlich nicht nur Kreditgeber, sondern haftet zudem als Beraterbank (als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank, die den DS 117 damals vertrieben hat, ohne die Anleger in der Beratung ordnungsgemäß auf die an sie geflossenen Rückvergütungen hinzuweisen).

Druck aufbauen – Jetzt handeln!

Mit Blick auf die sich daraus ergebenden Schadensersatzansprüche (gemäß gängiger BGH-Rechtsprechung) wäre es für die Commerzbank nach unserer Einschätzung viel billiger, den DS 117 zu sanieren, als Hunderte von Anlegerklagen zu verlieren. Dieses Druckmittel einer Klagewelle kann aber nur dann in den Verhandlungen wirkungsvoll genutzt werden, wenn tatsächlich genügend Anleger ihre Ansprüche geltend machen. Je mehr Anleger sich wehren, umso wahrscheinlicher wird eine allgemeine gütliche Lösung!

Möchten auch Sie sich an einem gemeinsamen Vorgehen der Anlegerseite beteiligen? Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns – wir helfen Ihnen weiter.

22.12.2015

Achtung!
Ansprüche verjähren nach Ablauf von 10 Jahren ab Zeichnungsdatum!

Beispiel:
Zeichnung am 29.09.2006
Verjährung am 29.09.2016

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