CFB-Fonds 167 | Aktuelle Rechtsfälle

Darlehensprobleme beim CFB 167 ("Containerriesen")

CFB 167 - Containerriesen der Zukunft 1

Beim CFB 167 – Containerriesen der Zukunft 1 haben sich die Anleger mit ihrem Kapital je hälftig an der MS „CPO Venezia“ Offen Reederei GmbH & Co. KG und an der MS „CPO Trieste“ Offen Reederei GmbH & Co. KG beteiligt. Die beiden im letzten Quartal 2011 ausgelieferten und in Betrieb gesetzten Containerschiffe haben laut Emissionsprospekt eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 25 Jahren und jeweils 12-jährige Charterverträge.

Dem Fonds CFB 167 – Containerriesen der Zukunft 1 macht allerdings die hohe  Fremdfinanzierung (Fremdkapitalquote = 65,35%) zu schaffen, und zwar konkret die Stärke des Yen zum US-Dollar. Die Schiffshypothekendarlehen waren jeweils zu 50 % in US-Dollar und zu 50 % in japanischen Yen aufgenommen worden. Zwischenzeitlich wurde die damals mit den Banken vereinbarte Kursschwelle überschritten, so dass die Banken ihre Zustimmung zu geplanten Ausschüttungen verweigerten. Die Leidtragenden sind die Anleger: So hat die Fondsgesellschaft seit 2011 keine Ausschüttung mehr getätigt.

Eng gesetzte Währungsklausel

Aus unserer Sicht war es aufgrund der damals bezüglich des Yen-Darlehens sehr eng gesetzten Währungsklausel (105%-Klausel) sehr wahrscheinlich, dass diese in Kraft treten würde. Demgemäß war mit beiden Banken vereinbart worden, dass schon bei einer Abweichung von mehr als 5% vom damaligen Auszahlungskurs (99,78 Yen je Dollar) die darlehensgewährenden Banken Sondertilgungen bzw. die Stellung weiterer Sicherheiten verlangen kann. Dabei war bekannt, dass der Dollar-Yen-Kurs häufig starken Schwankungen unterliegt: Auf den Umstand, dass der Wechselkurs im Zeitraum 1998 bis 2008 eine Schwankungsbreite von rund 40% aufwies, wurde im Emissionsprospekt aber nicht hingewiesen!

Nun haben die Banken 2012 in Verhandlungen mit der Fondsgesellschaft auf Sondertilgungen bzw. zusätzliche Sicherheiten verzichtet – im Gegenzug hat sich die Fondsgesellschaft verpflichtet, Ausschüttungen nur nach Zustimmung der Banken auszuzahlen.

Falschberatung über Risiken und Kick-Backs

Inzwischen gibt es – allerdings aus einem ganz anderen Grund - schon Urteile gegen die Commerzbank, die den CFB-Fonds 167 vertrieben hatte. So war etlichen Anlegern die Fondsbeteiligung zur Altersvorsorge empfohlen worden – obwohl diese in keiner Weise dazu geeignet ist, sondern eine hoch spekulative Anlage mit dem Risiko eines Totalverlusts darstellt! Teilweise waren die Anleger bei der Zeichnung schon über 60 Jahre alt, während ein erstmaliges Kündigungsrecht erst zum Jahresende 2036 besteht. Die hohen Risiken der Anlage hängen nicht nur mit der schwierigen Entwicklung am Containerschiffsmarkt zusammen, sondern auch mit der hohen Fremdfinanzierung des CFB 167.

Häufig waren Anleger von der Commerzbank nicht ausreichend auf die Risiken beim CFB 167 hingewiesen oder über die von ihr vereinnahmten Vertriebsprovisionen in Form von Rückvergütungen (Kick-Backs) informiert worden. Jeder der beiden Punkte begründet schon Ansprüche auf Schadenersatz bzw. eine Rückabwicklung der Beteiligung – hinzu kommen mögliche andere Mängel wie z. B. Prospektfehler.

Jeder Einzelfall muss allerdings individuell geprüft werden. Die Kanzlei Kälberer & Tittel hilft Ihnen gerne mit weiteren Informationen.

20.08.2013 von Mario Poberzin

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