CFB-Fonds 166 | Aktuelle Rechtsfälle
Commerzbank klärte nicht richtig über das Totalverlustrisiko auf
Landgericht Aachen: Bank muss wegen fehlerhafter Beratung Schadensersatz leisten
Das Landgericht Aachen hat einer Anlegerin Schadensersatz und die Rückabwicklung einer Schiffsfondsbeteiligung zugesprochen (Az. 1 0 397/17, Urteil vom 23.08.2018, rechtskräftig). In dem Rechtsstreit ging es um eine unzureichende Aufklärung über das Totalverlustrisiko. Die Höhe des Schadensersatzes beläuft sich auf rund 25.000 US-Dollar zzgl. Zinsen.
Die von unserer Kanzlei vertretene Klägerin hatte im März 2008 eine Beteiligung an dem CFB-Fonds Nr. 166 - Twins I (mit den Einzelbeteiligungen an der NAUTLUS Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „NEDLLOYD ADRIANA" KG und der NAURATA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & CQ. MS „NEDLLOYD VALENTINA" KG ) in Höhe von nominal 30.000 US-Dollar gezeichnet. Die Klägerin war langjährige Kundin der Commerzbank und hatte schon verschiedentlich Kapitalanlagen abgeschlossen, darunter auch Beteiligungen an geschlossenen Fonds. Sie hatten nach eigenen Angaben vor der betreffenden Fondsinvestition den Wunsch nach einer sicheren Kapitalanlage in den Vordergrund gestellt. Im Beratungsgespräch bei der Bank wären dann keine Hinweise auf erhebliche Verlustrisiken bis hin zur Möglichkeit des Totalverlusts erfolgt.
Die Bank hatte sich zwar darauf berufen, dass der damalige Berater hierüber aufgeklärt hätte. Dieser Vortrag für die Bank konnte nach durchgeführter Beweisaufnahme jedoch gerade nicht bestätigt werden. Folgendes wurde von der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen in den Urteilsgründen festgestellt:
"Die Klägerin wurde nicht hinreichend über die Risiken der streitgegenständlichen Beteiligung aufgeklärt. Die diesbezügliche Pflichtverletzung des Beraters ist der beklagten Bank zuzurechnen.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Kammer davon überzeugt, dass die Klägerin nicht über das der Beteiligung immanente Totalverlustrisiko aufgeklärt wurde und anschließend entgegen der von ihr gesuchten sichereren Anlage die streitgegenständliche Anlage zeichnete.
Nach § 286 Abs. 1 ZPO hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses einer Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder nicht wahr zu erachten ist. Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare - absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit und auch keine „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet.
Die Klägerin hat im Rahmen der persönlichen Anhörung in dem Termin zur mündlichen Verhandlung vom … ausgeführt, dass sie Anlagen mit geringeren Risiken als Aktien gesucht habe und die Anlage sicher sein sollte, insbesondere keine Verluste hingenommen werden sollten, über Risiken als solche aber nicht gesprochen worden sei Der Zeuge …. hat in seiner Vernehmung bekundet, dass nicht über die Möglichkeit des. Totalverlustes gesprochen worden sei. Er sei sich zwar bewusst gewesen, dass ein solches Totalverlustrisiko bestehe, er habe aber die Situation so eingeschätzt, dass es nicht zum Totalverlust kommen werde und sich dieses Risiko nicht realisieren werde. Andernfalls hätte er das Produkt nicht angeboten. Insoweit steht fest, dass dieses Risiko nicht Gegenstand des Beratungsgesprächs vom 20.03.2008 war."
Entgegen der weiteren von der Commerzbank vertretenen Ansicht hat das Landgericht in der betreffenden Entscheidung auch ausführlich dargelegt, warum es sich bei dem Risiko des Totalverlustes um ein aufklärungspflichtiges Risiko handelt. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die Lebensdauer eines Schiffes und damit der Wiederverkaufswert im Gegensatz zu dem Wert einer Immobilie geringer sind.
Die Commerzbank hat daher den aus der von ihr empfohlenen Fondsbeteiligung entstandenen Schaden zu ersetzen. Infolgedessen kann die Klägerin die verlustreiche Schiffsbeteiligung an die beklagte Bank übertragen, erhält ihr eingesetztes Kapital zurück und wird so gestellt, als ob sie die Beteiligung nicht eingegangen wäre (Rückabwicklung der Fondsbeteiligung). Das Urteil des Landgerichts Aachen ist rechtskräftig geworden. Noch vor Ablauf der Frist zur Einlegung der Berufung hatte die Bank den ausgeurteilten Schadensersatzbetrag in voller Höhe zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen an unsere Mandantin überwiesen.
16.10.2018, von Mario Poberzin
CFB 166 Twins 1: Gesellschafter stimmen über Schiffsverkauf ab
Kurz vor Ablauf des Jahres 2016 wurden die Anleger des CFB Fonds Nr. 166 Twins I vor eine schwierige Wahl gestellt. Sie sollen über den Verkauf der beiden Fondsschiffe MS "NEDLLOYD ADRIANA" und "NEDLLOYD VALENTINA" KG abstimmen. Doch es fehlt ein Mindestverkaufspreis.
Leider sind nicht nur die Chartermärkte am Boden, sondern auch die Verkaufspreise für Schiffe. Wir meinen: Die kalkulierten Verkaufspreise sind wenig realistisch, deshalb gibt es auch keinen Mindestpreis. Es ist zu befürchten, dass die beiden Schiffe zu Niedrigpreisen am Markt verkauft werden und die Anleger leer ausgehen.
Warum soll ein Anleger aber einer Bank ohne Gegenleistung helfen?
Der CFB 166 – Twins I wurde im Jahr 2008 platziert. Dass der Panamakanal kommt, war jedoch 2008 schon klar. Dass es einen "Kaskaden-Effekt" (neue größere Schiffe verdrängen am Markt kleinere Schiffe, wie sie dieser Fonds besitzt) geben musste, dürfte für die Initiatoren oder die beratende Bank auch nicht überraschend sein. Warum wurde dies aber erst jetzt als Problem benannt?
Anstatt dass man Ihnen, den Anlegern, aber nun entgegen kommt, sollen die kreditgebende Bank und die Initiatoren möglichst schadlos aus dem Schiffsfonds ausscheiden können. Wir meinen: Das ist inakzeptabel!
Chancen auf Schadensersatz nutzen!
Anleger haben nach unserer Überzeugung hohe Erfolgsaussichten, wegen verschwiegener Rückvergütungen und diverser Prospekt- und Beratungsmängel vor Gericht Schadensersatz zu bekommen. Sehr viele Anleger haben dies schon erfolgreich umgesetzt.
So sind die Betriebskosten der beiden Schiffe nach unserer Ansicht zu niedrig angesetzt. Die beiden Schiffe kommen aus einem alten Fonds und wurden als gebrauchte Schiffe in den CFB-Fonds Nr. 166 Twins I eingebracht. Schon im alten Fonds waren die Betriebskosten im letzten Jahr deutlich höher, als sie für die neue Beteiligung (den CFB 166) prognostiziert wurden. Gleiches gilt für die Steigerung der Betriebskosten. Im Prospekt werden nur Steigerungsraten von jährlich 3% angenommen. Tatsächlich waren diese aber auch schon im alten Fonds nur schwer auf einem solchen Niveau zu halten.
Weiterhin wurden die beiden Fondsschiffe für den CFB 166 als gebrauchte Schiffe deutlich über deren jeweiligem Baupreis eingekauft. Genau über diesen Umstand hätten Sie als Anleger aufgeklärt werden müssen. Dies hat unter anderem das Landgericht Frankfurt erst kürzlich in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil bestätigt. Auch die weiteren Risikohinweise im Prospekt sind unseres Erachtens unvollständig und verharmlosend.
Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Ansprüche und Klagemöglichkeiten, denn diese müssen in jedem Einzelfall individuell geprüft werden.
12.01.2017, von Mario Poberzin
"Sturmgefahr" beim CFB 166 - Twins 1
Beim CFB 166 – Twins 1 braut sich etwas zusammen. Ende 2013/Anfang 2014 laufen für die beiden Schiffe des Fonds (CFB steht für Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH) die Charterverträge aus. Anschlussverträge sind – wenn überhaupt – nur zu extrem verschlechterten Bedingungen zu erwarten. Hinzu kommt, dass die Betriebskosten des Fonds von Anfang an deutlich über der Prognose im Prospekt lagen und zukünftig wahrscheinlich noch stärker ansteigen werden. Diese "Schere" zwischen niedrigen Charterraten und hohen, steigenden Kosten bringt den Fonds nach unserer Einschätzung in große Gefahr.
Charterraten unter den Betriebskosten?
Derzeit sind beide Schiffe noch zu einer Charterrate von 19.490 US$ pro Tag verchartert. Solche Beträge sind für ein Schiff der Sub-Panamax-Klasse mit einer Kapazität von 2.556 TEU heute nicht mehr annähernd mit neuen Charterverträgen erzielbar. Inzwischen geht selbst die Fondsgesellschaft von zukünftigen Charterraten um die 8.400 US$ pro Tag aus. Wir halten sogar das für sehr ambitioniert.
Nach dem Geschäftsbericht für das Jahr 2011 wurden für beide Schiffe laufende Kosten (ohne Abschreibung, Zins und Tilgung) von ca. 3,49 Mio. EUR, also umgerechnet ca. 4,54 Mio. US$ aufgewandt. Weiterhin mussten 2011 ca. 1,358 Mio. US$ an Zinsleistungen für die beiden Schiffshypothekendarlehen erbracht werden. Im Langprospekt (Seite 46) wurde für 2013 sogar mit 1,491 Mio. US$ kalkuliert. Ohne Tilgung erwarten wir – basierend auf den Zahlen von 2011 - damit einen jährlichen Aufwand für Kosten und Zinsen von ca. 6 Mio. US$.
Geld für Darlehenstilgung fehlt
Die Chartereinnahmen bei einer Charterrate von 8.400 US$ würden aber bei 355 Einsatztagen nur gut 5,96 Mio. US$ erreichen. Bei einer kalkulierten Charterrate von US$ 7.500,00 würden bei 355 Einsatztagen gerade noch 5,33 Mio. US$ erreicht. Damit ist eine Unterdeckung zu befürchten.
Richtig schlimm wird es jedoch, wenn man berücksichtigt, dass ausweislich des Prospekts für 2013 eine Tilgung von 3,297 Mio. US$ geplant war. Dies Geld fehlt schlichtweg. Wenn die vereinbarten Zinsen und Tilgung nicht gezahlt werden, kann die Bank die Kredite kündigen und das Schiff verwerten. Die Schiffspreise sind derzeit aber katastrophal niedrig. Und eine durchgreifende Markterholung ist nach unserer Einschätzung momentan leider nicht in Sicht.
Von Anfang an zu hohe Betriebskosten
Die Betriebskosten der beiden Schiffe lagen in auffallender Weise von Anfang an deutlich über der Prognose im Prospekt. Wir haben die Betriebskosten vor Kauf der beiden (gebrauchten) Schiffe recherchieren können: Im CFB 166-Prospekt wird mit wesentlich geringeren Kosten (ca. 1 Mio. US$) kalkuliert, als die Schiffe z.B. 2007 - ohne Dry-dockung - tatsächlich verursacht haben. Auch 2006 waren die Betriebskosten schon höher als im Prospekt für 2008 kalkuliert.
Dieser – aus unserer Sicht – sehr deutliche Prospektmangel erklärt auch, warum der Fonds so viel schlechter läuft als prognostiziert. Diese Prognosen haben nach unserer Überzeugung von Anfang an nicht gestimmt und eine falsche Rentabilität des Schiffes vorgetäuscht.
Beratungsmängel der Vertriebsbanken
Es bringt nun aus unserer Sicht nichts, auf "gutes Wetter" zu warten. Vielmehr besteht nach unserer Einschätzung die Gefahr erheblicher Kapitalverluste für die Anleger. In vielen Fällen sind die Anleger damals von den Vertriebsbanken nicht ausreichend über die Risiken der Fondsbeteiligung aufgeklärt worden. Auch haben sie häufig nicht ausreichend über die von ihnen vereinnahmten Vertriebsprovisionen in Form von Rückvergütungen (Kick-Backs) informiert.
Betroffene Anleger sollten sich von einer in solchen Dingen erfahrenen Anwaltskanzlei beraten lassen und dabei auch mögliche Verjährungsfristen für entsprechende Schadenersatzansprüche beachten. Auf Wunsch erhalten Sie gerne weitere Informationen von uns. Ob eine Klage auf Schadenersatz bzw. auf eine Rückabwicklung der Beteiligung gute Erfolgschancen hat, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
13.08.2013, von Mario Poberzin