PatentPortfolio I | Aktuelle Rechtsfälle

PatentPortfolio I:  Absolute Verjährung droht !

Geld im „Blind Pool“ versenkt

Der - im zweiten Halbjahr 2007 emittierte - geschlossene Fonds "Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG" (kurz: PatentPortfolio I) sollte Patente bewerten, erwerben, weiterentwickeln und vermarkten/verkaufen. Die Konstruktion als "Blind Pool" bedeutete, dass die zu erwerbenden Patente und Exklusivlizenzen zum Zeitpunkt der Prospekterstellung zum ganz überwiegenden Teil noch nicht feststanden. Wesentlicher Vertragspartner des Fonds war die IP Bewertungs AG; sie sollte die Patente (vor)auswählen, bewerten sowie Vermarktungsstrategien entwickeln und umsetzen. Vertriebspartner der Fondsgesellschaft war die Deutsche Bank. Als Treuhänderin fungierte die Neunzehnte Paxas Treuhand- und Beteiligungsgesellschaft mbH.  

Im Vorfeld hatte sich der Vorstand der IP Bewertungs AG bereits einmal grundsätzlich kritisch gegenüber dem "Blind Pool"-Konzept geäußert und dieses Konzept abgelehnt, da insbesondere die Akquisitionskosten der Patente nicht einschätzbar seien.

Im Laufe der Zeit zeichnete sich ab, dass die Partnergesellschaft, die IP Bewertungs AG, ihren Versprechungen nicht wie erhofft nachkam. Im Prospekt war sie noch als führende europäische Patentbewertungsgesellschaft gelobt worden, aber im Jahr 2010 musste sie Insolvenz anmelden! Dementsprechend blieb auch die "Performance" des Fonds weit hinter den Erwartungen zurück. Er hat bisher im Jahr 2009 ein Prozent (!) der Einlage ausgeschüttet; plus 2015/2016 gab es noch Ausschüttungen aus der Liquidität. 

Falschberatung: Klage auf Schadensersatz

Heute steht für die rund 6.400 Anleger des Fonds PatentPortfolio I der Totalverlust fest. Gegen die Deutsche Bank AG und die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG laufen wegen fehlerhafter Anlageberatung sowie wegen Prospekthaftung im weiteren Sinne Anlegerklagen auf Schadensersatz. Insbesondere wurden in der Beratung durch die Bank in der Regel die Risiken dieser Anlage nicht hinreichend erklärt und die Expertise der Patentbewertungsfirma im Prospekt falsch dargestellt. Die Mitarbeiter der IP Bewertungs AG waren bei Weitem nicht so erfahren und besonders qualifiziert gewesen wie im Prospekt behauptet.

Die Chancen für einen (Klage-)Erfolg stehen gut, auch wenn jeder Fall individuell geprüft werden muss. Insbesondere drei Aspekte sind hier anzusprechen.

Erstens: Individuelle Falschberatung kam sehr häufig vor – u. a. mangelhafte Aufklärung über das Totalverlustrisiko, die hohen Weichkosten sowie über die von der Vertriebsbank erhaltenen Rückvergütungen.

Zweitens: Beim "PatentPortfolio I" wird regelmäßig schon im Zeichnungsschein dokumentiert, dass der Langprospekt damals zu spät übergeben wurde. Das begünstigt unsere Beweislage hinsichtlich der fehlerhaften Risikoaufklärung.

Drittens: Es läuft schon ein Kapitalanleger-Musterverfahren wegen verschiedener Prospektfehler: u. a. ergibt sich aus dem Prospekt nicht, dass ein Interessenkonflikt zwischen der Vertriebsbank und wichtigen Schlüsselgesellschaften des Fonds (wie z. B. die Treuhänderin) bestand. Weitere Prospektmängel werden in der Klage angeführt, und es genügt schon, wenn nur ein Mangel vom Gericht bestätigt wird.

Endgültige Verjährung – schnell handeln!

Allerdings ist Eile geboten! Wer seine Ansprüche nicht vor der Verjährung geltend macht, wird sein Geld endgültig verlieren. In diesen Wochen und Monaten tritt die endgültige Verjährung ein – in jedem Einzelfall taggenau zehn Jahre nach Zeichnung. Beispiel: Zeichnung am 27.10.2007 – Verjährung am 27.10.2017.

Lassen Sie sich deshalb kurzfristig über ihre Handlungsmöglichkeiten beraten.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

04.10.2017 von Anna Marx

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