MPC indien II

Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 GmbH & Co. KG,Anmeldung oder Prüfung von möglichen Schadensersatzansprüchen gegen den Vertrieb

Anleger in die geschlossene Beteiligung am Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 GmbH & Co. KG hatten in den letzten Jahren sicherlich keine Freude mit der wirtschaftlichen Entwicklung dieses Fonds. Diese für die Anleger leider sehr missliche Situation war nach unserer Auffassung für die Gründungskommanditisten und auch die Treuhänderin dieses Fonds fast vorherzusehen. Grund hierfür ist, dass schon im Prospekt zu dieser geschlossenen Beteiligungen fehlerhafte Angaben aufzufinden sind.

Dies ist auch der Grund dafür, warum vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg aktuell ein Musterverfahren zum Aktenzeichen 14 Kap 5/18 läuft. In diesem können Sie als Anleger, vertreten durch einen Rechtsanwalt, ihre Ansprüche anmelden. Dies ist noch bis zum 29.11.2019 möglich.

Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist gemäß § 10 #Abs. 2 Satz 3 KapMuG gesetzlich vorgeschrieben.

Weitere Voraussetzung ist, dass Ihre Ansprüche noch nicht der absoluten Höchstverjährung von 10 Jahren unterliegen. Diese Frist berechnet sich frühestens ab Unterschrift unter die Beitrittserklärung.

Wenn Sie diese Beteiligung daher in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 oder auch noch später gezeichnet haben sollten, steht Ihnen der Weg für eine Anmeldung in jedem Fall noch frei.

Wir prüfen zudem auch gerne für Sie, ob sich in Ihrem Fall eine Anmeldung anbietet, oder aber auch ein Vorgehen gegen die vermittelnde Bank oder Anlageberater erfolgsversprechend ist.

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