Lebensversicherungsfonds: Aktuelle Rechtsfälle
Lebensversicherungsfonds: Der Trugschluss einer sicheren Anlage
Sehr optimistische Prognosen der Emittenten und hohe Fremdfinanzierungsquoten: Damit lassen sich die wirtschaftlichen Probleme vieler geschlossener Lebensversicherungsfonds erklären.
Solche Fonds sammeln Geld von Anlegern ein und stocken das zu investierende Kapital durch einen hohen Fremdfinanzierungsanteil auf Fondsebene auf. Davon werden dann auf dem sog. Zweitmarkt Lebensversicherungspolicen verschiedener Versicherungsunternehmen erworben. Das Konzept setzt darauf, dass Policen "unter Wert" eingekauft werden und so ein hohes Wertsteigerungspotential besitzen, das sich über die Fondslaufzeit realisieren soll. Problematisch jedoch ist - und wurde konzeptionell regelmäßig nicht hinreichend berücksichtigt -, dass die Wertentwicklung der Policen nicht von den Entwicklungen des Kapitalmarkts abgekoppelt ist, sondern vielmehr in Abhängigkeit dazu steht. Besonders drastisch ist dies beispielsweise bei Policen britischer oder US-amerikanischer Versicherer, denn diese investieren deutlich aktienlastiger als z. B. deutsche Versicherer.
Übersicht der aktuellen Rechtsfälle Lebensversicherungsfonds
Besonders riskant wird dieses Konstrukt durch einen jeweils hohen Fremdfinanzierungsanteil der Investitionssumme der Fondsgesellschaft. Die Darlehen der Bank sind regelmäßig durch den Policenbestand des Fonds besichert. Fällt der Wert des Policenbestandes unter einen im jeweiligen Darlehensvertrag vereinbarten Wert, kann die Bank die Finanzierung kündigen – mit der Folge, dass eine sofortige Darlehenstilgung oft einen Verkauf von Policen just zu einem Zeitpunkt erfordert, an dem diese deutlich an Wert verloren haben. Oder, die Alternative: Die Finanzierung der Bank wird zu sehr ungünstigen Konditionen (höhere Zinsen) fortgeführt.
Nachteil für Anleger: Ansprüche der Bank gehen vor
Genau an dieser Stelle liegt das Wohl und Wehe bei vielen geschlossenen Lebensversicherungsfonds. Ist erst einmal ein erheblicher Anteil des Policenbestandes – überspitzt formuliert – zu Schleuderpreisen für die vorzeitige Darlehenstilgung veräußert, kann der im Portfolio verbleibende Policenbestand nicht mehr gewährleisten, dass am Laufzeitende dem Anleger zumindest seine Einlage zurückgezahlt wird. Während die finanzierende Bank „befriedigt“ ist, kann dem Anleger im worst-case nahezu ein Totalverlust drohen.
Häufig kann zudem ein ungesichertes Fremdwährungsrisiko hinzutreten und damit ebenfalls die Netto-Rendite negativ beeinflussen oder zu substantiellen Verlusten für Anleger führen.
Leider ist immer wieder festzustellen, dass Lebensversicherungsfonds in der Beratung durch Banken gegenüber Anlegern als besonders sicher dargestellt worden sind. Das Argument „Sicherheit“ einer solchen Anlage erscheint vordergründig plausibel, wird doch regelmäßig an das Verständnis eines durchschnittlichen Anlegers hinsichtlich einer deutschen Lebensversicherungspolice mit garantierter Verzinsung angeknüpft. Tatsächlich jedoch sind meist weder die Renditechancen noch die Sicherheit einer solchen Fondsbeteiligung so hoch wie häufig von Emittenten und Banken angepriesen. Große Zweitmärkte existieren insbesondere in Großbritannien und den USA; in weit geringerem Umfang auch in Deutschland.
Häufig falsche Versprechungen - Falschberatung
Oft enthielten bzw. enthalten Fondsprospekte überzogene Renditeerwartungen und falsche Versprechungen. Banken haben oft auf Basis von unrichtigen oder unvollständigen Prospekten bzw. unrichtigen / irreführenden Angaben darin beraten. Kosten und/oder Risiken wurden häufig nicht hinreichend dargestellt. So verschwiegen Banken beispielsweise oft Vertriebsprovisionen, die sie von den Emittenten hinter dem Rücken der Anleger erhielten. Oder sie stellten Beteiligungen an geschlossenen Lebensversicherungsfonds als fast risikolose Anlagen oder als gut für die Altersvorsorge geeignet dar – was aber nicht stimmt. Nicht selten wurden auch die Emissionsprospekte den Anlegern nicht oder nicht rechtzeitig ausgehändigt.
Anspruch auf Schadenersatz
Es gibt also gleich mehrere Ansatzpunkte für berechtigte Schadenersatzansprüche von Anlegern, insbesondere Ansprüche aufgrund fehlerhafter Bankberatung.
Die Chancen auf Schadenersatz müssen aber in jedem Fall individuell geprüft werden. Für Fragen wenden Sie sich gerne an uns - wir helfen Ihnen weiter! Auch vertreten wir Ihre Interessen auf Wunsch offensiv auf den jeweiligen Gesellschafterversammlungen.
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