Lloyd Fonds - LF 97 Holland II | Aktuelle Rechtsfälle

Bank droht mit Fälligstellung der Darlehen

Der Fonds "LF 97 Holland II" des Hamburger Emissionshauses Lloyd Fonds AG steht enorm unter Druck und liegt u. a. bei den Ausschüttungen weit hinter seinen anfänglichen Prognosen zurück. Wie das Branchenportal "Fonds Professionell Online" berichtet, hat der Fonds bislang erst 15 statt der geplanten 42 Prozent ausgeschüttet und kann bis auf Weiteres die vorgesehenen Auszahlungen nicht leisten. Und nicht nur das: Es sei "dauerhaft eine Zahlung von Tilgung und Zinsen für die bestehenden Darlehen nicht mehr gewährleistet", musste die Lloyd Fonds AG selbst in einem Anlegerschreiben vom 28. Juni 2016 einräumen. Daher habe die finanzierende Bank, die ING Real Estate in Amsterdam, mit der Fälligstellung der gewährten Darlehen gedroht.

Insolvenzgefahr – Bald Verkauf der Immobilien?

Die Anleger wurden aufgefordert, einen Beschluss zu fassen, der zum freihändigen Verkauf der vier Immobilien binnen 18 Monaten berechtigt. Eine Ablehnung der Einwilligung zum Verkauf würde unmittelbar zur Insolvenz der Fondsgesellschaft "mit allen daraus resultierenden Risiken" führen, wie die Fondsgesellschaft weiter mitteilt.

Hintergrund: Die vier Büroimmobilien in den Niederlanden waren Anfang 2008 für insgesamt rd. 34,15 Mio. Euro erworben worden. Hinzu kamen die sog. "Weichkosten" des Fonds – Vergütungen für immobilien- und fondsbezogene Dienstleistungen – in Höhe von gut 7,1 Mio. Euro. Von Anlegern war ein Kommanditkapital von 18,15 Mio. Euro eingesammelt und zudem Fremdkapital in Höhe von rund 22,8 Mio. Euro aufgenommen worden. Die Darlehensfinanzierung erfolgte zum Teil in Euro, zum Teil in Schweizer Franken. Die Franken-Tranche machte dem Fonds in den folgenden Jahren schwer zu schaffen. Durch die kräftige Kurssteigerung der Schweizer Währung zum Euro erhöhten sich die Kosten für die Bedienung des Darlehens. Und in Verbindung mit der schwachen Wertentwicklung der Immobilien wurde schon bald die mit der finanzierenden Bank vereinbarte Beleihungsgrenze (LTV) in Höhe von 72 % überschritten, weshalb sämtliche Überschüsse auf ein separates, an die Bank verpfändetes Konto zu zahlen sind, während die geplanten Ausschüttungen an die Anleger seit Jahren ausbleiben.

Falschberatung – Chancen auf Schadensersatz

Bei diesem Fonds drohen den Anlegern akut hohe Verluste. Aber: Sind Sie damals vor der Zeichnung dieser Beteiligung von Ihrer Bank richtig und vollständig über die Risiken und die Kosten dieser Anlage informiert worden? Wurde sie Ihnen möglicherweise sogar als "sichere" Anlage oder zur Altersvorsorge empfohlen? Im Falle einer Falschberatung durch die Bank können Sie  Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wenn Sie weitere Informationen möchten bzw. Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

10.08.2016, von André Tittel

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Tel.: 030 / 290223612
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