Begriffserklärung

Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht betrifft praktisch jeden Bürger. Es ist Ausfluss der Bankenaufsicht und organisiert die Kreditwirtschaft sowie den Wertpapierhandel. Das Bank- und Kapitalmarktrecht regelt u.a. die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden. Hierzu gehören das Spar- oder Girokonto, die Zahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte, der Bankkredit bzw. das Darlehen sowie der Ärger über zu hohe Gebühren. Ebenfalls betroffen sind Fragen der Vermögensverwaltung und des Anlegerschutzes. Egal, ob Sie in Tages- oder Festgeld, Aktien, Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder sonstige Wertpapiere bzw. Wertpapierfonds, Geldmarktfonds, Investmentfonds, offene Immobilienfonds oder geschlossene Beteiligungen investieren. Jedes Mal, wenn es zu Problemen kommt, ist ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrechts gefragt.

Komplexe Finanzwelt

Um dieser speziellen Materie gerecht zu werden, ist tiefgehendes Fachwissen erforderlich. Deshalb gibt es die Spezialisierung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Mit den Fachanwälten unserer Kanzlei haben Sie Experten an Ihrer Seite, die sich in der Komplexität der heutigen Finanzwelt zurechtfinden, insbesondere bei den vielen komplexen Anlageprodukten. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen über fundierte Kenntnisse und Verständnis.

Darüber hinaus hat das Bank- und Kapitalmarktrecht zahlreiche Schnittmengen mit anderen Rechtsgebieten, z.B. dem Gesellschafts- und Steuerrecht.

Im Bank- und Kapitalmarktrecht agieren viele Beteiligte. Da gibt es Privat- und Geschäftsbanken sowie Sparkassen. Diese beraten und empfehlen häufig oder treten als unmittelbarer Vertragspartner beispielsweise beim Girokonto oder Darlehen auf. Hinzu kommen Emittenten, die Wertpapiere oder sonstige Kapitalanlagen ausgeben. Beiden Gruppen tritt der Bankkunde bzw. Anleger gegenüber. Die sich daraus ergebenden Verhältnisse können Informationsdefizite und nicht selten Interessenskonflikte beinhalten, welche zu rechtlichen Streitigkeiten führen können.

Fachwissen und praktische Erfahrungen

An das Führen des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ sind besondere Anforderungen geknüpft. Am Anfang steht ein sog. Fachanwaltskurs, der verschiedene Lehrgänge beinhaltet. Darin erweitert und vertieft der Anwalt seine Kenntnisse. Das erworbene Wissen muss der Anwalt in umfangreichen schriftlichen Prüfungen nachweisen. Daneben sind auch einschlägige forensische Erfahrungen erforderlich. Hierzu muss der Anwalt belegen, dass er in seiner täglichen Arbeit eine Mindestzahl von praktischen Fällen mit Bezug zum Bank- und Kapitalmarktrecht bearbeitet hat. Erst wenn sowohl Fachwissen als auch praktische Erfahrung nachgewiesen sind, verleiht die zuständige Rechtsanwaltskammer dem Anwalt das Recht, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen.

Von einem Fachanwalt wird gefordert, sein Fachwissen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Deshalb ist er auch verpflichtet, jährlich eine Mindestanzahl an Fortbildungen zu besuchen.

Dieses Wissen und Können setzen wir für unsere Mandanten ein. Zögern Sie daher nicht, mit unseren erfahrenen Fachanwälten im Bank- und Kapitalmarktrecht in Kontakt zu treten.

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