Urteil LG Berlin zum Hansa Flottenfonds II

Landgericht Berlin: Bankhaus Löbbecke muss Schadensersatz zahlen

Urteil zum Hansa Treuhand Flottenfonds II

Wegen Falschberatung hat das Landgericht Berlin die Bankhaus Löbbecke AG zu Schadensersatz und Rückabwicklung einer Beteiligung am Hansa Treuhand Flottenfonds II verurteilt. Der von der Kanzlei Kälberer & Tittel vertretene Kläger erhielt 15.660 Euro plus Zinsen zugesprochen (Urteil vom 08.04.2015, Az. 4 O 422/13).

Der Kläger hatte im November 2003 eine Beteiligung in Höhe von nominal 20.000 Euro (zzgl. 3% Agio) gezeichnet – und zwar an der Hansa Treuhand Zweiter Beteiligungsfonds GmbH & Co. KG. Dieser ist ein Dachfonds, der in fünf einzelne Schifffahrtsgesellschaften investierte und unter dem Namen Hansa Treuhand Flottenfonds II bekannt ist.

Im Beratungsgespräch hatte der Bankberater die Fondsbeteiligung wegen der Streuung auf mehrere Schiffe, der langfristigen Charterverträge sowie wegen des späteren Verkaufswerts der Schiffe als relativ sicher empfohlen. Von Totalverlustrisiko oder einem erhöhten Risiko aufgrund der Fremdfinanzierung war nach Angaben des Anlegers in der Beratung keine Rede; ebenso wenig von den Provisionen, die die Bank für den Vertrieb der Beteiligung erhalten hat.

Schiffsbeteiligungen können aber traditionell sehr großen Schwankungen unterliegen, da sie von verschiedenen wirtschaftlichen Faktoren, die nicht genau vorhersehbar sind, abhängen. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Schiffsfonds u. a. aufgrund stark gesunkener Chartereinnahmen in erhebliche Schieflage geraten, viele wurden insolvent.

Im vorliegenden Fall urteilte das Gericht, die Bank habe den Anleger nicht ausreichend über die Risiken der Beteiligung (insb. Totalverlustrisiko) sowie die von ihr vereinnahmten Provisionen aufgeklärt und damit ihre Informationspflichten schuldhaft verletzt. Der Fonds war zu einem erheblichen Teil mit Darlehen in einer Fremdwährung finanziert, was das Risiko zusätzlich erhöhte.

Nach Abzug bereits erhaltener Ausschüttungen verbleiben dem Anleger als Schadensersatzsumme 15.660 Euro zzgl. Zinsen – im Gegenzug tritt er die Beteiligung an die Bank ab.

28.04.2015/ih

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