Urteile zu Delfi 2003/ MHF Delbrück
Kammergericht Berlin urteilt auf Schadenersatz beim MHF Delfi 2003
MHF Delbrück Film Produktion 2003: Urteil gegen Bethmann Bank AG vom 27.05.2014
In einem aktuellen Urteil hat das Kammergericht Berlin einem Anleger des geschlossenen Fonds MHF Delbrück Film Produktion 2003 (kurz: Delfi 2003) Schadensersatz zugesprochen. Die Bethmann Bank AG, die damals ihren Kunden Beteiligungen an dem Fonds empfohlen hatte, muss dem Kläger wegen Falschberatung auf Basis von Prospektmängeln knapp 3.000 Euro zuzüglich Zinsen zahlen (Urteil vom 27.05.2014, Az. 4 U 13/12). Zudem muss die Bank den Anleger von allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freistellen, die aus der Beteiligung an der MHF Delbrück Film Produktion 2003 GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft resultieren; im Gegenzug tritt der Anleger die Fondsbeteiligung an die Bank ab. Er konnte durch die erfolgreiche Klage eine vollständige Rückzahlung seiner Kapitalbeteiligung erreichen und einen Verlust vermeiden. Revision wurde nicht zugelassen.
Der Kläger aus Berlin hatte Ende 2003 eine Beteiligung im Nennwert von 25.000 Euro gezeichnet. Abzüglich zwischenzeitlich erhaltener Rückzahlungen war ihm ein Schaden von knapp 3.000 Euro geblieben. Entscheidend für den Ausgang des Verfahrens war die Falschberatung der Bank aufgrund von Prospektfehlern.
09.07.2014/gö
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Anleger des Filmfonds erhalten vollen Schadensersatz
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In drei Fällen hat das OLG Frankfurt/Main den Klägern vollen Schadensersatz durch die Bethmann Bank AG zugesprochen und damit vorherige Urteile des Frankfurter Landgerichts revidiert. Zwei der Kläger waren am Filmfonds Delfi 2003 beteiligt, ein weiterer am Delfi 2004. Dabei stellte jeweils eine angebliche Garantie der ABN AMRO Bank für die Rückzahlung mindestens der Kommanditeinlage einen wesentlichen Streitpunkt dar.