DSK Leasing: Urteil OLG Köln

Urteil OLG Köln: Schadensersatz wegen Falschberatung beim DSK Leasing

Richtige Prospektangaben sind kein Freibrief für Anlageberater, Risiken zu verharmlosen!

Ein Anleger aus Köln, der sich im November 2005 mit 20.000 Euro an der später liquidierten Fondsgesellschaft DSK Leasing AG & Co. KG (kurz: Lease Fonds VII) beteiligt hatte, erhält ca. 19.000 Euro Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte ein entsprechendes Urteil des  Landgerichts Köln und wies die Berufung der beklagten Vermittlungs- und Beratungsgesellschaft zurück. Revision wurde nicht zugelassen; das Urteil (OLG Köln, Az. 24 U 90/14 vom 08.01.2015) zugunsten des von unserer Kanzlei vertretenen Klägers ist somit rechtskräftig.

Das Landgericht hatte sein Schadensersatzurteil damit begründet, der Anleger sei in der Beratung nicht richtig informiert worden (Az. 15 O 129/13 vom 24.04.2014). Der Anlageberater habe die Platzierungskosten als Agio bezeichnet und so beides gleichgesetzt; so habe der Anleger nach dem Gespräch annehmen müssen, dass die Platzierungskosten nur 5% betragen würden. "Da solcherart unrichtige oder zumindest irreführende Angaben zu den Kosten gemacht wurden, ist es nicht mehr relevant, ob ein inhaltlich richtiger Prospekt rechtzeitig übergeben wurde."

Dagegen legte die Beklagte - die Finanzforum Wirtschaftsberatung und Assekuranzmakler GmbH in Neuss, die den Kläger damals im Zusammenhang mit der Beteiligung beraten hatte - Berufung ein. Das OLG Köln wies die Berufung nun mit seiner Entscheidung vom 8. Januar 2015 zurück. Die Beklagte habe den Kläger nicht über die Höhe der Vertriebsprovision aufgeklärt. Die im Prospekt ausgewiesenen Platzierungskosten beliefen sich auf 24,9% des Anlegerkapitals. Hierüber sei mündlich nicht aufgeklärt worden, erklärte das OLG Köln. Da unrichtige oder zumindest irreführende Angaben zu den Kosten gemacht wurden, sei es nicht mehr relevant, ob ein inhaltlich richtiger Prospekt übergeben wurde. Denn hinreichende Aufklärung im Prospekt sei "kein Freibrief für den Berater oder Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidung des Anlegers mindert", so das OLG.

Die DSK Leasing, ein Finanzdienstleister im Automobilbereich mit Sitz in Oberhaching bei München, gehörte zur Gruppe der ALBIS Leasing AG. Teilweise wurden Beteiligungen an der DSK Leasing den Kunden von ihren Beratern/Vermittlern als Anlage zur sicheren Altersvorsorge empfohlen, obwohl hier erhebliche Verlustrisiken bestanden.

Emittiert wurde der Lease Fonds VII seinerzeit vom Hamburger Emissionshaus Rothmann & Cie. AG, ebenso wie einige andere Leasing-Fonds der ALBIS-Gruppe, wie z. B. die ALAG Automobil-AG & Co. KG (LeaseFonds VI). Auch gegen die ALAG hatte es viele Schadensersatzprozesse gegeben.

20.01.2015/tt

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