Urteil LG Frankfurt/Main zu DFH 64

Landgericht Frankfurt urteilt zum DFH 64

Das Landgericht Frankfurt/Main hat in einem Urteil vom 21. Februar 2014 (Az. 2-10 O 458/12) die Commerzbank AG zu Schadensersatz in Höhe von 30.950 Euro zzgl. Zinsen an eine Anlegerin verpflichtet. Sie hatte im Mai 2003 nominal 50.000 Euro in den Fonds "DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. Objekt Central Park KG" investiert. Die Anlegerin hatte wegen Falschberatung geklagt – sie sei nicht ausreichend auf die Risiken der Beteiligung, insbesondere das Totalverlustrisiko, hingewiesen worden. Sie hatte bei der Bank vor der Zeichnung die Vorgabe gemacht, konservativ und für die Rente anlegen zu wollen.

09.03.2014/DG/Br

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