Zinsanpassungsklausel in Prämiensparverträgen oft unwirksam
Jetzt den Prämiensparvertrag überprüfen lassen
Bereits mit Urteil aus dem Jahr 2004 hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 17.02.2004 – XI ZR 140/03) eine Zinsanpassungsklausel einer Sparkasse in für unzulässig erklärt. Gleichartige Klauseln bleiben dennoch in den Folgejahren weiterhin unverändert ein Bestandteil von Prämiensparverträgen. Sparkassen- und Bankkunden erhielten über viele Jahre fehlerhafte Zinsberechnungen.
Nach der BGH-Entscheidungen darf der Grundzins bei Sparplänen mit Bonussystemen nicht nach Belieben festgelegt werden. Banken und Sparkassen müssen Zinserhöhungen und Zinssenkungen nach einem einheitlichen Kriterium vornehmen und sind daher verpflichtet, einen unabhängigen Referenzzins zu verwenden. Dieser Basiszins muss das allgemeine Auf und Ab des Zinsmarktes abbilden.
Mit der Begründung der lang anhaltenden Niedrigzinsphase haben Sparkassen und Banken in den letzten Jahren langfristige Prämiensparverträge gekündigt. Dies führte, nachdem Verbraucher und Verbraucherzentralen nachgerechnet hatten, oft zu einer fehlerhaften Zinsberechnung. Die Verbraucherschützer sind dabei zu der Erkenntnis gelangt, dass der Sparer im Durchschnitt etwa 4.000 € zu wenig erhalten hat. In der Spitze ist es sogar zu einem Nachforderungsanspruch von 78.000 € gekommen.
Im schon lang anhaltenden Streit um diese Bonus- oder Prämiensparverträge meldet sich nun überraschenderweise auch die die Bafin zu Wort. Die Finanzaufsichtsbehörde ermutigt dazu, die Verträge prüfen oder begutachten zu lassen. Die BaFin hatte Anfang des Jahres die Sparkassen dazu aufgefordert, die Interessen der Kunden zu achten und selbst tätig zu werden.
Besitzer alter Prämiensparverträge sollten daher die Verträge neu berechnen lassen. Hier können wir Ihnen gern helfen und die Prüfung vornehmen.
Achten Sie hierbei auf die Verjährungsfristen. Viele Sparkassen haben schon 2017 die Verträge gekündigt. Sparer, welche noch nichts unternommen haben, könnten die Ansprüche dann unter Umständen ab dem Jahr 2021 nicht mehr durchsetzen, da diese dann verjährt sein könnten.
Sprechen Sie uns daher rechtzeitig an. Gern überprüfen wir Ihren Prämiensparvertrag.