Kündigung gut verzinster Sparverträge

Sparkassenkunden erhoffen sich positives Urteil

25.04.2018. Ältere, gut verzinste Prämiensparverträge sind Geldinstituten heute – in Zeiten sehr niedriger Zinsen – oft eine lästige Altlast. Mit Vertragskündigungen versuchen sich die Geldhäuser dieser Last zu entledigen. Doch sind solche Kündigungen, vorsichtig formuliert, rechtlich gesehen häufig zweifelhaft. Nun steht Anfang Mai eine weitere wichtige Verhandlung in Sachsen an, genauer: vor dem Amtsgericht Zwickau am 2. Mai 2018. Dort sieht sich die Sparkasse Zwickau acht Klagen wegen der Kündigung von Sparverträgen gegenüber, wie das "Handelsblatt" kürzlich berichtete. Unter den Klägern sind nicht nur einzelne Kunden, sondern auch die Verbraucherzentrale Sachsen.

Nicht nur die dort Klagenden, sondern viele tausend andere Sparer mit ähnlichen Verträgen schauen dem Verfahren mit Interesse entgegen. Die Sparkasse Zwickau hatte den betroffenen Kunden die aus Sparersicht attraktiven Prämiensparverträge gekündigt. Dies haben auch in anderen Regionen etliche Sparkassen gemacht, u. a. die Sparkasse Leipzig, wobei es letztlich laut "Handelsblatt" insgesamt um mehrere tausend Verträge geht.

Die umstrittenen Prämiensparverträge haben einen mit zunehmender Laufzeit steigenden Bonus, wovon die langjährigen Sparkunden profitieren. Angesichts der heutigen Minizinsen machen Sparkassen mit den Verträgen Verluste – so begründen Sparkassen die Kündigungen; zudem betonen sie oft, dass der Vertragszweck  erreicht sei, wenn der Kunde mindestens ein Mal den laut Vertrag höchstmöglichen Bonus erhalten habe, was oft nach 15 Jahren der Fall ist.

Bisher haben Gerichte in Deutschland unterschiedlich entschieden: Oft haben Kunden die Verfahren gewonnen, in manchen Fällen aber auch die jeweilige Sparkasse. Auch deshalb ist es interessant, zu welchem Schluss das Amtsgericht Zwickau kommen wird – und mit welcher Begründung.

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André Tittel
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