Verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts Tübingen

Volksbank Reutlingen: Minuszins bei Altverträgen ist rechtswidrig

29.01.2018. Erfolgreiche Klage der Verbraucherzentrale: Die Volksbank Reutlingen hatte im vergangenen Jahr einen Negativzins für Girokonten sowie Tages- und Festgeldkonten eingeführt, wogegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rechtlich vorging. Nun hat das Landgericht Tübingen entschieden, dass die Einführung bei bestehenden Konten rechtswidrig war (Az. 4 O 184/17). Der Verbraucher habe "den Vertrag in der Vorstellung abgeschlossen, entweder eine geringe oder im schlechtesten Fall gar keine Verzinsung seiner Einlage zu erhalten". Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagte dazu: "Die Bank kann nicht einseitig mittels des Kleingedruckten aus einer Geldanlage einen kostenpflichtigen Verwahrungsvertrag machen."

Die Volksbank Reutlingen hatte für Tages- und Festgeldkonten ab 10.000 bzw. 25.000 Euro Negativzinsen von 0,1 bis 0,5 Prozent eingeführt. Nach Protesten der Verbraucherschützer hatte die Bank die Zinsen zwar niemals kassiert und sie hatte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch wieder zurückgezogen. Die Verbraucherzentrale wollte aber vor Gericht grundsätzliche Klarheit, damit die Volksbank die entsprechenden Klauseln nicht später wieder geltend machen kann. Mit Erfolg: Das Institut habe nicht zwischen Alt- und Neuverträgen unterschieden, die Klauseln seien daher unwirksam, so das Landgericht. Die Volksbank betonte, dass sich das Urteil nur auf Altverträge beziehe; Neuverträge dürften dagegen grundsätzlich negativ verzinst werden.

Man werde die Entwicklungen auch bei anderen Geldinstituten kritisch beobachten, so die Verbraucherzentrale. Bei weiteren Beschwerden von Verbrauchern seien weitere rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen. Dabei steht das nächste Urteil – ebenfalls in Baden-Württemberg – schon am 23. Februar an, wenn eine Klage der Verbraucherzentrale gegen die Kreissparkasse Tübingen verhandelt wird, die seit November 2016 für ihren Riester-Sparplan einen Minuszins von 0,5 Prozent p.a. verlangt.

Kontakt zu André Tittel

Rechtsanwalt
André Tittel
Tel.: 030 / 290223612
tittel(at)kaelberer-tittel.de

Top Ansprechpartner