BGH zu Bankengebühr für Ersatz-EC-Karte

BGH kippt Bankengebühr für Ersatz-EC-Karte

Bundesgerichtshof stellt sich erneut in einer Gebührenfrage auf die Seite der Verbraucher – und gegen die Banken

Wenn jemand seine EC-Karte verloren hat, so haben Banken dem Kunden für eine neue EC-Karte bislang üblicherweise eine Gebühr berechnet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem aktuellen Urteil diese Praxis gekippt: Die Gebühr sei unrechtmäßig, eine neue EC-Karte dürfe nichts kosten, wenn die Originalkarte zuvor gesperrt worden war, z. B. weil sie verloren oder gestohlen wurde. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank sei eine entsprechende Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte unwirksam.

Dass die Banken einem Kunden die Kosten für eine Ersatz-EC-Karte nicht in Rechnung stellen dürfen, gilt auch dann, wenn der Kunde selbst Schuld am Verlust der Karte und der dann notwendigen Sperrung ist. Im konkreten Fall erklärte der BGH eine Vertragsklausel der Deutschen Postbank, nach der die Bank für eine Ersatzkarte 15 Euro berechnen durfte, für unwirksam (Az. XI ZR 166/14).

Klageerfolg der Verbraucherschützer

Im Falle einer Sperre sei das Ausstellen der dann notwendigen Ersatzkarte eine Nebenpflicht des Vertrages zwischen Kunde und Bank und nicht kostenpflichtig, so der BGH. Der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) hatte geklagt und gegen ein vorinstanzliches Urteil Revision eingelegt, so dass der BGH nun diese Grundsatzentscheidung fällte. Die Verbraucherschützer sahen in der Entgeltklausel eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Dieser Sicht folgten auch die Richter des BGH: Die Bank wälze mittels der beanstandeten Klausel den "Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten auf ihre Kunden ab".

Mit dieser Entscheidung hat der BGH nun zum zweiten Mal in jüngerer Zeit den Banken in ihrer Gebührenpolitik Grenzen gesetzt. Im Jahr 2014 hatte er Bankkunden das Recht zugesprochen, die Erstattung von unrechtmäßig erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren zu fordern, und zwar bis zu zehn Jahre zurück (zehnjährige taggenaue Verjährungsfrist).

21.10.2015

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