Kfz-Kaskoversicherung – zusätzlicher Schutz

In Deutschland benötigt jedes motorisierte Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die alle Schäden abdeckt, die man mit dem eigenen Fahrzeug fremden Fahrzeugen und Personen zufügt. Wer darüber hinaus Schäden an seinem eigenen Fahrzeug versichern möchte, der muss eine Kaskoversicherung abschließen. Unterschieden wird hier zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung, über die Sie sich in diesem Ratgeber informieren können.

Braucht man eine Kfz-Kaskoversicherung? Wer benötigt sie wofür?

Eine Kfz-Kaskoversicherung benötigt jeder, der Schäden an seinem eigenen Fahrzeug versichern möchte. Doch wann ist eine Kfz-Kaskoversicherung sinnvoll? Grundsätzlich ist für einen Neuwagen und auch für neuwertige Gebrauchtwagen der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung sinnvoll. Wer ein älteres Modell fährt, der sollte eine Kfz-Teilkaskoversicherung abschließen. Für ganz alte Autos, die nicht mehr viel wert sind, reicht hingegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Tipp: Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen sind keine Pflichtversicherungen

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist niemand dazu verpflichtet, eine Kfz-Kaskoversicherung abzuschließen. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne die ein Fahrzeug nicht einmal zugelassen werden kann.

Was zahlt die Kfz-Teilkaskoversicherung?

Wer sich für eine Kfz-Teilkaskoversicherung entscheidet, der ist vor Schäden geschützt, die er nicht selbst verursacht hat. Hierzu zählen beispielsweise der Diebstahl des Fahrzeugs oder einzelner Fahrzeugteile, Unwetterschäden, Glasbruch, Marderschäden, Wildschäden und Schäden durch Brand und Explosionen.

Tipp: Die Kfz-Teilkasko ist erweiterbar

Zum Basisschutz einer Kfz-Teilkaskoversicherung lassen sich verschiedene Erweiterungen wählen. So können beispielsweise Marderbisse mit Folgeschäden versichert oder der Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit vereinbart werden.

Was zahlt die Kfz-Vollkaskoversicherung?

Die Kfz-Vollkaskoversicherung zahlt für alle Schäden, die auch die Kfz-Teilkaskoversicherung abdeckt, kommt darüber hinaus aber auch für Schäden durch selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus auf. Sie bietet also einen Rundum-Schutz für das Auto.

Tipp: Fahrerflucht des Unfallgegners

Kfz-Vollkaskoversicherungen kommen auch dann für die Schäden auf, wenn Ihr Unfallgegner sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, also Fahrerflucht begehen sollte.

Häufige Fragen zur Kfz-Kaskoversicherung

Ist die Kfz-Kaskoversicherung steuerlich absetzbar?

Nein, alle Beiträge, die sich auf eine Kfz-Teilkaskoversicherung oder eine Kfz-Vollkaskoversicherung beziehen, sind nicht steuerlich absetzbar. Nur die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung können als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) geltend gemacht werden.

Kfz-Kaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Eine Kfz-Kaskoversicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung vereinbart werden. Es ist empfehlenswert, sich für eine Selbstbeteiligung zu entscheiden, um die Versicherungsbeiträge zu reduzieren. Mit einer recht kleinen Selbstbeteiligung von 300-500 Euro trägt der Versicherungsnehmer auch ein recht geringes finanzielles Risiko.

Kfz-Kaskoversicherung – Beitragserhöhung nach Schaden?

Nach der Regulierung eines Schadens durch die Versicherung kommt es in der Regel zu einer Beitragserhöhung. Als Versicherungsnehmer hat man die Möglichkeit, eine Hochstufung zu verhindern, indem man einen Schaden aus eigener Tasche begleicht.

Tipp: Sonderkündigungsrecht

Im Schadensfall haben sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungsgeber nach der Regulierung des Schadens ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht.

Was ist bei Abschluss des Kfz-Kaskoversicherungsvertrages und beim Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten?

Achten Sie beim Abschluss des Versicherungsvertrages darauf, dass Sie genau den Schutz vereinbaren, den Sie auch brauchen. Für sehr alte und nicht wertvolle Autos ist eine Kfz-Vollkaskoversicherung beispielsweise nicht sinnvoll. Wichtig ist auch die Erweiterung des Basisschutzes durch bestimmte Klauseln, damit es beispielsweise nicht passiert, dass zwar Wildunfälle eingeschlossen sind, aber bei Unfällen mit Hunden und Katzen die Kfz-Kaskoversicherung nicht zahlt.
Im Versicherungsfall sind Sie als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, Ihrer Versicherung den Schaden umgehend zu melden.

Tipp: Beiträge vergleichen lohnt sich

Vergleichen Sie die Beiträge und Leistungen unterschiedlicher Versicherungen, bevor Sie sich entscheiden. Beachten Sie dabei auch, wie sich die Policen ändern, wenn Sie sich für eine Kfz-Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung entscheiden. Oftmals lohnt sich der Versicherungsvergleich nicht nur beim Abschluss des Vertrages, sondern jährlich am Ende der Vertragslaufzeit, um dann gegebenenfalls in einen günstigeren Versicherungsvertrag mit gleichen Leistungen zu wechseln.  

Was ist bei Ablauf des Kfz-Kaskoversicherungsvertrages zu beachten?

Üblicherweise entspricht die Laufzeit der Kfz-Kaskoversicherung immer dem Kalenderjahr. Wenn Sie Ihre Kfz-Kaskoversicherung kündigen oder wechseln möchten, ist das immer am Ende der Vertragslaufzeit Ihres bestehenden Vertrages möglich. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen. Der Stichtag ist daher meist der 30. November. Wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen, so verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um ein weiteres Jahr.

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