LG Stuttgart: Lebensversicherer Allianz muss über Fehler besser aufklären

6.10.2014. Die Allianz Lebensversicherung muss ihre Kunden künftig umfassender als bisher über mögliche Ansprüche bei Kündigung einer Lebenspolice informieren. Wenn bestimmte Vertragsklauseln unwirksam oder irreführend sind, z. B. für die Berechnung des Mindestwerts einer Lebens- oder Rentenpolice bei Kündigung und Beitragsfreistellung, muss der Versicherer von sich aus die Kunden darüber aufklären. So urteilte das Landgericht Stuttgart. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg (Az. 11 O 298/13); sie erklärte, das Urteil stärke die Rechte von Versicherungsnehmern deutlich. Habe ein Versicherer über Jahre hinweg mit unwirksamen Klauseln gearbeitet und seinen Kunden dadurch einen finanziellen Schaden zugefügt, müsse er diese nun über die bisherige rechtswidrige Praxis im Klartext informieren. Fehler könnten nun nicht mehr einfach totgeschwiegen und ausgesessen werden. Die Allianz äußerte sich überrascht über das Landgerichts-Urteil, da sie bereits der Rechtsprechung des BGH vom Juni 2013 entspreche und bei der Berechnung des Mindestwerts im Falle von Kündigung und Beitragsfreistellung keine Abschluss- und Vertriebskosten berücksichtige. Die betroffenen Verträge habe man bereits entsprechend angepasst.

Top Ansprechpartner